9135/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Krankenanstalten-Rechnungsabschluss-Berichtsverordnung (KRBV)

 

 

 

Mit 1. Jänner 2010 ist die Krankenanstalten-Rechnungsabschluss-Berichtsver-ordnung (KRBV) in Kraft getreten. Diese Verordnung normiert die Berichtspflichten von landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten zu den Krankenanstalten-Rechnungsabschlüssen. Gemäß § 11 KRBV sind diese erstmalig für das Jahr 2009 verbindlich anzuwenden. Aus dem § 8 Abs. 1 KRBV geht hervor, dass die daraus entstanden Berichte im Rahmen eines Gesamtberichts dem Bundesministerium für Gesundheit im Folgejahr vorzulegen sind. Darüber hinaus setzt diese Verordnung zum Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen die Anwendung eines auf handelsrechtlichen Normen basierenden pagatorischen Rechnungswesens voraus.

 

Die Zielsetzung dieser Verordnung ist es, Informationen über Investition, Finanzierung und Liquidität der Krankenanstalten bundeseinheitlich zu erheben und im Gesundheitsministerium als zentrale Stelle zusammenzuführen. Durch diese vereinheitlichte Darstellung des Vermögens und des Kapitals sowie der Einnahmen und Ausgaben existiert Zahlenmaterial, welches erstmals eine gewisse Vergleichbarkeit der einzelnen Berichte und somit der Krankenanstalten ermöglicht. Darüber hinaus können finanzierungsrelevante Schlüsse gezogen werden, die zum nachhaltigen Erhalt des Gesundheitswesens in Österreich herangezogen werden können.


 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Kosten entstanden bisher aus der Umsetzung dieser Verordnung? (wie z.B. Schulungskosten, Berichtswesenumstellung, Hotline, etc.)

2.    Wurden die bisher übermittelten Berichte bereits evaluiert? (mit der Bitte um Beilage der übermittelten Berichte)

3.    Wenn ja, welche Ergebnisse erbrachte die Evaluierung?

4.    Wenn ja, welche Handlungsempfehlungen ziehen Sie bzw. ihr Ressort aus diesen Ergebnisse und wann werden diese umgesetzt?

5.    Wenn nein, warum kam es bisher zu keiner Evaluierung?