9124/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und

Kollegen und Kolleginnen

An die Bundesministerin für Inneres und den Staatssekretär für Integration betreffend Liste der durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) zertifizierten Anbieter von Deutschkursen

Der Österreichische Integrationsfonds, der zu über 80% vom BMI und damit vom österreichischen Steuerzahler subventioniert wird, hat als eine der zentralen Aufgaben die Zertifizierung der Kursinstitute, die im Rahmen der Integrationsvereinbarung D-Kurse anbieten. Die vom ÖIF zertifizierten Institute bzw. Einrichtungen scheinen in einer Liste auf www.integrationsfonds.at auf. Wer am 08.07.2011 diese Liste abruft, findet unter den zertifizierten Kursanbietern in Kärnten unter anderem auch eine gewisse K.I.S.T-Consulting- GmbH (hinter dieser steht in Wirklichkeit der Verein mit dem Namen "Genius") in der Kohldorferstraße 98 in 9020 Klagenfurt auf. Dies ist in so ferne bemerkenswert, zumal gegen diese Einrichtung - laut vorliegenden Informationen - ein gerichtlicher Delogierungsbescheid für 20. Juli 2011 vorliegen soll. In diesem Fall hätte K.I.S.T-Consulting keine - für die Abhaltung von D-Kursen zwingend notwendige - Kursräume mehr.

Das Ganze ist deshalb brisant, weil durch den Skandal "Oseto", der mit "Genius" bzw. der K.I.S.T-Consulting GmbH in engem Zusammenhang steht, sich der Integrationsfonds in diesem Frühjahr zwangsläufig - nicht zuletzt durch parlamentarische Anfragen - intensiv mit "Genius" und der K.I.S.T-Consulting-GmbH befassen musste. Demzufolge dürfte dem ÖIF auch nicht der Delogierungsprozess entgangen sein. Umso erstaunlicher daher, dass - wie eingangs berichtet - die K.I.S.T-Consulting GmbH nach wie vor in der Liste der zertifizierten Kursanbieter aufscheint.

Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes ergeben sich für die Abgeordneten an Sie als zuständige Ministerin sowie Ihren Staatssekretär folgende

Anfrage:

1.               Stimmt die Information, dass gegen die K.I.S.T-Consulting GmbH (bzw. den Verein "Genius") ein Delogierungsbescheid für den 20. Juli 2011 besteht? (Wenn ja, warum scheint dieses Unternehmen dann noch auf der Liste der zertifizierten Kursanbieter auf bzw. wo sind nach dem 20. Juli die Kursräumlichkeiten der K.I.S.T-Consulting GmbH?)

2.       Welche Rolle spielt die Liquidität einer Einrichtung bei der Zuerkennung eines Zertifikates?

3.               Wie oft bzw. in welchem Abstand wird, nach erfolgter Erstzertifizierung, ein Kursinstitut vom ÖIF in weiterer Folge überprüft, um den Qualitätsstandard dauerhaft zu garantieren? (Wenn keine weitere solche Überprüfung stattfindet: Warum nicht?)

4.       Wer überprüft den ÖIF/bei seiner Tätigkeit als Zertifizierer anderer Kursanbieter und - falls ja - in welchem zeitlichen Abstand? (Wenn keine solche Überprüfung stattfinden sollte: Warum nicht? Wie erfolgt in diesem Fall die Qualitätssicherung bzw. die Kontrolle, dass der ÖIF bei der Zertifikatvergabe nicht willkürlich bzw. beliebig vorgehen kann?)