902/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Strafrechtliche Anti-Doping-Bestimmungen - Kriminalpolizeiliche oder

staatsanwaltlich angeordnete Ermittlungen - Ermittlungsergebnisse 2008“

Mit der AB 3439/XXIII.GP vom 28.03.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Johann Maier
und GenossInnen der Anfrage „Doping & Gesundheitsgefährdung -
Nahrungsergänzungsmittel / Gefälschte Arzneimittel - Polizeiliche Ermittlungen im Jahre
2007“ beantwortet.

Mit Beschluss des Sportausschusses vom 03. Februar 2009 wurde mit den Stimmen aller
Fraktionen einstimmig zum Antrag „Evaluierung und Weiterentwicklung der
Anti-Doping-Bestimmungen“ ein Unterausschuss (UA) zur weiteren Bearbeitung dieses
Antrages eingerichtet. Ziel ist eine Novellierung des Anti-Doping-Bundesgesetz, wofür
entsprechende Daten und Informationen auch aus dem Innenressort benötigt werden.

Gegenüber dem Jahr 2007 hat sich im vergangenen Jahr 2008 national wie auch international
vieles im Kampf gegen Doping im Sport geändert. In dieser Zeit kam es einerseits in
Österreich zu Verschärfungen bei den strafrechtlichen Anti-Doping-Bestimmungen im
ADBG, die mit 01.07.2008 in Kraft getreten sind (Keine Toleranz bei Doping!). Andererseits
gab es 2008 mehrere positive Dopingbefunde von bekannten SpitzensportlerInnen, die die
Öffentlichkeit schockierten und dem österreichischen Sport massiven Schaden zufügten.


Die Novelle zum Anti-Doping-Bundesgesetz war 2008 der erste Schritt zu einer umfassenden
Neuregelung des österreichischen Antidopingrechts. Nun muss in einem zweiten Schritt der
neue WADA-Code - mit den neuen technischen Standards und Verfahren - in das
österreichische Dopingrecht implementiert werden. Dafür wurde im Nationalrat ein
Unterausschuss (UA) eingesetzt. Diese neuen Anti-Doping-Regelungen sind von der WADA
bereits mit 01.01.2009 weltweit in Kraft gesetzt worden. Daneben geht es im UA auch um die
Frage, wie die geltenden strafrechtlichen Antidopingbestimmungen durch die
Strafverfolgungsbehörden bisher angewandt bzw. vollzogen wurden.

Mit 01.08.2008 hat die NADA-Austria GmbH die Aufgabe der unabhängigen
Dopingkontrolleinrichtung in Österreich übernommen. Die wichtigste Aufgabe bestand
vorerst darin, die einzelnen Kommissionen zu besetzen und die Arbeit des österreichischen
„Anti-Doping-Comitees“ (ÖADC) fortzusetzen.

Neben einer Erhöhung der Anzahl von - insbesondere von zielgerichteten - Dopingkontrollen
(„Intelligent Testing“), der Ausweitung der Trainingskontrollen, sowie der Verbesserung der
Nachweismethoden wird in Zukunft die Information, Aufklärung und Dopingprävention im
Mittelpunkt der österreichischen Anti-Doping-Politik stehen. Dafür stehen jährlich 1,2 Mio.
Euro zur Verfügung. Jede weitere Ausweitung der Kontrollen kann nur mit zusätzlicher
öffentlicher Förderung vorgenommen worden.

Die Novelle zum Anti-Doping-Bundesgesetz des Jahres 2008 betraf in erster Linie den
strafrechtlichen Teil des Antidopingrechts, wobei die entsprechenden Strafbestimmungen des
Arzneimittelgesetzes in das Anti-Doping-Bundesgesetz überführt sowie die Strafandrohungen
verschärft und erweitert wurden (z.B. Besitzstrafbarkeitsregelung). Auch „Gen- und
Blutdoping“ unterliegt seitdem strafrechtlichen Sanktionen. Die Neugliederung des Gesetzes
garantiert Transparenz sowohl der strafrechtlichen, wie zivilrechtlichen Anti-Doping-
Bestimmungen.

