9106/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend: Entschädigungsansprüche an die Republik Kroatien – Insel Sveti Jerolim/ San Girolamo

 

Die in der Republik Kroatien gelegene Insel Sveti Jerolim (Teil des Nationalparks Brijuni) wurde im Jahr 1893 von dem Schweizer Hans Wildi gekauft. Nach seinem Tode erbten seine beiden Kinder, Irma Wildi (verehelichte Quidde) und Dr. Siegfried Wildi, die Insel.

Irma Quidde, gebürtige Schweizerin, hat die Österreichische Staatsbürgerschaft gem. § 1a Staatsbürgerschafts-ÜberleitungsG 1949 erworben und bis zu ihrem Ableben am 30. März 1957 besessen.

Dr. Roswitha Socher, Dr. Eldrid Abel (geborene Müller) und Dr. Volkher Müller sind österreichische Staatsbürger und Erben der ersten Erbfolge nach Frau Irma Quidde.

Die Erben nach Dr. Siegfried Wildi, Ing. Brigitte Küttner (geborene Wildi) und Dr. Gert Supper, sind ebenfalls österreichische Staatsbürger.

In der Zeit der "Föderativen Volksrepublik Jugoslawien" wurde die Insel – basierend auf den AVNOJ-Beschlüssen – am 30. November 1948 im Grundbuch als "Allgemeines Volkseigentum" eingetragen.

Seit dem 11. November 1983 ist die Insel denkmalgeschützt und dem Nationalpark Brijuni zugehörig.

Am 4. Oktober 1993 wurden die Ansprüche der Erben nach Frau Irma Quidde im Denationalisationsbüro des kroatischen Justizministeriums in Zagreb unter der Nummer 943-01/92-01/24738 registriert.

Am 24. Februar 2003 teilte das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (GZ. 281.33.21/0011e-IV.3/2003) Frau Dr. Roswitha Socher mit: "Das kroatische 'Gesetz über die die Entschädigung für das während der jugoslawischen kommunistischen Herrschaft entzogene Vermögen' wurde per 5. Juli 2002 derart geändert, dass nunmehr auch ausländische (nicht-kroatische) Staatsangehörige grundsätzlich anspruchsberechtigt sind. Bevor Anträge österreichischer Staatsbürger durch die kroatischen Behörden bearbeitet werden, ist jedoch nach kroatischer Interpretation der Gesetzesnovelle der Abschluss eines zwischenstaatlichen Abkommens zwischen Österreich und der Republik Kroatien erforderlich. Die Gesetzesnovelle vom 5. Juli 2002 enthält zahlreiche Unklarheiten; diese sollen in bilateralen Expertengesprächen geklärt werden."

 

In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    Welche Schritte wurden seitens des BMeiA seit 2003 unternommen, die Ansprüche österreichischer Staatsbürger gegenüber der Republik Kroatien durchzusetzen?

2.    Ist der Abschluss eines diesbezüglichen Abkommens zwischen Österreich und der Republik Kroatien beabsichtigt?

3.    Sind die "zahlreichen Unklarheiten" in bilateralen Expertengesprächen ausführlich und endgültig geklärt worden?

4.    Welche weiteren Schritte wollen Sie unternehmen, um Ansprüche österreichischer Staatsbürger gegenüber der Republik Kroatien durchzusetzen?

5.    Werden Sie im Rahmen der diplomatischen Beziehungen mit der Republik Kroatien die Besitzverhältnisse der Insel Sveti Jerolim ansprechen?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Werden Sie, sollte eine Rückstellung der anfragegegenständlichen Insel an die rechtmäßigen Erben nicht möglich sein, von der Republik Kroatien eine angemessene Entschädigung einfordern?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Welche Konsequenzen würden Sie daraus ziehen, wenn die Republik Kroatien nicht bereit ist, den Erben eine angemessene Entschädigung zukommen zu lassen?