9101/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
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ANFRAGE

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Maßnahmen nach dem FinStaG, wie Haftungen für Forderungen, Kapitalerhöhungen Gesellschafterzuschüsse etc.

 

 

Gemäß Auskunft der Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes FIMBAG (Internetseite: http://www.fmarktbet.at/cms/cms.php?pageName=74, abgerufen am 07.07.2011) ist derzeit nach dem Finanzstabilitätsgesetz FinStaG ein Volumen von rund 9 Milliarden Euro beansprucht. Davon entfallen rund 4,8 Milliarden auf Partizipationskapital. Die restlichen rund 3,2 Milliarden beziehen sich auf weitere Maßnahmen nach dem FinStaG wie Haftungen für Forderungen, Kapitalerhöhungen, Gesellschafterzuschüsse etc.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch sind die angesprochenen Haftungen für Forderungen insgesamt?

2.    Um welche Forderungen handelt es sich dabei?

3.    Wer sind dabei die Forderungsgläubiger? (Bitte um genaue Aufstellung)

4.    Wer sind dabei die Forderungsschuldner? (Bitte um genaue Aufstellung)

5.    Wurden derartige Haftungen bisher bereits schlagend?

6.    Wenn ja, welche? (Bitte um genaue Aufstellung)

7.    Ist zu erwarten, dass 2011 derartige Haftungen schlagend werden?

8.    Wenn ja, welche?

9.    Wie hoch sind die angesprochenen Kapitalerhöhungen insgesamt?

10. Um welche Kapitalerhöhungen handelt es sich im Detail? (Bitte um genaue Auflistung)

11. Wie hoch sind die angesprochenen Gesellschafterzuschüsse insgesamt?

12. Um welche Gesellschafterzuschüsse handelt es sich im Detail? (Bitte um genaue Auflistung)

13. Für welche weiteren Maßnahmen außer den oben angeführten nach FinStaG wurde Kapital bereitgestellt bzw. in Anspruch genommen?

14. Von wem wurde dieses Kapital in Anspruch genommen? (Bitte um genaue Aufstellung)