9059/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend steuerliche Geltendmachung von Öffi-Jahreskarten durch UnternehmerInnen/Neue Selbständige

 

 

Immer wieder äußern Betroffene Unverständnis darüber, dass UInternehmerInnen/Neue Selbständige in ihren Steuererklärungen die Rechnung für die Jahreskarte zB der Wiener Linien nicht geltend machen können. Die auf den Betrag entfallende Umsatzsteuer kann ebensowenig geltend gemacht werden.

Jeglicher anderer Fahrschein zB der Wiener Linien kann hingegen in die Steuererklärung aufgenommen werden. Dabei könnte dieser – natürlich unzulässig, aber möglich - von Freunden stammen oder vom Boden aufgehoben sein. Ebenso kann jede Tankstellenrechnung aufgenommen und geltend gemacht werden. Da die Jahreskarte in vielen städtischen Verkehrsunternehmen die einzige personalisierte und damit eindeutig der entsprechenden steuerzahlenden Person - und nur ihr! - zuzuordnende Fahrkartenkategorie ist, ist diese restriktive Vorgangsweise der Finanz doppelt unverständlich und ungerecht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Warum akzeptieren Sie keine Jahreskarten in Steuererklärungen von UnternehmerInnen/Neuen Selbständigen?

 

  1. Wollen Sie das ökologisch und volkswirtschaftlich (viel geringere Folgekosten für die Allegemeinheit, also den Staat) vorteilhafte Nutzen Öffentlicher Verkehrsmittel aktiv behindern?

 

  1. Wann und in welcher Weise werden Sie diese Praxis ändern?