9020/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.07.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Tadler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Zwangstrafen beim Firmenbuch
Bisher bestand eine praktikable und vernünftige Vereinbarung zwischen dem Firmenbuch und den Wirtschaftstreuhändern (als Vertreter der steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften), die es ermöglichte, die Bilanz entsprechend der mit der Finanzverwaltung getroffenen Dauerfristerstreckung einzureichen. Diese über viele Jahre praktizierte Vereinbarung hat auch bei allen ordentlichen und einreichungswilligen Gesellschaften bestens funktioniert.
Auch die Stellungnahme der Wirtschaftskammer Österreich sei hier erwähnt, die es als sinnvoll erachtet (u.a. auch im Vergleich mit Deutschland) diese Frist zu verlängern und die Erzwingung der Offenlegung moderater zu gestalten. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 welches am 20.12.2010 vom Nationalrat und am 23.12.2010 vom Bundesrat beschlossen wurde, wurde eine Verschärfung der Fristeinhaltung kodifiziert. Besagtes Gesetz verfügt über 156 Artikel, was es unmöglich macht, alle gesetzlichen Bestimmungen per Verlautbarung des Gesetzes umgehend voll anwenden zu können.
Zusätzlich war das Gesetz erst ab 21.1.2011 im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes verfügbar und wurde im Amtsblatt erst am 27.1.2011 ausgegeben. Damit war es erst ab diesem Zeitpunkt möglich, zu beginnen sich über alle Änderungen zu informieren. Bezüglich der in § 283 UGB befindlichen Nachfrist (28.02.2011) bedeutet dies, dass bereits ein Drittel der möglichen Handlungszeit verstrichen ist.
Österreichweit wurden tausende Strafen über den elektronischen Weg ausgesprochen, welche wiederum Rechtsmittel nach sich zogen, die mittels Beschluss abgewiesen wurden und nunmehr tausende Rekursanträge bei den Oberlandesgerichten liegen, ist der dadurch entstandene Verwaltungs- und Kostenaufwand bei den Firmen und den Gerichten absolut zu hinterfragen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen dieser Umstand bekannt? Wenn ja, seit wann wissen Sie davon?
2. Wie viele Strafen wurden von den zuständigen Gerichten ausgesprochen (bitte um genaue Auflistung nach Bundesland und zuständigem Gerichtshof)?
3. Wie viele erstinstanzliche Einsprüche bzw. Rekurse im Instanzenzug werden derzeit bei den zuständigen Gerichten behandelt (bitte um genaue Auflistung der Einsprüche und Rekurse nach Bundesland und zuständigem Gerichtshof)?
4. Wie hoch beziffern sich die diesbezüglichen Kosten bei den Gerichtshöfen (Bitte um genaue Auflistung der Gerichtskosten nach Bundesland und zuständigem Gerichtshof)?
5. Warum wurde das Budgetbegleitgesetz 2011 erst mit 21.1.2011 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht bzw. ersichtlich gemacht, obwohl die zeitliche Knappheit der gesetzlichen Bestimmungen § 283 UGB betreffend der Nachfrist (28.02.2011) bekannt waren?
6. Warum wurde das Budgetbegleitgesetz 2011 erst mit 27.1.2011 im Amtsblatt ausgegeben, obwohl die zeitliche Knappheit der gesetzlichen Bestimmungen §283 UGB betreffend die Nachfrist (28.02.2011) bekannt waren?
7. Haben Sie bzw. Ihre Vorgängerin die Stellungnahme der Bundeswirtschaftkammer zur Regierungsvorlage in das Bundesgesetz einfließen lassen? Wenn ja, warum wurden die Fristen nicht verlängert?
8. Haben Sie bzw. Ihre Vorgängerin mit dieser breiten Ablehnung des Gesetzes bzw. der Fristen von den Wirtschaftstreuhändern und Steuerberatern sowie der Bundeswirtschaftkammer gerechnet?
9. Wie stehen Sie zu einer dementsprechenden Verordnung, wobei die Detailprobleme – Bestrafung für weit zurückliegende Jahre, Bestrafungen bei elektronischen Einreichproblemen, etc. – zu beseitigen und zu klären wären?