Mit dieser Novelle wurden die zentralen Strafbestimmungen gegen Doping im Sport in
einem Gesetz konzentriert, nämlich dem „Anti-Doping-Bundesgesetz“ (ADBG).

Aus systematischen Gründen werden auch in der XXIV.GP ähnliche Fragen - und zwar auch
unter Berücksichtigung der neuen Strafbestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2008
- wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2008 zu erhalten.

Eine konkrete Beantwortung ist gerade deswegen notwendig, um im Unterausschuss des
Sportausschusses zur Novellierung des ADBG auf diese Zahlen und Informationen
zurückgreifen zu können.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.             Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 6a Rezeptpflichtgesetz wurden durch die
Kriminalpolizei (Sicherheitsbehörden), sonstige Behörden, Sachverständigen (Organe),
Sportverbänden oder von Privaten 2008 erstattet (Aufschlüsselung auf zuständige
Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

2.             Welche Arzneimittel betrafen diese Anzeigen (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der Arzneimittel mit Chargennummer sowie Herkunftsland)?
Wie viele SportlerInnen, Sportfunktionäre oder Private waren davon betroffen?

3.             Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 84 a Arzneimittelgesetz (AMG) wurden von der
Kriminalpolizei (Sicherheitsbehörden), sonstigen Behörden, Sachverständigen (Organe),
Sportverbänden oder von Privaten im Jahr 2008 erstattet (Aufschlüsselung auf zuständige
StA)?

4.             Welche Produkte die Stoffe nach der Verbotsliste enthalten haben, betrafen diese
Anzeigen (Ersuche um namentliche Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer,
sowie Herkunftsland)?

5.             Wurden in diesem Zusammenhang auch andere Delikte nach dem StGB (z.B.
Körperverletzung, Gemeingefährdung) angezeigt?

Wenn ja, wie viele?

Welche Delikte wurden dabei jeweils mit zur Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf

zuständige StA)?

Wie viele SportlerInnen, Sportfunktionäre oder Private waren davon betroffen?


6.   Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz wurden von der
Kriminalpolizei (Sicherheitsbehörden), sonstigen Behörden, Sachverständigen (Organe),
Sportverbänden oder von Privaten im Jahr 2008 erstattet (Aufschlüsselung auf zuständige
StA)?

7.              Welche Produkte, die Stoffe nach der Verbotsliste enthalten haben, betrafen diese
Anzeigen (Ersuche um namentliche Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer,
sowie Herkunftsland)?

8.              Wurden in diesem Zusammenhang auch andere Delikte nach dem StGB (z.B.
Körperverletzung, Gemeingefährdung) angezeigt?

Wenn ja, wie viele?

Welche Delikte wurden dabei jeweils mit zur Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf

zuständige StA)?

Wie viele SportlerInnen, Sportfunktionäre oder Private waren davon betroffen?

9.    Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz

wurden von der Kriminalpolizei (Sicherheitsbehörden), sonstigen Behörden,
Sachverständigen (Organe), Sportverbänden, der NADA oder von Privaten im Jahr 2008
erstattet (Aufschlüsselung auf zuständige StA)?
Wie viele SportlerInnen, Sportfunktionäre oder Private waren davon betroffen?

10.  Wurden in diesem Zusammenhang auch andere Delikte nach dem StGB (z.B.
Körperverletzung, Gemeingefährdung) angezeigt?

Wenn ja, wie viele?

Welche Delikte wurden dabei jeweils mit zur Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf

zuständige StA)?

Wie viele SportlerInnen, Sportfunktionäre oder Private waren davon betroffen?

11.  Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen wurden von der Kriminalpolizei,
(Sicherheitsbehörden), sonstigen Behörden, Sachverständigen (Organe), Sportverbänden
oder von Privaten im Jahr 2008 nach § 84 b Arzneimittelgesetz (AMG) bzw. nach § 22
Abs. 7 ADBG erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. BH)?


