902/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Strafrechtliche Anti-Doping-Bestimmungen - Kriminalpolizeiliche oder
staatsanwaltlich angeordnete Ermittlungen - Ermittlungsergebnisse 2008“
Mit
der AB 3439/XXIII.GP vom 28.03.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Johann
Maier
und
GenossInnen der Anfrage „Doping & Gesundheitsgefährdung -
Nahrungsergänzungsmittel
/ Gefälschte Arzneimittel - Polizeiliche Ermittlungen im Jahre
2007“ beantwortet.
Mit
Beschluss des Sportausschusses vom 03. Februar 2009 wurde mit den Stimmen aller
Fraktionen einstimmig
zum Antrag „Evaluierung und Weiterentwicklung der
Anti-Doping-Bestimmungen“ ein
Unterausschuss (UA) zur weiteren Bearbeitung dieses
Antrages eingerichtet. Ziel ist eine Novellierung des
Anti-Doping-Bundesgesetz, wofür
entsprechende Daten und Informationen auch aus dem Innenressort benötigt
werden.
Gegenüber
dem Jahr 2007 hat sich im vergangenen Jahr 2008 national wie auch international
vieles im Kampf gegen
Doping im Sport geändert. In dieser Zeit kam es einerseits in
Österreich zu Verschärfungen bei den strafrechtlichen Anti-Doping-Bestimmungen
im
ADBG, die mit 01.07.2008 in Kraft getreten
sind (Keine Toleranz bei Doping!). Andererseits
gab es 2008 mehrere positive Dopingbefunde von bekannten
SpitzensportlerInnen, die die
Öffentlichkeit schockierten und dem österreichischen Sport massiven
Schaden zufügten.
Die
Novelle zum Anti-Doping-Bundesgesetz war 2008 der erste Schritt zu einer
umfassenden
Neuregelung des
österreichischen Antidopingrechts. Nun muss in einem zweiten Schritt der
neue WADA-Code - mit den neuen technischen
Standards und Verfahren - in das
österreichische Dopingrecht implementiert werden. Dafür wurde
im Nationalrat ein
Unterausschuss (UA) eingesetzt. Diese neuen
Anti-Doping-Regelungen sind von der WADA
bereits mit 01.01.2009 weltweit in Kraft gesetzt worden. Daneben geht es im UA
auch um die
Frage, wie die geltenden strafrechtlichen Antidopingbestimmungen durch
die
Strafverfolgungsbehörden bisher
angewandt bzw. vollzogen wurden.
Mit 01.08.2008 hat die NADA-Austria
GmbH die Aufgabe der unabhängigen
Dopingkontrolleinrichtung in Österreich übernommen. Die wichtigste
Aufgabe bestand
vorerst darin, die einzelnen Kommissionen
zu besetzen und die Arbeit des österreichischen
„Anti-Doping-Comitees“ (ÖADC) fortzusetzen.
Neben
einer Erhöhung der Anzahl von - insbesondere von zielgerichteten - Dopingkontrollen
(„Intelligent Testing“), der Ausweitung der Trainingskontrollen,
sowie der Verbesserung der
Nachweismethoden wird
in Zukunft die Information, Aufklärung und Dopingprävention im
Mittelpunkt der österreichischen Anti-Doping-Politik stehen. Dafür
stehen jährlich 1,2 Mio.
Euro zur Verfügung. Jede weitere Ausweitung der Kontrollen kann nur mit
zusätzlicher
öffentlicher Förderung vorgenommen worden.
Die Novelle zum Anti-Doping-Bundesgesetz
des Jahres 2008 betraf in erster Linie den
strafrechtlichen Teil des Antidopingrechts,
wobei die entsprechenden Strafbestimmungen des
Arzneimittelgesetzes in das Anti-Doping-Bundesgesetz überführt sowie
die Strafandrohungen
verschärft und erweitert wurden (z.B. Besitzstrafbarkeitsregelung).
Auch „Gen- und
Blutdoping“ unterliegt seitdem strafrechtlichen Sanktionen. Die
Neugliederung des Gesetzes
garantiert Transparenz sowohl der strafrechtlichen, wie zivilrechtlichen
Anti-Doping-
Bestimmungen.
