9097/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Stauber

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Auftreten von Fällen des sogenannten „Q-Fiebers” bei Wiederkäuern auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Lavanttal

Medienberichte deckten in den letzten Tagen auf, dass im Lavanttal seit einigen Jahren der dringende Verdacht bestehe, Wiederkäuer würden am sogenannten „Q-Fieber” erkrankt und verendet sein. Das auch leicht auf den Menschen übertragbare „Q-Fieber” wird durch das Bakterium Coxiella brunetii ausgelöst und stellt eine potenziell tödliche Gefahr für Mensch und Tier dar. Auch das angesehene deutsche Robert-Koch-Institut warnte bereits vor einer akuten Gefährdung von Menschen durch das „Q-Fieber”. In den Niederlanden sollen bisher sechs Menschen an den folgen dieser Erkrankung gestorben sein.

In einem Lavanttaler Schafzuchtbetrieb verendeten laut Aussagen des Landwirtes seit dem Jahr 2004 rund 5000 Lämmer am „Q-Fieber”. Obwohl der Kärntner Gesundheitsdienst in Fällen von „Q-Fieber” eindeutige Regeln für Nutztiere aufgestellt hat, sind diese Sicherheitsmaßnahmen bisher am betroffenen Hof im Lavanttal unterblieben.

Entgegen den Aussagen des zuständigen Landesrats Josef Martinz soll auch Fleisch aus dem betroffenen Landwirtschaftsbetrieb in Umlauf gekommen sein. Darüber hinaus dürfte das Land Kärnten zwar die Ärzte im Bezirk Wolfsberg vor dem „Q-Fieber” gewarnt haben, die ansässige Bevölkerung wurde jedoch nicht über diese Vorgänge informiert.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.  Seit wann wussten Sie beziehungsweise Ihr Ministerium vom Auftreten des „Q- Fiebers” in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Lavanttal?

2.              Warum wurden, nachdem Ihnen beziehungsweise Ihrem Ministerium das Auftreten  des „Q-Fiebers” bekannt war, die Öffentlichkeit und insbesonders die ansässige Bevölkerung sowie die Bürgermeister im Bezirk nicht informiert?

3.              Welche Maßnahmen wurden, nachdem Ihnen beziehungsweise Ihrem Ministerium das Auftreten des „Q-Fiebers” bekannt war, seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft getroffen?

4.              Besteht für die Menschen, die im Umfeld des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebes und der Weideflächen leben, Gefahr für deren Gesundheit?

5.      Wenn ja, welche gesundheitlichen Auswirkungen hat das  "Q-Fieber"  auf diese Menschen?

6.      Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sollen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung vom landwirtschaftlichen Betrieb, den Gesundheitsbehörden des Landes Kärnten und den betroffenen Gemeinden getroffen werden?

7.              Können Sie ausschließen, dass kein Fleisch aus dem betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb in Umlauf gebracht wurde?

8.              Werden  derzeit  die für  Fälle von  „Q-Fieber"  vorgesehenen  einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen  auch  auf  dem   betroffenen  landwirtschaftlichen  Betrieb vorgenommen?

9.              Wenn ja, über welchen Zeitraum werden diese Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen?

10.       Wenn  nein,  warum  werden  keine  für  Fälle  von  „Q-Fieber"  vorgesehenen einschlägigen  Sicherheitsmaßnahmen  auf  dem  betroffenen  landwirtschaftlichen Betrieb vorgenommen?

11.     Wurden bisher auch die auf den Weideflächen des betroffenen Landwirts in den Gemeinden St. Andrä, Wolfsberg und St. Georgen lebenden Tiere untersucht und beabsichtigen Sie auch dort die für Fälle von „Q-Fieber" vorgesehenen einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen vorzunehmen?

12.     Wenn, warum nicht?