12.  In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2008 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
durch die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts
einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG, § 84 a AMG und § 176 StGB Auskünfte
über Daten einer Nachrichtenübermittlung eingeholt sowie eine Telefonüberwachung
durchgeführt?

Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor?

(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer.)

13.  In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2008 im Zusammenhang mit Dopingverstößen wegen
des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere wegen § 84 a
AMG, § 22 a ADBG oder § 176 StGB Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte
eingeholt (§ 109 Z 3 StPO)?

Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

14.  In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2008 im Zusammenhang mit Dopingverstößen wegen
des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere wegen § 84 a
AMG, § 22 a ADBG oder § 176 StGB eine optische und akustische Überwachung von
Personen durchgeführt (Lauschangriff)?

Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor? (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

15.  In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2008 im Zusammenhang mit Dopingverstößen durch
die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts einer
strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG, § 84 a AMG und § 176 StGB eine
Durchsuchung von Orten (z.B. Hausdurchsuchungen) und Gegenständen

(nach § 117 Z 2 lit A und lit b) durchgeführt?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor?
(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer).


16. In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2008 im Zusammenhang mit Dopingverstößen wegen
des Verdachts von gerichtlich strafbaren Handlungen - insbesondere wegen § 176 StGB
bzw. § 84 a AMG oder § 22 a ADBG - zu verdeckten Ermittlungen durch die
Kriminalpolizei?

Wenn ja, welche Ergebnisse liegen dazu vor?

(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer).

17. Unter welchen Voraussetzungen sind nach der neuen Rechtslage im ADBG Einsätze
verdeckter Ermittler bzw. verdeckte Testkäufe von Dopingmitteln etc. im Rahmen
kriminalpolizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher bzw. gerichtlich angeordneter
Ermittlungen zulässig?

Wie ist dies konkret geregelt?

18. In wie vielen Fällen ergab sich im Jahr 2008 im Zusammenhang mit Dopingverstößen
gegenüber Fitnessinstituten bzw. deren Betreibern der Verdacht einer (oder mehrerer) gerichtlich strafbarer Handlungen (z.B. § 84 a AMG oder § 22 a Anti-Doping-
Bundesgesetz bzw. § 176 StGB u.a. Delikte)?

Ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer.

19.     Wie viele kriminalpolizeiliche oder staatsanwaltlich angeordnete Ermittlungen wegen des
Verdachts von gerichtlich strafbaren Handlungen - insbesondere wegen § 176 StGB bzw.
§ 84a AMG oder § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz - wurden durch die Kriminalpolizei
im Jahr 2008 gegen sogenannte Fitnessstudios bzw. gegen deren Betreiber geführt
(Aufschlüsselung der Anzahl auf Bundesländer)?

20.     Zu wie vielen Durchsuchungen von Fitnessstudios oder anderen Räumlichkeiten über die
deren Betreiber verfügten bzw. in nicht allgemein zugänglichen Grundstücken, Räumen,
Fahrzeuge und Behältnissen dieser Betreiber kam es in diesem Zusammenhang durch die
Kriminalpolizei im Jahr 2008?

Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?

Wie viele und welche Wirkstoffe bzw. Produkte wurden dabei sichergestellt bzw.

beschlagnahmt (jeweils Aufschlüsselung auf Anzahl und Bundesländer)?


21.      Wie viele gerichtliche Anzeigen wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren
Handlungen insbesondere wegen § 176 StGB bzw. § 84a AMG oder § 22 a ADBG -
wurden im Jahr 2008 von Kriminalpolizei (Sicherheitsbehörden), anderen Behörden,
Sachverständigen (Organe), Sportverbänden oder von Privaten gegen Fitnessstudios bzw.
gegen deren Betreiber erstattet (Aufschlüsselung auf zuständige Gerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?

