9125/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und

Kollegen und Kolleginnen

An die Bundesministerin für Inneres und den Staatssekretär für Integration betreffend Änderung der Verordnung über die Integrationsvereinbarung

Mit 1.7.2011 sind Änderungen der Verordnung über die Integrationsvereinbarung in Kraft getreten. Aus der am 28. Juni 2011 ausgegebenen Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung über die Integrationsvereinbarung geändert wird, ergibt sich – bezogen  auf die Deutschprüfung für die Abgeordneten an Sie als zuständige Ministerin sowie Ihren Staatssekretär folgende

Anfrage:

1.               Wie sieht die in § 8 (4) genannte Prüfungsordnung des ÖIF aus? (Bitte um genaueste Angabe)

2.       Wie werden stichprobenartig – wie in § 8 (4) angegeben die Ergebnisse des Prüfungsteils Sprechen vom ÖIF geprüft? (Bitte um genaue Darstellung der Art und Weise der Überprüfung)

3.       Welche Qualifikation besitzen die ÖIF-Prüfer? (Bitte um genaue Auflistung sämtlicher Anforderungen bzw. Qualifikationen?)

4.       Wie viele ÖIF-Prüfer gibt es bundesweit u. wie viele in jedem Bundesland? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)

5.               Wie hoch sind die monatlichen Kosten für die ÖIF-Prüfer veranschlagt und aus welchem Geldtopf werden diese Kosten beglichen?

6.       Warum ergeht eine Abschrift des Prüfungszeugnisses nicht auch an jenen Kursanbieter, bei dem der Prüfungskandidat den D-Kurs besucht hat, sondern verbleibt lediglich eine Abschrift beim ÖIF?

7.               Wird in Hinkunft auch der ÖIF selbst D-Kurse anbieten? (Wenn ja: An welchen Standorten und in welchem Umfang? - Bitte um genaue Angaben; Wenn ja: Wie ist das mit der Rolle als Zertifizierer der anderen Kursanbieter sowie mit der Rolle als Prüfer vereinbar?)

8.               Gelten die von den Kursanbietern laut § 9 (2) auszustellenden Sprachdiplome oder Kurszeugnisse auch wie in § 9 (4) gefordert als "Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse"? (Wenn nein: Warum nicht? Wenn nein: Wie argumentieren sie die Ungleichbehandlung zwischen ÖIF und anderen Kursanbietern?)

9.       Stimmt die Information, dass der ÖIF plant, Prüfungsgebühren einzuheben? (Wenn ja: In welcher Höhe?)


10.         Werden die Abschlussprüfungen für die Deutsch-Integrationskurse in Zukunft wie bisher in den unterschiedlichen Einrichtungen der Erwachsenenbildung, das heißt, dezentral über die Bundesländer gestreut und in guter Erreichbarkeit und in jeweils vertrauter Umgebung durchgeführt oder müssen die Prüflinge weite Anreisen zu einer Prüfung in Kauf nehmen? (Für den Fall, dass die Prüflinge eine weite Anreise in Kauf nehmen müssen: Wer übernimmt die Anreisekosten, die ja nun für die Kursteilnehmer neu dazu kommen würden?)

11.         Ist zur Ablegung einer ÖIF-Prüfung zwingend davor der Besuch eines D-Kurses vorgeschrieben oder kann theoretisch auch ohne D-Kursteilnahme - also nur nach Selbststudium - zur Prüfung angetreten werden?