Mit dieser
Novelle wurden die zentralen Strafbestimmungen gegen Doping im Sport in
einem Gesetz konzentriert, nämlich dem „Anti-Doping-Bundesgesetz“
(ADBG).
Aus systematischen Gründen werden auch in der XXIV.GP
ähnliche Fragen - und zwar auch
unter Berücksichtigung der neuen Strafbestimmungen des
Anti-Doping-Bundesgesetzes 2008
- wieder gestellt, um
die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2008 zu erhalten.
Eine
konkrete Beantwortung ist gerade deswegen notwendig, um im Unterausschuss des
Sportausschusses
zur Novellierung des ADBG auf diese Zahlen und Informationen
zurückgreifen zu können.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 6a Rezeptpflichtgesetz wurden
durch die
Kriminalpolizei
(Sicherheitsbehörden), sonstige Behörden, Sachverständigen
(Organe),
Sportverbänden
oder von Privaten 2008 erstattet (Aufschlüsselung auf zuständige
Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
2.
Welche Arzneimittel betrafen diese Anzeigen (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der Arzneimittel mit Chargennummer sowie Herkunftsland)?
Wie viele SportlerInnen, Sportfunktionäre oder Private waren davon
betroffen?
3.
Wie viele
gerichtliche Anzeigen nach § 84 a Arzneimittelgesetz (AMG) wurden
von der
Kriminalpolizei (Sicherheitsbehörden),
sonstigen Behörden, Sachverständigen (Organe),
Sportverbänden oder von Privaten
im Jahr 2008 erstattet (Aufschlüsselung auf zuständige
StA)?
4.
Welche
Produkte die Stoffe nach der Verbotsliste enthalten haben, betrafen diese
Anzeigen (Ersuche um namentliche Bekanntgabe
der Produkte und Chargennummer,
sowie Herkunftsland)?
5.
Wurden in diesem Zusammenhang auch andere Delikte nach dem StGB (z.B.
Körperverletzung,
Gemeingefährdung) angezeigt?
Wenn ja, wie viele?
Welche Delikte wurden dabei jeweils mit zur Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf
zuständige StA)?
Wie viele SportlerInnen, Sportfunktionäre oder Private waren davon betroffen?
6. Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz
wurden von der
Kriminalpolizei (Sicherheitsbehörden),
sonstigen Behörden, Sachverständigen (Organe),
Sportverbänden oder von Privaten
im Jahr 2008 erstattet (Aufschlüsselung auf zuständige
StA)?
7.
Welche Produkte, die Stoffe nach der Verbotsliste enthalten haben,
betrafen diese
Anzeigen
(Ersuche um namentliche Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer,
sowie
Herkunftsland)?
8.
Wurden in diesem Zusammenhang auch andere Delikte nach dem StGB (z.B.
Körperverletzung,
Gemeingefährdung) angezeigt?
Wenn ja, wie viele?
Welche Delikte wurden dabei jeweils mit zur Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf
zuständige StA)?
Wie viele SportlerInnen, Sportfunktionäre oder Private waren davon betroffen?
9. Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz
wurden von
der Kriminalpolizei (Sicherheitsbehörden), sonstigen Behörden,
Sachverständigen
(Organe), Sportverbänden, der NADA oder von Privaten im Jahr 2008
erstattet
(Aufschlüsselung auf zuständige StA)?
Wie viele SportlerInnen, Sportfunktionäre oder Private waren davon
betroffen?
10. Wurden in diesem
Zusammenhang auch andere Delikte nach dem StGB (z.B.
Körperverletzung,
Gemeingefährdung) angezeigt?
Wenn ja, wie viele?
Welche Delikte wurden dabei jeweils mit zur Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf
zuständige StA)?
Wie viele SportlerInnen, Sportfunktionäre oder Private waren davon betroffen?
11. Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen
wurden von der Kriminalpolizei,
(Sicherheitsbehörden), sonstigen
Behörden, Sachverständigen (Organe), Sportverbänden
oder von Privaten im Jahr 2008 nach
§ 84 b Arzneimittelgesetz (AMG) bzw. nach § 22
Abs. 7 ADBG erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. BH)?