22.  Wurden im Jahr 2008 aufgrund des Verdachts einer (oder mehrerer) gerichtlich strafbarer
Handlungen durch die Kriminalpolizei Web-Seiten (Online-Anbieter) beobachtet und
kontrolliert,
auf denen Dopingmittel (z.B. Anabolika), verunreinigte
Nahrungsergänzungsmittel, nicht zugelassene Arzneimittel, gefälschte Arzneimittel sowie
illegale Tierarzneimittel zum Verkauf angeboten wurden?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja welche?

Zu welchen konkreten Ergebnissen und Schlussfolgerungen führten diese Beobachtungen

und Kontrollen?

23. Wurden im Jahr 2008 kriminalpolizeiliche oder staatsanwaltschaftlich angeordnete
Ermittlungen, aufgrund des Verdachts einer (oder mehrerer) gerichtlich strafbarer
Handlungen gegenüber Betreibern von Internetseiten bzw. Webshops (Online-Anbietern),
die über das Internet Dopingmittel (z.B. Anabolika), verunreinigte
Nahrungsergänzungsmittel, nicht zugelassene Arzneimittel, gefälschte Arzneimittel oder
illegale Tierarzneimittel etc. angeboten und abgegeben haben sollen, geführt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in wie vielen Fällen?

Zu welchen konkreten Ergebnissen führten diese Ermittlungen?

24.  Wie viele und welche diesbezügliche Vollanzeigen bzw. Sachverhaltsdarstellungen
wurden durch die Kriminalpolizei (Sicherheitsbehörden), andere Behörden,
Sachverständige (Organe), Sportverbände oder Private 2008 erstattet (Aufschlüsselung auf
zuständige Staatsanwaltschaften)?


25.       Wie wird aus Sicht des Innenressorts die Werbung und das Anbieten von verbotenen
Dopingwirkstoffen (nach der Verbotsliste) im Internet - gerade in Anbetracht der neuen
Rechtslage nach dem ADBG - strafrechtlich beurteilt?

26.  Wurden aufgrund des Verdachts einer (oder mehrerer) gerichtlich strafbaren Handlungen
nach dem AMG oder dem ADBG im Jahr 2008 auch (diesbezügliche) Testkäufe bei
Online-Anbietern
(Werb-Sites) durch die Kriminalpolizei von Amtwegen oder diese im
Auftrag der StA durchgeführt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Internetseiten (und Online-Anbieter) und Produkte betraf dies konkret?

27.  Welche Untersuchungsergebnisse liegen zu diesen Produkten vor?

Welche verbotenen Dopingwirkstoffe (nach der Verbotsliste) und sonstige verbotene
Stoffe wurden konkret festgestellt und nachgewiesen?

In wie vielen und welchen Fällen wurden Grenzmengenüberschreitungen konkret
nachgewiesen (ersuche jeweils um Bekanntgabe der Websites, der Produkte mit
Herkunftsland sowie die Mengenangabe)?

28. Wurden diese Produkte jeweils im IOC akkreditierten Anti-Doping Labor des Austrian
Research Center (ARC) untersucht?

Wenn nein, wo dann?

29.       Welche konkreten Maßnahmen wurden in Folge aufgrund dieser
Untersuchungsergebnisse durch die dafür zuständige Kriminalpolizei und der zuständigen
Staatsanwaltschaft ergriffen?

30.       Wurden im Jahr 2008 kriminalpolizeiliche oder staatsanwaltschaftlich angeordnete
Ermittlungen, aufgrund des Verdachts einer (oder mehrerer) gerichtlich strafbaren
Handlung nach § 84a AMG, § 22 a ADBG u.a. Delikte, und/oder Anzeigen gegenüber
Herstellern und Unternehmen oder Händlern, deren Dopingmittel über das Internet
(z.B. Anabolika, verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel, nicht zugelassene Arzneimittel
oder gefälschte Arzneimittel) angeboten und abgegeben wurden, geführt?

Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?

