9011/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend Forschungsfinanzierungsgesetz

 
Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation sind wesentliche Faktoren für eine zukunftsorientierte, positive gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in Österreich. Mit der Strategie für Forschung, Technologie und Innovation (FTI) legt  die Regierung  Ziele und geplante Maßnahmen in den Bereichen Forschung, Innovation und Bildung bis 2020 fest. Diese Strategie wurde im März 2011 im Ministerrat beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Zur Umsetzung der Maßnahmen und zur Erreichung der Ziele braucht es entsprechende finanzielle Ressourcen und Verbindlichkeiten.
 
In dem Strategiedokument wird bei der Zielsetzung „Forschungsfinanzierung“ die Planungssicherheit für Forschungseinrichtungen und Universitäten thematisiert und dabei die Erarbeitung eines Forschungsfinanzierungsgesetzes angekündigt:

 

„Ziele: Forschungsfinanzierung

 

• Wir  wollen  die  Forschungsquote  bis  zum Jahr 2020 um einen Prozentpunkt von derzeit 2,76 auf dann 3,76% des BIP steigern.

 

• Dabei  sollen  zumindest  66%,  möglichst aber  70%  der  Investitionen  von  privater Seite getragen werden.

 

• Unternehmen sollen dazu auf breiter Front durch verbesserte Rahmenbedingungen

und  adäquate  Anreizstrukturen  zu  mehr Forschung  und  Innovation  stimuliert  werden.  Die  Zahl  der  Forschung  und  Entwicklung  betreibenden  Unternehmen soll erhöht werden.

 

• Die  Allokation  öffentlicher  Mittel  soll  der verstärkten Output- und Wirkungs-orientierung des Innovationssystems folgen.

 

• Den AkteurInnen im Innovationssystem soll größtmögliche Planungssicherheit  garantiert werden.

 


Maßnahmen

 

>> Erarbeitung eines Forschungsfinanzierungsgesetzes, darin unter anderem:

> Festlegung von Grundsätzen und Zielen der Forschungspolitik

> Definition von Output-Zielen

> Langfristige budgetäre Planungssicherheit

> Code of Conduct

 

>> Erschließung alternativer privater Finanzierungsquellen“[1]

 

Die FTI-Strategie enthält jedoch keine Informationen, welche Finanzmittel für die Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung der Ziele bis 2020 verbindlich zur Verfügung stehen werden, die Inhalte des Forschungsfinanzierungsgesetzes bzw. welcher Zeitplan für das Forschungsfinanzierungsgesetz vorgesehen ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.    Wie sieht der Zeitplan für die Verhandlungen, den Ministerialentwurf und den Beschluss des Forschungsfinanzierungsgesetzes aus?

 

2.    Welcher Finanzierungpfad soll Inhalt des Forschungsfinanzierungsgesetzes sein?

 

3.    Für welchen Zeithorizont soll das Forschungsfinanzierungsgesetz gelten?

 

4.    Welche weiteren Inhalte soll das geplante Forschungsfinanzierungsgesetz haben?

 

5.    Welche Grundsätze und Ziele der Forschungspolitik sollen im Forschungsfinanzierungsgesetz festgelegt werden?

 

6.    Welche Output-Ziele sollen dabei definiert werden?

 

7.    Wie soll langfristige budgetäre Planungssicherheit gewährleistet werden?

 

8.    Welche inhaltliche Ausrichtung soll der geplante Code of Conduct haben?

 

9.    Wie definieren sie „alternative private Finanzierungsquellen“ ?

 

10. Auf welche Weise wollen Sie die Output- und Wirkungsorientierung des

Innovationssystems bei der Allokation öffentlicher Mittel verstärken?

 

11. Auf welche Weise wollen Sie den AkteurInnen im Innovationssystem gesamt größtmögliche Planungssicherheit garantieren?

 

12. Welche Maßnahmen sind geplant um die Steigerung der Investitionen von privater Seite von 66% auf 70% bis 2020 zu forcieren?



[1] FTI-Strategie, S.46-47