9060/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Verweigerung der Akteneinsicht für Menschenrechtsbeirats
Der im Innenministerium angesiedelte Menschenrechtsbeirat hat die Aufgabe die Polizeitätigkeit aus menschenrechtlich-struktureller Sicht zu analysieren und Empfehlungen für allfällige Verbesserungen abzugeben. Dies geschieht aus Anlass und am Beispiel signifikanter Einzelfälle, um nicht nur allgemein und unverbindlich auf menschenrechtliche Defizite bei der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bzw. von Haft hinzuweisen. Anhand konkreter Missstände und Übergriffe sollen die strukturellen Ursachen aufgezeigt werden.
Dazu bedient sich der Menschenrechtsbeirat regional organisierter Expertenkommissionen („Kommissionen“). Seit dem Skandal um die Abschiebung der Komani-Familie im Oktober 2010 wurde den Kommissionen in ihrer menschenrechtlichen Evaluierungsarbeit jedoch aufgrund eines ebenfalls im Oktober ergangenen BMI-Erlasses mehrmals Akteneinsicht in fremdenpolizeiliche Akten von Angehaltenen, die mit ihnen gesprochen hatten, verwehrt. In manchen Fällen und bei expliziter Anforderung werden von der Fremdenpolizei einzelne vorab ausgesuchte Dokumente als Kopie an die Kommissionen übermittelt, was aber zu einer umfassenden menschenrechtlichen Beurteilung der Situation völlig unzureichend ist und zudem zu großen zeitlichen Verzögerungen führt, die wiederum eine anlassnahe Berichterstattung verunmöglichen.
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