31.       Wie viele und welche diesbezügliche Vollanzeigen bzw. Sachverhaltsdarstellungen
wurden durch die Kriminalpolizei (Sicherheitsbehörden), andere Behörden,
Sachverständige (Organe), Sportverbände oder Private 2008 bei den Staatsanwaltschaften
erstattet (Aufschlüsselung auf zuständige Staatsanwaltschaften)?

32.       In welcher Form wurde seitens des BMI mit dem BMF (Zoll), BKA (Sektion Sport),
BMJ, BMGFJ (AGES) und dem ÖADC bzw. seit l.Juli 2008 mit der NADA Austria bei
Verdacht einer (oder mehrerer) gerichtlicher strafbarer Handlung nach § 22 a ADBG u.a.
zusammengearbeitet?

Welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden im Jahr 2008 ergriffen?

Wie soll im Jahr 2009 mit diesen Bundesministerien bzw. der NADA Austria zusammen

gearbeitet werden?

33.  Unter welchen Voraussetzungen kann aus Sicht des Innenressorts ein
Informationsaustausch mit personenbezogenen Daten über Dopingverdachtsfälle
(Verdacht eines Verstoßes nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz) und über ein
Dopingverfahren (NADA-Austria) zwischen dem BMI und der unabhängigen
Dopingkontrollbehörde (NADA-Austria), den betroffenen Sportverbänden sowie anderen
Mitgliedsstaaten und deren Strafverfolgungsbehörden erfolgen?

In welchen Fällen ist dies nicht möglich?

34. Gibt es aus Sicht des Ressorts auch in Österreich illegal organisierte Handelsstrukturen
für den Vertrieb von Dopingmitteln wie beispielsweise Anabolika, Steroide etc.?

Wenn ja, wie können diese illegalen Strukturen und Netzwerke aus Sicht des Ressorts

effektiv bekämpft werden?

Welche Maßnahmen sind noch notwendig?

35.  Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Ressorts (Bundespolizei,
Bundeskriminalamt oder Sicherheitsbehörden) im Jahr 2008 gemeinsam mit dem
Bundeskanzleramt, dem BMJ, BMGFJ, BMF und dem ÖADC bzw. nun NADA-Austria
ergriffen, um den kriminell organisierten Schwarzmarkt für Dopingmitteln (Anabolika,
Steroide etc.) in Österreich zu bekämpfen (siehe beispielsweise Spam-mails)?

Wie sieht die interne Kooperation zwischen den damit befassten und zuständigen

Bundesministerien aus?

Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind für 2009 insgesamt geplant?

36.  Wie viele Kontrollen wurden gemäß § 22 ADBG gemeinsam im Rahmen der Amtshilfe
mit Organen des Bundeskanzlers oder vom Bundeskanzler beauftragten Sachverständigen
im Jahr 2008 durchgeführt?

Welche Kontrollen wurden dabei durchgeführt?

Welche Ergebnisse wurden erzielt?

Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer.

37. Wie viele „Anlassfälle“ wurden 2008 vom Bundeskanzleramt jeweils mit den
Analyseberichten der Kriminalpolizei (d.h. dem Bundeskriminalamt) zur weiteren
Veranlassung übermittelt?

Welche Maßnahmen wurden dann in diesen Fällen durch das Bundeskriminalamt
ergriffen?

38. Wie viele Amts- und Rechthilfeersuchen gab es 2008, wenn bei ausländischen
Behörden der Verdacht bestand, dass verbotene Stoffe (nach der Verbotsliste) oder
gefälschte bzw. nachgeahmte Arzneimittel unter Umgehung der erforderlichen
zollamtlichen Stellungspflicht in das Gemeinschaftsgebiet oder nach Österreich eingeführt
oder Personen solche Produkte an sich gebracht, verheimlicht oder gehandelt oder aus
Österreich in andere Staaten versendet haben?

Wie wurden diese Fälle jeweils erledigt?

39.  Wie viele Strafverfahren wurden aufgrund solcher Ersuchen in der Vergangenheit nach
§ 84 a Abs. 1 AMG und § 22 a ADBG in Österreich eingeleitet?

Wie wurden diese jeweils erledigt?

