9082/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
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Anfrage

des Abgeordneten Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend der Anordnung Gemeinnütziger Leistungen im Bezirk Mödling

Im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Strafrecht sind Jugendliche ebenso wie erwachsene TäterInnen Zielgruppe für Gemeinnützige Leistungen, bei denen entweder diversionell oder als Alternative zu Freiheitsstrafen vorgegangen wird.

Bei der Erbringung von Gemeinnützigen Leistungen sollen TäterInnen den gesellschaftlichen Schaden kompensieren, indem deren Freizeit (in angemessener Relation zur Strafandrohung) reduziert wird. Ziel dabei ist nicht nur die Schadenswiedergutmachung und die soziale Integration, sondern auch die Normverdeutlichung und damit Prävention.

Als BefürworterInnen sozialkonstruktiver Maßnahmen, wie die Erbringung Gemeinnütziger Leistungen, als eine alternative Sanktion für strafrechtlich relevantes Verhalten wäre es von Vorteil, wenn TäterInnen derartige Leistungen in dem Sozialraum erbrächten, in dem der Schaden für das Gemeinwesen angerichtet wurde, was im Sinne von Restorative Justice ein erstrebenswertes und wesentliches Ziel ist. Hierfür bieten sich die Betriebe von Gemeinden wie beispielsweise Wirtschaftshöfe, Stadtgärtnereien, etc. an, deren Kooperation mit dem Verein Neustart – jene Einrichtung die u.a. für die Vermittlung Gemeinnütziger Leistungen zuständig ist – im Moment vom Gutwill der BürgermeisterInnen bzw. AmtsleiterInnen abhängig ist.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.    Wie oft und für welche Delikte (Aufschlüsselung nach Jahren und Delikten) kamen im Bezirk Mödling bei StraftäterInnen Gemeinnützige Leistungen – nachfolgend GL genannt – im Zeitraum 2008 bis 2011 zur Anwendung? (Sollte für den gesamten gewünschten Zeitraum noch kein Datenmaterial vorliegen, dann jedenfalls die letzten 3 Jahre für die Daten vorhanden sind.)

2.    Wie oft kam es im Bezirk Mödling im genannten Zeitraum bzw. in den 3 Jahren, für welche Daten vorliegen, zu GL im Rahmen von Diversion, wie oft zur Vermeidung von Freiheitsstrafen? (Aufschlüsselung)

3.       Welche Alterskohorten (Aufschlüsselungen nach Jugendlichen, ggf. Jungen Erwachsenen und Erwachsenen) sind bei der Anordnung von GL im Bezirk Mödling im genannten Zeitraum bzw. in den letzten 3 Jahren, für welche Daten vorliegen, überwiegend betroffen?

4.       Die Anwendungen Gemeinnütziger Leistungen soll seit Jahren eine stark steigende Tendenz aufweisen. Wie hat sich im angesprochenen Zeitraum 2008- 2011 die budgetäre Situation für NEUSTART entwickelt und wie sieht die personelle Entwicklung dieser Einrichtung im entsprechenden Zeitraum aus?

5.  Sieht das Bundesministerium für Justiz eine Möglichkeit, eine klare Vereinbarung mit Kommunen dahingehend zu treffen, dass diese künftig österreichweit als Kooperationspartner für NEUSTART im Zusammenhang mit der Vermittlung GL und zur Ableistung ebendieser in ihren gemeindeigenen Betrieben zur Verfügung stehen müssen?