12. In wie vielen
Fällen wurden im Jahr 2008 (im Zusammenhang mit
Dopingverstößen)
durch die Kriminalpolizei von
Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts
einer strafbaren Handlung nach
§ 22 a ADBG, § 84 a AMG und § 176 StGB Auskünfte
über Daten einer Nachrichtenübermittlung eingeholt sowie eine
Telefonüberwachung
durchgeführt?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor?
(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer.)
13. In wie vielen
Fällen wurde im Jahr 2008 im Zusammenhang mit Dopingverstößen
wegen
des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere
wegen § 84 a
AMG, § 22 a ADBG oder § 176 StGB Auskünfte über Bankkonten
und Bankgeschäfte
eingeholt (§ 109 Z 3 StPO)?
Wenn
ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung
auf
Bundesländer)?
14. In wie vielen
Fällen wurde im Jahr 2008 im Zusammenhang mit Dopingverstößen
wegen
des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere
wegen § 84 a
AMG, § 22 a ADBG oder § 176 StGB eine optische und akustische
Überwachung von
Personen durchgeführt (Lauschangriff)?
Wenn
ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor? (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung
auf
Bundesländer)?
15. In wie vielen Fällen
wurden im Jahr 2008 im Zusammenhang mit Dopingverstößen durch
die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts
einer
strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG, § 84 a AMG und § 176 StGB
eine
Durchsuchung von Orten (z.B. Hausdurchsuchungen) und Gegenständen
(nach § 117 Z 2 lit A und lit b) durchgeführt?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor?
(Ersuche
jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer).
16. In wie vielen Fällen kam
es im Jahr 2008 im Zusammenhang mit Dopingverstößen wegen
des Verdachts von gerichtlich strafbaren Handlungen - insbesondere wegen
§ 176 StGB
bzw. § 84 a AMG oder § 22 a ADBG - zu verdeckten Ermittlungen durch
die
Kriminalpolizei?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor?
(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer).
17. Unter welchen Voraussetzungen
sind nach der neuen Rechtslage im ADBG Einsätze
verdeckter Ermittler bzw. verdeckte
Testkäufe von Dopingmitteln etc. im Rahmen
kriminalpolizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher bzw. gerichtlich
angeordneter
Ermittlungen zulässig?
Wie ist dies konkret geregelt?
18. In wie vielen Fällen
ergab sich im Jahr 2008 im Zusammenhang mit Dopingverstößen
gegenüber Fitnessinstituten
bzw. deren Betreibern der Verdacht einer (oder mehrerer) gerichtlich strafbarer Handlungen (z.B. § 84
a AMG oder § 22 a Anti-Doping-
Bundesgesetz bzw. § 176 StGB u.a. Delikte)?
Ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer.
19.
Wie viele kriminalpolizeiliche oder staatsanwaltlich angeordnete
Ermittlungen wegen des
Verdachts
von gerichtlich strafbaren Handlungen - insbesondere wegen § 176 StGB bzw.
§ 84a AMG oder
§ 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz - wurden durch die Kriminalpolizei
im Jahr 2008 gegen sogenannte
Fitnessstudios bzw. gegen deren Betreiber geführt
(Aufschlüsselung der Anzahl auf Bundesländer)?
20.
Zu wie vielen Durchsuchungen von Fitnessstudios oder anderen
Räumlichkeiten über die
deren
Betreiber verfügten bzw. in nicht allgemein zugänglichen
Grundstücken, Räumen,
Fahrzeuge
und Behältnissen dieser Betreiber kam es in diesem Zusammenhang durch die
Kriminalpolizei
im Jahr 2008?
Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
Wie viele und welche Wirkstoffe bzw. Produkte wurden dabei sichergestellt bzw.
beschlagnahmt (jeweils Aufschlüsselung auf Anzahl und Bundesländer)?
21.
Wie viele
gerichtliche Anzeigen wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren
Handlungen insbesondere wegen § 176 StGB bzw. § 84a AMG oder §
22 a ADBG -
wurden im Jahr 2008 von Kriminalpolizei
(Sicherheitsbehörden), anderen Behörden,
Sachverständigen (Organe),
Sportverbänden oder von Privaten gegen Fitnessstudios bzw.
gegen deren Betreiber erstattet
(Aufschlüsselung auf zuständige Gerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?
