9040/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend biometrische Aufenthaltstitelkarte
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres findet sich folgender Artikel (Nr: 7599 vom Donnerstag, 30. Juni 2011):
„Biometrische Aufenthaltstitelkarte
Die Aufenthaltstitelkarte für Zuwanderer wird ab 1. Juli 2011 fälschungssicherer und servicefreundlicher. Auf der Chipkarte werden Fingerabdrücke und ein Lichtbild des Antragstellers gespeichert.
"Ziel
dieser Adaptierung ist es, die Aufenthaltstitel in der Europäischen Union
einheitlich zu gestalten und durch die Nutzung biometrischer Daten vor einer
missbräuchlichen Verwendung zu schützen. Die biometrische
Aufenthaltstitelkarte bedeutet vor allem auch mehr Servicefreundlichkeit
für Zuwanderer aus Drittstaaten und für die Behörden",
sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.
Alle Angehörigen aus Drittstaaten, die einen Antrag auf einen
Aufenthaltstitel stellen, müssen ihre Fingerabdrücke ab 1. Juli 2011
bei der Behörde abgeben. Auf der seit 2006 im Scheckkartenformat ausgegebenen
Aufenthaltstitelkarte befindet sich ab Juli ein Chip, auf dem neben zwei
Fingerabdrücken auch ein Lichtbild des Inhabers gespeichert wird.
"Mit dieser Identitätsfeststellung, die europaweit einheitlich
geregelt ist, setzen wir einen weiteren Schritt, um auch illegale Migration
wirksamer eindämmen zu können", betonte Mikl-Leitner.
Um die Datensicherheit zu gewährleisten, werden alle Informationen
für die neue "Chipkarte" verschlüsselt und auf
elektronischem Weg von den zuständigen Behörden an die
Österreichische Staatsdruckerei übermittelt.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: