9144/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2011
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ANFRAGE
Des Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend ständige Vertretung in Brüssel
Im Rahmen eines Rechnungshofberichtes über die ständige Vertretung Österreichs in Brüssel, wird erwähnt dass massive Einsparungen möglich wären.
Im diesem Rechungshofbericht wird erwähnt, dass beispielsweise eine karenzierte Mitarbeiterin einen Wohnkostenzuschuss von November 2005 bis Dezember 2007 monatlich 2000.- Euro erhielt. Der Republik Österreich entstand dadurch ein Schaden von 70.903.- Euro. Weiters habe der Bericht aufgezeigt, dass der Leiter der ständigen Vertretung Österreichs während Umbauarbeiten seiner Residenz in ein Hotel gezogen sei, anstatt eine Ersatzwohnung anzumieten. Dabei entstand der Republik wiederum ein Schaden von 67.000.- Euro.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, folgende
Anfrage:
1. Warum wurde der erwähnten karenzierten Mitarbeiterin ein Wohnkostenzuschuss in dieser Höhe gewährt?
2. Welchem Ressorts und/oder Fachbereich ist diese Mitarbeiterin zuzuordnen?
3. Welche Funktion hatte diese Mitarbeiterin inne?
4. Haben Sie von diesem Zuschuss gewusst?
5. Wurde von Ihrem Ministerium, dieser Zuschuss genehmigt?
6. Wie vielen karenzierten Mitarbeitern wurde dieser Zuschuss noch gewährt?
7. In welchem Rahmen, und in welcher Höhe werden Wohnkostenzuschüsse dieser Art noch ausbezahlt?
8. Warum war es nötig den erwähnten Leiter der ständigen Vertretung Österreichs in Brüssel während des Zeitraums des Umbaus seiner Residenz, in einem Luxushotel unterzubringen?
9. Warum war es nicht möglich eine Ersatzwohnung anzumieten?