22. Wurden im
Jahr 2008 aufgrund des Verdachts einer (oder mehrerer) gerichtlich strafbarer
Handlungen durch die Kriminalpolizei Web-Seiten (Online-Anbieter) beobachtet
und
kontrolliert, auf denen Dopingmittel (z.B. Anabolika), verunreinigte
Nahrungsergänzungsmittel, nicht zugelassene Arzneimittel, gefälschte
Arzneimittel sowie
illegale Tierarzneimittel zum Verkauf angeboten wurden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja welche?
Zu welchen konkreten Ergebnissen und Schlussfolgerungen führten diese Beobachtungen
und Kontrollen?
23. Wurden im Jahr 2008 kriminalpolizeiliche oder
staatsanwaltschaftlich angeordnete
Ermittlungen, aufgrund des Verdachts einer (oder mehrerer) gerichtlich
strafbarer
Handlungen gegenüber Betreibern von
Internetseiten bzw. Webshops (Online-Anbietern),
die über das Internet
Dopingmittel (z.B. Anabolika), verunreinigte
Nahrungsergänzungsmittel, nicht zugelassene Arzneimittel,
gefälschte Arzneimittel oder
illegale Tierarzneimittel etc. angeboten
und abgegeben haben sollen, geführt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Zu welchen konkreten Ergebnissen führten diese Ermittlungen?
24. Wie viele und welche
diesbezügliche Vollanzeigen bzw. Sachverhaltsdarstellungen
wurden durch die Kriminalpolizei (Sicherheitsbehörden), andere
Behörden,
Sachverständige (Organe), Sportverbände oder Private 2008 erstattet
(Aufschlüsselung auf
zuständige Staatsanwaltschaften)?
25.
Wie wird aus
Sicht des Innenressorts die Werbung und das Anbieten von verbotenen
Dopingwirkstoffen (nach der Verbotsliste)
im Internet - gerade in Anbetracht der neuen
Rechtslage nach dem ADBG - strafrechtlich beurteilt?
26. Wurden
aufgrund des Verdachts einer (oder mehrerer) gerichtlich strafbaren Handlungen
nach dem AMG oder dem
ADBG im Jahr 2008 auch (diesbezügliche) Testkäufe bei
Online-Anbietern (Werb-Sites) durch die Kriminalpolizei von
Amtwegen oder diese im
Auftrag der StA durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Internetseiten (und Online-Anbieter) und Produkte betraf dies konkret?
27. Welche Untersuchungsergebnisse liegen zu diesen Produkten vor?
Welche
verbotenen Dopingwirkstoffe (nach der Verbotsliste) und sonstige verbotene
Stoffe wurden konkret festgestellt und nachgewiesen?
In
wie vielen und welchen Fällen wurden Grenzmengenüberschreitungen
konkret
nachgewiesen (ersuche
jeweils um Bekanntgabe der Websites, der Produkte mit
Herkunftsland sowie die Mengenangabe)?
28. Wurden diese Produkte jeweils
im IOC akkreditierten Anti-Doping Labor des Austrian
Research Center (ARC) untersucht?
Wenn nein, wo dann?
29.
Welche konkreten Maßnahmen wurden in Folge aufgrund dieser
Untersuchungsergebnisse durch die dafür zuständige Kriminalpolizei
und der zuständigen
Staatsanwaltschaft ergriffen?
30.
Wurden im Jahr 2008 kriminalpolizeiliche oder staatsanwaltschaftlich
angeordnete
Ermittlungen, aufgrund des Verdachts einer (oder mehrerer) gerichtlich
strafbaren
Handlung nach §
84a AMG, § 22 a ADBG u.a. Delikte, und/oder Anzeigen gegenüber
Herstellern und Unternehmen oder Händlern, deren Dopingmittel
über das Internet
(z.B. Anabolika, verunreinigte
Nahrungsergänzungsmittel, nicht zugelassene Arzneimittel
oder gefälschte Arzneimittel) angeboten und abgegeben wurden,
geführt?
