9121/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Huber

Kolleginnen und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Inneres

betreffend die Innsbrucker „Marokkanerszene“

 

Ein Bericht der Tiroler Tageszeitung vom 8.Juli 2011 bestätigt, dass in Innsbruck eine durchaus im negativen Sinn „aktive“ Marokkanerszene besteht:

 

Artikel der tt.com vom 8.Juli 2011:

„Drogenanklage platzte kläglich

Als Wiener Drogenbaron angeklagt, kassierte ein Marokkaner bloß bedingte 1800 € Strafe.  

Innsbruck – Letztes Jahr hoffte die Exekutive, einen weiteren Schlag gegen die Drogenszene zu landen. Geriet doch ein gepflegt aussehender Marokkaner aus dem Wiener Raum ins Visier der Tiroler Fahnder, der plötzlich mit Größen der Innsbrucker Marokkanerszene Kontakt pflegte.

Nach Telefonüberwachungen wurde der Wiener dann ständig observiert und mehrfach bis zum Schloss Ambras verfolgt. Dort verschwand der gestern am Landesgericht wegen Suchtgifthandels im großen Stil Angeklagte dann jeweils im Schlosspark. Bald darauf folgten ihm amtsbekannte Nordafrikaner nach. Aber leider nicht die Polizei. Die beobachtete zwar, dass die Männer den Park wieder verließen, konnte ein Drogengeschäft aber erst durch Aussagen der Innsbrucker Dealer belegen. Demnach sollte der Wiener Hintermann 12 Kilogramm Cannabis in kurzer Zeit nach Innsbruck gebracht haben. Auch erkannten sie den Verdächtigen auf einem nicht näher bezeichneten Bild in der Polizeikartei wieder.

Die Tiroler Marokkaner schmoren seit längerer Zeit für bis zu sieben Jahre in Haft. Die einst belastenden Aussagen unterschrieben sie am Protokoll jedoch teils mit „tutto falso“. Beim gestrigen Prozess wollte auch keiner den Angeklagten je gesehen haben: „Nix gesehen, no no, im Leben nicht!“, hieß es da. Ein anderer wollte vom Angeklagten im Schlosspark nur einen gefälschten slowakischen Reisepass bestellt haben. Und dies, obwohl sie den Mann bei der Polizei sofort erkannt hatten. Auf welchem Bild, blieb für Strafrichter Josef Geisler mangels Aufzeichnungen im Akt jedoch verschlossen.

Der extra mit Starverteidiger Werner Tomanek aus Wien angereiste Marokkaner wirkte da trotz angedrohten zehn Jahren Haft immer entspannter. Nur zufällig sei er in Innsbruck gewesen und habe einem Marokkaner auf zufällige Anfrage 200 Gramm Cannabis verkauft, die er – natürlich zufällig – dabeihatte. Eine Verantwortung, die das Gericht letztendlich mangels stichhaltiger Beweise aber nicht entkräften konnte.

Verteidiger Tomanek amüsiert: „Nur weil sich zwei Marokkaner begrüßen und einen Sack austauschen, kann man nicht zwingend auf ein Drogengeschäft schließen!“ Richter Geisler raufte sich darauf die Haare, beklagte die Ermittlungen und das Ausmaß der Verlogenheit und konnte nicht mehr tun, als bedingte 1800 Euro zu verhängen.“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

 

 

1.

Sind Struktur und beteiligte Personen der „Innsbrucker Marokkanerszene“ der Polizei bekannt?

 

2.

In welchen Bereichen sind die dazugehörigen Personen „deliktspezifisch spezialisiert“?   

 

3.

Wie viele Personen werden derzeit der „Innsbrucker Marokkanerszene“ zugerechnet?

 

4.

Wird die „Szene“ von der Polizei dauerhaft beobachtet?

 

5.

Bei wie vielen Personen, welche der Marokkanerszene zugerechnet werden, läuft derzeit ein Asylverfahren und wie viele dieser Asylwerber sind vorbestraft?  

 

7.

Welche Schritte und Maßnahmen planen Sie, um die Sicherheitslage in Innsbruck zu verbessern?

 

8.

Wie viele Beamte wurden seit 2006 im Rahmen einer Amtshandlung gegen die Innsbrucker „Marokkanerszene“ verletzt bzw. wie oft wurde Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet? (Bitte um Aufstellung nach Jahren und Art der (strafrechtlichen) Vorwürfe)

 

9.

Ist Ihnen der im vorstehenden Artikel geschilderte Fall bekannt?


 

10.

Haben Sie erfolgten Ermittlungsschritte bzw. die Ermittlungsakten auf mögliche Fehler überprüft? Wenn ja, zu welchem Ergebnis führte die Überprüfung? Wenn nein, warum nicht?

 

11.

Ist es richtig, dass die Polizisten im geschilderten Fall die Überwachung im Park selbst nicht vornahmen?

 

12.

Wenn ja, warum geschah dies nicht?

 

13.

Welche konkreten Ermittlungsfehler konnten Sie feststellen?

 

14.

Sind Sie mit den polizeilichen Ermittlungen in dem in der Einleitung angeführten Fall zufrieden?

 

15.

Woran scheiterten konkret Ermittlungen, die für eine Verurteilung wegen des angeblich sehr umfangreichen Suchtmittelhandels höchstwahrscheinlich ausgereicht hätten?