9131/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hackl, Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend der aktuellen Situation bezüglich dem aufgetretenen Q-Fieber in Kärnten

 

 

Laut der Kärntner Kronenzeitung vom 07.07.2011 hat sich der Skandal um das Q-Fieber in Kärnten ausgeweitet. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat die Kriminalpolizei beauftragt, gegen die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung zu ermitteln.

Bis jetzt wurde die Tierseuche von den Verantwortlichen verschwiegen, obwohl das deutsche Robert-Koch-Institut vor der akuten Gefährdung des Q Fiebers warnt. Beim Q-Fieber handelt es sich um das Bakterium coxiella burnetii, das die Seuche bei Schafen, Ziegen und Kühen verursacht. Auch der Kärntner Gesundheitsdienst für Nutztiere hat eindeutige Regeln aufgestellt. Bei Q-Fieber ist der Personen und Tierverkehr auf dem Hof einzuschränken, also eine Teilquarantäne. Menschen müssen kochfeste Overalls tragen und Atemschutz verwenden, alle Gegenstände müssen vor Verlassen des Hofes desinfiziert werden. Diese Maßnahmen sind im Fall eines Lavanttaler Schafzuchtbetriebes bis jetzt nicht umgesetzt worden. Bei dem betroffenen Betrieb sind seit 2004 viele hundert Tiere qualvoll am Q-Fieber

verendet. Laut Staatsanwalt Helmut Jamnig besteht der Verdacht des Amtsmissbrauchs durch das Gesundheitsministerium, das

Landwirtschaftsministerium und das Amt der Kärntner Landesregierung. Als Amtsmissbrauch ist der unzureichende Schutz der Bevölkerung gemeint.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende


Anfrage

 

 

1.     Können Sie bestätigen, dass es eine Infektion in Kärnten gegeben hat?(laut vorliegendem Befund der AGES Mödling)

 

2.     Wenn ja, können Sie ausschließen, dass die Konsumenten in irgendeiner Form gesundheitlich gefährdet sind?

 

3.     Sind bisher Produkte (Fleisch, Milch, usw) in den Handel gelangt?

 

4.     Wenn ja, warum hat der Kärntner Agrarlandesrat Josef Martinz Gegenteiliges behauptet, obwohl laut Kronenzeitung vom 06.07.2011 Lieferscheine über den Verkauf vorhanden sind?

 

5.     Wurden die Maßnahmen, welche der Tiergesundheitsdienst im Falle einer Infektion mit dem Bakterium coxiella burnetii aufgestellt hat, umgesetzt?

 

6.     Wenn ja, warum wurde der Hof nicht unter Quarantäne gesetzt, warum mussten die Menschen keine kochfesten Overalls und Atemschutzmasken tragen, und warum mussten alle Gegenstände vor Verlassen des Hofes nicht desinfiziert werden?

 

7.     Wenn nein, finden sie es fahrlässig, dass diese vom Tiergesundheitsdienst vorgeschriebenen Regeln nicht umgesetzt wurden?

 

8.     Wurden die betroffenen Bürgermeister der umliegenden Gemeinden über die Infektion informiert und auf die Gefahren für die Bevölkerung hingewiesen?

 

9.     Wenn ja, welche Maßnahmen wurden von den Bürgermeistern gesetzt?

 

10.  Wenn nein, finden sie es fahrlässig, dass die Bürgermeister als erste Vertreter der Gemeinden darüber nicht informiert worden sind?