Wenn
nein, warum nicht?
Wenn
ja, in wie vielen Fällen?
31.
Wie viele und
welche diesbezügliche Vollanzeigen bzw. Sachverhaltsdarstellungen
wurden durch die Kriminalpolizei (Sicherheitsbehörden), andere
Behörden,
Sachverständige (Organe),
Sportverbände oder Private 2008 bei den Staatsanwaltschaften
erstattet (Aufschlüsselung auf zuständige Staatsanwaltschaften)?
32.
In welcher
Form wurde seitens des BMI mit dem BMF (Zoll), BKA (Sektion Sport),
BMJ, BMGFJ (AGES) und dem ÖADC bzw.
seit l.Juli 2008 mit der NADA Austria bei
Verdacht einer (oder mehrerer) gerichtlicher strafbarer Handlung nach § 22
a ADBG u.a.
zusammengearbeitet?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden im Jahr 2008 ergriffen?
Wie soll im Jahr 2009 mit diesen Bundesministerien bzw. der NADA Austria zusammen
gearbeitet werden?
33. Unter welchen Voraussetzungen kann aus Sicht des
Innenressorts ein
Informationsaustausch mit personenbezogenen Daten über
Dopingverdachtsfälle
(Verdacht eines Verstoßes nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz) und
über ein
Dopingverfahren (NADA-Austria) zwischen dem BMI und der unabhängigen
Dopingkontrollbehörde (NADA-Austria),
den betroffenen Sportverbänden sowie anderen
Mitgliedsstaaten und deren Strafverfolgungsbehörden erfolgen?
In welchen Fällen ist dies nicht möglich?
34. Gibt es aus Sicht des
Ressorts auch in Österreich illegal organisierte Handelsstrukturen
für den Vertrieb von Dopingmitteln wie beispielsweise Anabolika,
Steroide etc.?
Wenn ja, wie können diese illegalen Strukturen und Netzwerke aus Sicht des Ressorts
effektiv bekämpft werden?
Welche Maßnahmen sind noch notwendig?
35. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des
Ressorts (Bundespolizei,
Bundeskriminalamt oder Sicherheitsbehörden) im Jahr 2008 gemeinsam mit dem
Bundeskanzleramt, dem BMJ, BMGFJ, BMF und
dem ÖADC bzw. nun NADA-Austria
ergriffen, um den kriminell organisierten Schwarzmarkt für
Dopingmitteln (Anabolika,
Steroide etc.) in Österreich zu bekämpfen (siehe beispielsweise
Spam-mails)?
Wie sieht die interne Kooperation zwischen den damit befassten und zuständigen
Bundesministerien aus?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind für 2009 insgesamt geplant?
36. Wie viele Kontrollen wurden gemäß § 22 ADBG
gemeinsam im Rahmen der Amtshilfe
mit Organen des Bundeskanzlers oder vom
Bundeskanzler beauftragten Sachverständigen
im Jahr 2008 durchgeführt?
Welche Kontrollen wurden dabei durchgeführt?
Welche Ergebnisse wurden erzielt?
Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer.
37. Wie viele „Anlassfälle“ wurden 2008 vom
Bundeskanzleramt jeweils mit den
Analyseberichten der Kriminalpolizei (d.h.
dem Bundeskriminalamt) zur weiteren
Veranlassung übermittelt?
Welche
Maßnahmen wurden dann in diesen Fällen durch das Bundeskriminalamt
ergriffen?
38. Wie viele Amts- und Rechthilfeersuchen gab es 2008, wenn
bei ausländischen
Behörden der Verdacht bestand, dass verbotene Stoffe (nach der
Verbotsliste) oder
gefälschte bzw. nachgeahmte Arzneimittel unter Umgehung der erforderlichen
zollamtlichen Stellungspflicht in das
Gemeinschaftsgebiet oder nach Österreich eingeführt
oder Personen solche Produkte an sich gebracht, verheimlicht oder
gehandelt oder aus
Österreich in andere Staaten versendet
haben?
Wie wurden diese Fälle jeweils erledigt?
