9084/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler, Scheibner

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Rätsel um Kühlschrankmillionen

 

Viele Bürger haben beim Kauf von Kühlgeräten für die Entsorgung dieser im Voraus bezahlen müssen bzw. bezahlt. Diese Zahlungspflicht ist allerdings nach Umsetzung einer EU-Richtlinie weggefallen. Seitdem besteht Anspruch auf kostenlose Entsorgung, so dass die Käufer die gezahlten Beträge zurückfordern können. Allerdings erfolgten bisher - wohl mangels Kenntnis - so gut wie keine Rückforderungen.

Die gezahlten Gelder befinden sich derzeit in der UFH Umweltforum GmbH & Co KG und der UFH Privatstiftung, wobei die Finanzministerin diese nun in der Form übernehmen will, dass sie die Rückzahlungsverpflichtungen der UFH gegenüber den Bürgern gegen Zahlung übernimmt. Nach dem Gesetz geht es um 24 Millionen Euro.

Zudem wird der Übergang „fließend“ gestaltet bzw. der UFH wird über eine lange Zeit eine Aufgabe erhalten. So erfolgt die Prüfung bzw. Abwicklung der Rückzahlungsansprüche bis 31. Dezember 2020 und die Begleichung der Rückzahlungen bis 31. Dezember 2013 kostenfrei durch die UFH.

Allerdings steht eine Vielzahl von Fragen im Raum. Insbesondere besteht aufgrund diverser Aussagen der Verdacht, dass noch weitere „Kühlschrankmillionen“ vorhanden sind bzw. nicht die gesamten eingenommenen Entsorgungsbeträge an das Finanzministerium übertragen werden. Zudem stellt sich beispielsweise die Frage, warum die Bürgerinnen und Bürger nicht über Rückforderungsmöglichkeiten (besser) informiert werden.

 

Diesbezüglich richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

1.

Ist es richtig, dass noch immer (das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge erlassen und das Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten aufgehoben wird (1281 d.B.), betraf nur 24 Millionen Euro) von Konsumenten entrichtete Kühlgeräteentsorgungsbeiträge von der UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG bzw. der UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung gehalten werden? 

 

2.

Wenn ja, um welchen Betrag handelt es sich und woraus ergeben sich diese Informationen?

 


3.

Wie hoch ist die Gesamtsumme der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge, die an die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG bzw. die UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung geflossen sind?

 

4.

Wie hoch ist die Gesamtsumme, die an die Konsumenten zurückgeflossen ist?

 

5.

Ist es richtig, dass im Zeitraum Januar 2011 Kühlgeräteentsorgungsbeiträge in Höhe von ca. 31 Millionen Euro von der UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG bzw. der UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung gehalten wurden?

 

6.

Wie viele Zinsen hinsichtlich der erhaltenen Kühlgeräteentsorgungsbeiträge konnte die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG bzw. die UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung bis zu diesem Zeitpunk einnehmen und woraus ergeben sich diese Informationen?

 

7.

Aus welchen genauen Gründen wurde das mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 beschlossene „Kühlgeräteentsorgungsbeiträgegesetz“ nach so kurzer Zeit geändert bzw. welchen Einfluss hatte die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG bzw. der UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung darauf?

 

8.

Wie viele Rückzahlungsbegehren von Konsumenten werden künftig jährlich erwartet bzw. wird es eine (staatliche) Informationskampagne geben?

 

9.

Wie viele Personen sind in der UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG für den Bereich „Abwicklung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge“ zuständig bzw. wie groß ist die zuständige Abteilung?

 

10.

Wie hoch war bzw. ist der jährliche administrative bzw. personelle Kostenaufwand der UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG für den Bereich „Abwicklung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge“? (Bitte aufgegliedert nach Jahren ab Beginn der  Kühlgeräteentsorgungsbeiträge - Bitte gesondert: Höhe der Geschäftsführergehälter)

 

11.

Wie hoch war bzw. ist der jährliche administrative bzw. personelle Kostenaufwand der UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung“? (Bitte aufgegliedert nach Jahren ab Bestehen der Stiftung sowie aufgegliedert nach namentlich zu nennenden (Vorstands-)Mitgliedern)

 

12.

Welcher Betrag von den eingenommen Kühlgeräteentsorgungsbeiträgen oder diesbezüglich erhaltene Zinserträgen wurde in anderer Form als zur Auszahlung an Konsumenten wofür genau verwendet?

 

13.

Wäre eine „Abwicklung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge“ durch ein anderes Unternehmen kostengünstiger möglich bzw. wurde dies geprüft bzw. zu den Kosten einer möglichen Klage abgewogen?


14.

Erfolgte bisher eine Informationskampagne, in der die Käufer auf ihre Rückforderungsmöglichkeiten hingewiesen wurden und, wenn nein, warum nicht?

 

15.

Wird eine Informationskampagne erfolgen?

 

16.

Warum war eine Rückzahlung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge durch die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG in den letzten Monaten nicht möglich bzw. warum war es nicht möglich, Auszahlungen vorzunehmen und das beschlossene Gesetz entsprechend zu adaptieren? 

 

17.

Wofür sollen die Mittel verwendet werden, die nicht für Rückzahlungen verwendet werden bzw. was bedeutet „für Zwecke des Umweltschutzes“ im Sinne des § 2 des gegenständlichen Gesetzes?