40.  Wie sah im Kampf gegen Doping 2008 die Internationale Zusammenarbeit der
Kriminalpolizei oder der Sicherheitsbehörden - gerade in Anbetracht der gerichtlich
strafbaren Handlungen des ADBG sowie der gesundheitlichen Risiken von Dopingmitteln
(z.B. Anabolika) - mit Sicherheits- oder Polizeidienststellen anderer Mitgliedsstaaten aus?

41.  Wurde das „Draftkooperation Agreement“ zwischen Interpol und WADA, das am 7. Mai
2008 vorgelegt wurde, bereits unterzeichnet?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Möglichkeiten ergeben sich dadurch?

42.  Wie ist der Stand der Arbeiten in der Monitoringgroup des Europarates unter
Einbeziehung von WADA und Interpol für eine neue Konvention über „pharmaceutical
crime“ aus?

43.  Wie stehen Sie zum EU-Kommissionsvorschlag im Weißbuch Sport und zur
Entschließung des EP vom 8.Mai 2008 zur Bekämpfung von Doping auf internationaler
Ebene Partnerschaften zwischen den Strafverfolgungsbehörden (Grenzschutz, nationale
und lokale Polizei, Zoll usw.) zu entwickeln?

44.  Ist diese europäische Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden im Sinne der
Zielsetzungen des EU-Weißbuchs Sport und der Entschließung des Europäischen
Parlaments im Kampf gegen Doping bereits institutionalisiert?

Wenn nein, woran ist dies bislang gescheitert?

45. Wie beurteilen Sie bzw. das Ressort die strafrechtlichen Antidoping-Bestimmungen der
anderen EU-Mitgliedsstaaten?

Welche Informationen zur den strafrechtlichen Antidoping-Bestimmungen anderer
Mitgliedsstaaten liegen dem Ressort vor?

46. Treten Sie, wie auch andere Mitgliedsstaaten dafür ein, die Anti-Doping-Gesetze der
einzelnen EU-Mitgliedsstaaten - insbesondere die strafrechtlichen Bestimmungen - zu
verschärfen und auf EU-Ebene zu vereinheitlichen?

Wenn nein, warum nicht?

Welche Mitgliedsstaaten sprechen sich gegen die Harmonisierung aus?

47.  Soll aus Sicht des Ressorts mit der Novelle des ADBG eine Anzeigeverpflichtung für die
NADA-Austria bei Vorliegen des Verdachts einer strafbaren Handlung

(z.B. § 22a ADBG) normiert werden?

48.  Welche Haltung nehmen Sie zu einer Sonderstaatsanwaltschaft im Justizressort zur
Bekämpfung von Doping im Sport ein?

49.       Wie beurteilt das Innenressort seit Inkrafttreten der StPO-Reform in Angelegenheiten der
Dopingbekämpfung (d.i. § 84 a AMG bzw. § 22 a ADBG) die Zusammenarbeit der
Kriminalpolizei mit der Justiz (Staatsanwaltschaft)?

50.       Halten Sie es für sinnvoll zur effektiven Dopingbekämpfung die Strafbestimmungen im
österreichischen Anti-Doping-Bundesgesetz zu ergänzen?

Wenn ja, in welchem Umfang?

51.       Wie beurteilen Sie als Innenministerin den aktuellen WADA-Code, der mit 1. Jänner 2009
von der WADA in Kraft gesetzt und nun in Österreich im ADBG umgesetzt werden soll?

52.       Welche Bestimmungen des WADA-Codes, den Österreich übernehmen soll,
widersprechen aus Sicht des Innenressorts dem österreichischen und/oder europäischen
Recht?

53.       Wie viele Todesfälle aufgrund der Einnahme von Dopingmitteln wie Anabolika, Steroide
etc. von SportlerInnen, BodybuilderInnen oder BesucherInnen von Fitnessstudios sind
Ihnen in Österreich im Jahr 2008 bekannt geworden (Aufschlüsselung der Anzahl auf
Bundesländer)?