39. Wie viele
Strafverfahren wurden aufgrund solcher Ersuchen in der Vergangenheit nach
§ 84 a Abs. 1 AMG und § 22 a ADBG in Österreich eingeleitet?
Wie wurden diese jeweils erledigt?
40. Wie sah im Kampf gegen Doping 2008
die Internationale Zusammenarbeit der
Kriminalpolizei oder der Sicherheitsbehörden - gerade in Anbetracht der
gerichtlich
strafbaren Handlungen des ADBG sowie der
gesundheitlichen Risiken von Dopingmitteln
(z.B. Anabolika) - mit Sicherheits- oder Polizeidienststellen anderer
Mitgliedsstaaten aus?
41. Wurde das
„Draftkooperation Agreement“ zwischen Interpol und WADA, das am 7.
Mai
2008 vorgelegt wurde,
bereits unterzeichnet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Möglichkeiten ergeben sich dadurch?
42. Wie ist der Stand der Arbeiten in
der Monitoringgroup des Europarates unter
Einbeziehung von WADA und Interpol für
eine neue Konvention über „pharmaceutical
crime“ aus?
43. Wie stehen Sie zum
EU-Kommissionsvorschlag im Weißbuch Sport und zur
Entschließung des EP vom 8.Mai 2008
zur Bekämpfung von Doping auf internationaler
Ebene Partnerschaften zwischen den Strafverfolgungsbehörden (Grenzschutz,
nationale
und lokale Polizei, Zoll usw.) zu entwickeln?
44. Ist diese
europäische Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden im Sinne der
Zielsetzungen des EU-Weißbuchs Sport und der Entschließung des
Europäischen
Parlaments im Kampf
gegen Doping bereits institutionalisiert?
Wenn nein, woran ist dies bislang gescheitert?
45. Wie beurteilen Sie bzw. das
Ressort die strafrechtlichen Antidoping-Bestimmungen der
anderen EU-Mitgliedsstaaten?
Welche
Informationen zur den strafrechtlichen Antidoping-Bestimmungen anderer
Mitgliedsstaaten
liegen dem Ressort vor?
46. Treten Sie, wie auch andere Mitgliedsstaaten dafür ein, die
Anti-Doping-Gesetze der
einzelnen EU-Mitgliedsstaaten - insbesondere die strafrechtlichen Bestimmungen
- zu
verschärfen und auf EU-Ebene zu vereinheitlichen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Mitgliedsstaaten sprechen sich gegen die Harmonisierung aus?
47. Soll aus Sicht des
Ressorts mit der Novelle des ADBG eine Anzeigeverpflichtung für die
NADA-Austria bei Vorliegen des Verdachts einer strafbaren Handlung
(z.B. § 22a ADBG) normiert werden?
48. Welche
Haltung nehmen Sie zu einer Sonderstaatsanwaltschaft im Justizressort zur
Bekämpfung von
Doping im Sport ein?
49.
Wie beurteilt das Innenressort seit Inkrafttreten der StPO-Reform in
Angelegenheiten der
Dopingbekämpfung
(d.i. § 84 a AMG bzw. § 22 a ADBG) die Zusammenarbeit der
Kriminalpolizei mit der Justiz (Staatsanwaltschaft)?
50.
Halten Sie es für sinnvoll zur effektiven Dopingbekämpfung
die Strafbestimmungen im
österreichischen
Anti-Doping-Bundesgesetz zu ergänzen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
51.
Wie beurteilen Sie als Innenministerin den aktuellen WADA-Code, der mit
1. Jänner 2009
von der WADA in Kraft
gesetzt und nun in Österreich im ADBG umgesetzt werden soll?
52.
Welche
Bestimmungen des WADA-Codes, den Österreich übernehmen soll,
widersprechen aus Sicht des Innenressorts
dem österreichischen und/oder europäischen
Recht?
53.
Wie viele Todesfälle aufgrund der Einnahme von Dopingmitteln wie
Anabolika, Steroide
etc. von
SportlerInnen, BodybuilderInnen oder BesucherInnen von Fitnessstudios sind
Ihnen in Österreich im Jahr 2008 bekannt geworden (Aufschlüsselung
der Anzahl auf
Bundesländer)?