9018/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2011
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Ursula Haubner

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Aktenstand im Bundesministerium für Finanzen

 

 

Mit der Anfrage 7804/J der Abgeordneten Haubner, Grosz, Mag. Stadler, betreffend menschenrechtswidrige Vertragsuntreue der Republik Österreich Teil 2, wurde wiederum die Causa von DI. Dr. Wilhelm P., der sich seit über vier Jahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) um Durchführung eines bereits abgeschlossenen unwiderruflichen Vergleichs mit der Republik Österreich, in dieser Angelegenheit vertreten durch das Bundesministerium für Justiz, sowie um seine strafrechtliche Rehabilitierung bemüht, releviert. Diese Anfrage griff die bereits im Gegenstand gestellte Anfrage 6655/J der Abgeordneten Haubner, Grosz, betreffend menschenrechtswidrige Vertragsuntreue der Republik Österreich, auf, welche seitens der Bundesministerin für Justiz mit Anfragebeantwortung vom 20.12.2010, 6580/AB beantwortet wurde.

In diesem Zusammenhang stellt sich mittlerweile aufgrund eines bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft aufliegenden Aktes, GZ 1 St 120/09h, auch die Frage nach einem allfälligen bezughabenden Aktenstand im Bundesministerium für Finanzen.

Den im genanntem Akt der Korruptionsstaatsanwaltschaft aufliegenden Dokumenten nach soll im Zeitraum von April bis Dezember 2006 ein eMail- bzw. Schriftverkehr zwischen dem Bundesminister für Finanzen bzw. dessen Kabinettchef oder sonstigen Ministersekretären und der Bundesministerin für Justiz bzw. deren Kabinettchef oder sonstigen Ministersekretären, stattgefunden haben. In diesem sollen die Bedingungen für die notwendige Bedeckung der Mittel für den in Rede stehenden Vergleich festgelegt, die notwendige Bedeckung vorbereitet und soll nach Annahme des Vergleiches dieser dem Bundesminister für Finanzen zur finanziellen Bedeckung vorgelegt worden sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Finanz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie wird in Ihrem Ressort mit elektronisch erfassten Dokumenten bzw. eMails, insbesondere von Amts­vorgängern der amtierenden Ressortleiterin als auch deren Kabinettsmitarbeitern verfahren?

2.    Welche Kenntnisse haben Sie über den Verbleib elektronisch erfasster Dokumente bzw. eMails von Ihren Amtsvorgängern sowie deren Kabinettsmitarbeitern, insbesondere den jeweiligen Chefs des Kabinetts?


3.    Welche eMails oder Schreiben wurden dem Bundesminister für Finanzen oder dessen Kabinett oder sonst dem Finanzministerium im Zusammenhang mit dem behauptlich mit Dr. P. abgeschlossenen Vergleich seitens des der Bundesministerin für Justiz oder deren Kabinett oder sonst seitens des Justizministeriums im fraglichen Zeitraum von April bis Ende Dezember 2006 übermittelt (konkrete Auflistung der gesamten erhaltenen Aktenstücke)?

4.    Welche sonstigen aktenmässigen Erledigungen liegen in diesem Zusammenhang in Ihrem Ressort vor (konkrete Auflistung der gesamten Aktenstücke)?

 

Wien, am 7: Juli 2011