9010/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Elmar Mayer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz Dr. Beatrix Karl
betreffend . „Entschädigungen anlässlich Investmentrückzahlungen"
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
im Rahmen einer Bürgersprechstunde haben mehrere betroffene Bürger bei mir als Abgeordneten vorgesprochen und um Aufklärung gebeten, da sie selbst in einen Gerichtsfall involviert sind, ohne Anlass dazu gegeben zu haben.
Die betroffenen Bürger haben in eine Investmentorganisation Geldbeträge einbezahlt in vollem Bewusstsein, dass es sich um Investitionen mit 100 % Risiko handelt. Wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde gegen den Urheber dieser Investmentorganisation Herrn Urs Fausch, einem schweizer Staatsbürger, ein Verfahren eingeleitet und wegen schwerem gewerbsmäßigen Betruges ermittelt. Nachdem Herr Fausch vom Betrug frei gesprochen wurde, hat das Gericht die blockierten Bankkonten wieder frei gegeben.
Herr Fausch hat bereits vor seiner Verhandlung - noch während seiner Inhaftierung - am 14.10.2008 Herrn Rechtsanwalt Mag. Klaus Tusch als Treuhänder eingesetzt und diesen beauftragt, die beschlagnahmten Gelder nach Aufhebung der Beschlagnahmung an die Mitglieder des Investments aus zu bezahlen. Stattdessen hat der Treuhänder Rechtsanwalt Mag. Klaus Tusch am 27.2.2009 den an sich unkündbaren Treuhandvertrag einseitig aufgelöst. Weder an die Mitglieder des Investments, noch an Herrn Fausch - als Auftraggeber - wurden Gelder ausbezahlt.
In der Zwischenzeit wurde gemäß Beschluss des Landesgerichts Feldkirch vom 18.10.2010 beim Oberlandesgericht Innsbruck ein deutlich geringerer Betrag als Gerichtserlag angenommen und die Verwahrungsabteilung beim Oberlandesgericht Innsbruck ersucht den Erlagsbetrag in der Höhe von € 981.076,18 in Verwahrung zu nehmen und Frucht bringend anzulegen (10Nc14/10h-ON42).
Diese Vorgangsweise wirft für die betroffenen Bürger die wollen, dass die vorhandenen Gelder endlich ausbezahlt werden und nicht durch Aktionen von Anwälten und Gerichtsverfahren immer kleiner werden, folgende Fragen auf, die ich zur Beantwortung an Sie weiter leite.
1. Als Reaktion auf die Kündigung des Treuhänders und auf Grund dessen Empfehlung hat Herr Urs Fausch bereits am 18.5.2009 den Erlag dieser Gelder angestrebt. Dieser Erlag wurde in drei Instanzen abgelehnt. Die Begründungen hierfür sind für die Betroffenen nicht nachvollziehbar. Genau dieselben Gelder wurden nun - allerdings mit deutlich verringerter Summe - mit gleicher Begründung vom ehemaligen Treuhänder Mag. Tusch bei Gericht erlegt. Dieser Erlag wurde in erster Instanz abgelehnt. In zweiter Instanz wurde der Erlag angenommen. Dies geschah zu genau jenem Zeitpunkt, als Herr Fausch Strafanzeige wegen Verschleppung und Veruntreuung der Gelder gegen den Treuhänder Mag. Tusch bei der die Gelder wie von Herrn Faust verlangt auszubezahlen. Ziel muss daher eine rasche Abwicklung sein. Denn das bei Gericht erlegte Geld wird mit jedem Versand umfangreicher Unterlagen deutlich weniger (200 Seiten an über 2.500 Personen). Aber auch Gerichtskosten und Kosten der Anwälte verschlingen weitere große Summen.
· Wie hoch ist die aktuelle Summe der hinterlegten Gelder?
· Wer trägt die Kosten dieser Aufwendungen?
· Wie wird das Gericht dieser negativen Spirale der Geldminderung entgegen treten, das heißt, was unternimmt das Gericht um den Erlagsgegnern die höchst mögliche Summe der hinterlegten Gelder sicher zu stellen und deren stete Minderung zu verhindern?
· Was unternimmt das Gericht um das hinterlegte Geld den Erlagsgegnern so rasch als möglich in der höchst möglichen Summe zu zuführen?
4. Auf Grund zusätzlicher Informationen im Anschein über Exekutionen konnte in Erfahrung gebracht werden, dass gegen Herrn Fausch Exekutionsverfahren in Österreich laufen. Diese Exekutionen werden auf Grund von Zivilrechtsverfahren einiger klagender Mitglieder in Deutschland betrieben. Herr Fausch hat über folgenden Sachverhalt informiert: in der BRD muss ein Richter gemäß ZPO317(BRD) unter jedes Urteil seine handschriftliche Unterschrift leisten. Ebenso ist auch auf dem Original, das den Verurteilten ausgehändigt oder zugestellt wird, die handschriftliche Unterschrift notwendig. Dies liegt aber weder im Original bei Gericht, noch beim Original des verurteilten Urs Fausch vor. Die von Österreich exekutierten Herrn und Frau Fausch verlangten von den verurteilenden Richtern aus Deutschland eine eidesstattliche Versicherung, um deren Rechtmäßigkeit als anerkannte staatliche Richter prüfen zu können. Alle Richter haben bisher diese eidesstattliche Versicherung abgelehnt, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet wären. Das zuständige Gericht in Schwaz (Tirol) hat Exekutionen und Beschlüsse zur Zwangsversteigerung gefasst. Dies obwohl Frau Fausch das Gericht in Schwaz explizit darauf hingewiesen hat, dass die oben angeführten Unterschriften zur Anerkennung der Urteile fehlen.
Herr Fausch hat sich nachweislich ständig um die Auszahlung bemüht. Ihm wurden laufend Hindernisse in den Weg gelegt. Zum einen sind es Klagen einzelner Mitglieder, bei über 3000 zufriedenen Menschen. Bisher war es Herrn Fausch möglich, sich so gut er konnte für eine rasche Auszahlung einzusetzen. Mit den oben erwähnten Exekutionen, die möglicherweise zu anzuzweifelnden Urteilen führen könnten, wird Herrn Fausch die finanzielle Möglichkeit entzogen sich weiterhin zu engagieren. Aus diesem Grund möchten wir abschließend folgende Fragen in Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung geklärt wissen:
· Hat sich das Gericht in Schwaz darum gekümmert den geschilderten Sachverhalt zu klären?
· Hat sich das Gericht in Schwaz darum bemüht, die handschriftlich unterschriebenen Originale zu bekommen?
· Auf Grund welcher Unterlagen wurde der Beschluss zur Zwangsversteigerung gefasst?
· Würde sich ein Gericht in Österreich strafbar machen, wenn es auf unrechtmäßige Urteile weitere Urteile und Beschlüsse fasst?
· Sind auch Sie der Meinung, dass unsere Justiz alle juristischen Grundlagen besonders sorgfältig prüfen muss, damit es zu keinen Fehlurteilen gegenüber schweizer Staatsbürgern - wie Herrn Fausch - kommen kann, da hinterher dies finanzielle Konsequenzen für den österreichischen Staat zur Folge haben könnte?