9083/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Günther Kräuter
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Strafanzeigen gegen Dutzende mutmaßlich Beteiligte an rechtsextremen und kriminellen Organisationen:
In verschiedenen
Medien (u.a. „Der Standard“, „Die Presse“ „Kurier“,
„Österreich“ ...) wird
seit
Mai 2010 darüber berichtet, dass gegen Dutzende mutmaßlich
rechtsextrem,
menschenverhetzend und teils offen neonazistisch auftretende Personen und
Organisationen,
die ähnlich einem Spinnennetz verwoben seien, als Angehörige eines
rechtsextremen
Netzwerkes
eine Sachverhaltsdarstellung wegen §§ 278a, 283 StGB und 3g VerbotsG
erstattet
wurde.
In der
Tageszeitung „KURIER“ vom 20. Mai 2010, Seite 2, wird Folgendes
berichtet:
„Mit dabei: FPÖ-Chef Strache, der Dritte
Nationalratspräsident Graf, Generalsekretär
Vilimsky, Hofburg-Kandidatin Rosenkranz und viele andere Blaue. (...) Die
Beschuldigten
seien
Teil eine kriminellen, rechts extremen, international wirkenden Netzwerkes.
Dessen
Zweck
seien teils offen, teils verdeckt, verhetzende und/oder den Bestimmungen des
Verbotsgesetzes
zuwiderlaufende Tätigkeiten (...) Spinnennetz (...), das vom
Freiheitlichen
Akademikerverband, den schlagenden Burschenschaften und Medien wie der
„Aula“ und
diversen
Homepages getragen wird. Im Zentrum des Netzes sieht Zanger HC Strache.
Straches angebliche Verbindungen zum „Jugendbund Sturmadler“,
zur „ Wikingjugend“
(Paintball-Bilder) sowie zu Neonazis wie Norbert Burger oder Gottfried
Küssel werden
ebenso
aufgelistet wie Beziehungen von FPÖ-Politikern zu europäischen
Rechtsextremen. Die
Anzeige
umfasst 56 Seiten, das gesamte Material mehrere Ordner. Als Zeugen nennt Anwalt
Zanger vor allem BZÖ-Politiker wie Herbert Scheibner, Peter Westenthaler
und Stefan
Petzner.“
Am 26.7.2010 wurde
eine Nachtragsanzeige gegen unbekannte Täter an die
Staatsanwaltschaft Wien erstattet, in der dokumentiert wurde, dass die FPÖ
Ortsgruppe
Dietmanns
(im Bezirk Waidhofen an der Thaya) ihre Homepage mindestens ab 28.6.2009
unter jener Webadresse http://www.rrload.nationalesnetz.com betrieb, auf der
unmittelbar
zuvor
zwischen März 2009 und Juni 2009 das offen neonazistische Forum
„RR-Load“
betrieben
worden war, in dessen Logo ein schwarz/weißer Adler auf rotem Hintergrund
in
seinen
Fängen einen Eichenlaubkranz festhält, in dem sich ein Hakenkreuz
befindet.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin
für
Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wurden wegen des
Verdachts, dass oben genannte mutmaßlich Beteiligte an rechtsextremen
und
kriminellen Organisationen sind, bzw. wegen des Verdachts nach § 283 StGB
und 3g
VerbotsG
strafrechtliche Ermittlungen vorgenommen?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Nach welchen Tatbeständen wird
gegen die mutmaßlich Beteiligten und Organisationen
ermittelt?
4. Wurden die in der
Strafanzeige genannten Zeugen Herbert Scheibner, Peter Westenthaler und
Stefan
Petzner bereits einvernommen?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wurden wegen der
Nachtragsanzeige vom 26.7.2010 strafrechtliche Ermittlungen
vorgenommen?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Wenn ja, gegen wen und nach welchen Tatbeständen wird ermittelt?
9. Wurden die oben
genannten Strafanzeigen und Nachtragsanzeigen gemäß § 190 StPO
zurückgelegt?
10. Wenn ja, warum und gegen wen?
11. Wenn nein, warum noch nicht?
12. Wurde der Rechtsschutzbeauftragte mit den oben genannten Anzeigen befasst?