9059/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend steuerliche Geltendmachung von Öffi-Jahreskarten durch UnternehmerInnen/Neue Selbständige
Immer wieder
äußern Betroffene Unverständnis darüber, dass
UInternehmerInnen/Neue Selbständige in ihren Steuererklärungen die
Rechnung für die Jahreskarte zB der Wiener Linien nicht geltend machen
können. Die auf den Betrag entfallende Umsatzsteuer kann ebensowenig
geltend gemacht werden.
Jeglicher anderer Fahrschein zB der Wiener Linien kann hingegen in die Steuererklärung aufgenommen werden. Dabei könnte dieser – natürlich unzulässig, aber möglich - von Freunden stammen oder vom Boden aufgehoben sein. Ebenso kann jede Tankstellenrechnung aufgenommen und geltend gemacht werden. Da die Jahreskarte in vielen städtischen Verkehrsunternehmen die einzige personalisierte und damit eindeutig der entsprechenden steuerzahlenden Person - und nur ihr! - zuzuordnende Fahrkartenkategorie ist, ist diese restriktive Vorgangsweise der Finanz doppelt unverständlich und ungerecht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: