9011/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.07.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Forschungsfinanzierungsgesetz
Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation sind wesentliche Faktoren für eine zukunftsorientierte, positive gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in Österreich. Mit der Strategie für Forschung, Technologie und Innovation (FTI) legt die Regierung Ziele und geplante Maßnahmen in den Bereichen Forschung, Innovation und Bildung bis 2020 fest. Diese Strategie wurde im März 2011 im Ministerrat beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Zur Umsetzung der Maßnahmen und zur Erreichung der Ziele braucht es entsprechende finanzielle Ressourcen und Verbindlichkeiten.
In dem Strategiedokument wird bei der Zielsetzung „Forschungsfinanzierung“ die Planungssicherheit für Forschungseinrichtungen und Universitäten thematisiert und dabei die Erarbeitung eines Forschungsfinanzierungsgesetzes angekündigt:
„Ziele: Forschungsfinanzierung
• Wir wollen die Forschungsquote bis zum Jahr 2020 um einen Prozentpunkt von derzeit 2,76 auf dann 3,76% des BIP steigern.
• Dabei sollen zumindest 66%, möglichst aber 70% der Investitionen von privater Seite getragen werden.
• Unternehmen sollen dazu auf breiter Front durch verbesserte Rahmenbedingungen
und adäquate Anreizstrukturen zu mehr Forschung und Innovation stimuliert werden. Die Zahl der Forschung und Entwicklung betreibenden Unternehmen soll erhöht werden.
• Die Allokation öffentlicher Mittel soll der verstärkten Output- und Wirkungs-orientierung des Innovationssystems folgen.
• Den AkteurInnen im Innovationssystem soll größtmögliche Planungssicherheit garantiert werden.
Maßnahmen
>> Erarbeitung eines Forschungsfinanzierungsgesetzes, darin unter anderem:
> Festlegung von Grundsätzen und Zielen der Forschungspolitik
> Definition von Output-Zielen
> Langfristige budgetäre Planungssicherheit
> Code of Conduct
>> Erschließung alternativer privater Finanzierungsquellen“[1]
Die FTI-Strategie enthält jedoch keine Informationen, welche Finanzmittel für die Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung der Ziele bis 2020 verbindlich zur Verfügung stehen werden, die Inhalte des Forschungsfinanzierungsgesetzes bzw. welcher Zeitplan für das Forschungsfinanzierungsgesetz vorgesehen ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie sieht der Zeitplan für die Verhandlungen, den Ministerialentwurf und den Beschluss des Forschungsfinanzierungsgesetzes aus?
2. Welcher Finanzierungpfad soll Inhalt des Forschungsfinanzierungsgesetzes sein?
3. Für welchen Zeithorizont soll das Forschungsfinanzierungsgesetz gelten?
4. Welche weiteren Inhalte soll das geplante Forschungsfinanzierungsgesetz haben?
5. Welche Grundsätze und Ziele der Forschungspolitik sollen im Forschungsfinanzierungsgesetz festgelegt werden?
6. Welche Output-Ziele sollen dabei definiert werden?
7. Wie soll langfristige budgetäre Planungssicherheit gewährleistet werden?
8. Welche inhaltliche Ausrichtung soll der geplante Code of Conduct haben?
9. Wie definieren sie „alternative private Finanzierungsquellen“ ?
10. Auf welche Weise wollen Sie die Output- und Wirkungsorientierung des
Innovationssystems bei der Allokation öffentlicher Mittel verstärken?
11. Auf welche Weise wollen Sie den AkteurInnen im Innovationssystem gesamt größtmögliche Planungssicherheit garantieren?
12. Welche Maßnahmen sind geplant um die Steigerung der Investitionen von privater Seite von 66% auf 70% bis 2020 zu forcieren?