9148/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Ewald Stadler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend der islamischen Glaubengemeinschaft in Österreich und des Vereins Atib

Bei den nun vollzogenen Wahlen der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) ist die türkische Dominanz, wie erwartet, eingetreten, was durch den massiven Aufruf in der türkischen Gemeinde durch Atib und die türkisch-nationalistischen „MILLI GÖRÜS“ möglich wurde. Es gingen die, erstmals angetretene, türkisch – muslimische ATIB und die Islamistische Föderation, welche „MILLI GÖRÜS“ repräsentiert, eindeutig als Sieger hervor. Von den bundesweit 499 Delegierten gehen 162 an Atib und 152 an „MILLI GÖRÜS“.

Dass die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) künftig türkisch dominiert sein wird, ist schon seit längerem klar und entspricht auch den tatsächlichen Mehrheitsverhältnissen unter den Muslimen in Österreich. Von den geschätzten 500.000 Muslimen im Land werden rund 250.000 der türkischen Community zugerechnet. Organisiert ist die türkische Community in mehreren Vereinen und Gruppierungen. Der größte davon ist die "Türkisch-islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich", die nach eigenen Angaben 75.000 Mitglieder hat und 63 Gebetsstätten im ganzen Land verwaltet. Die "Türkisch-islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich" (Atib) wurde 1990 gegründet. Atib untersteht dem staatlichen Präsidium für religiöse Angelegenheiten der Türkei, somit einer offiziellen Regierungsbehörde der Türkischen Republik!

 

Seyfi Bozkus der türkische Botschaftsrat in Österreich und Vorsitzender des Vereins Atib und hat am 04.06.2011 in einen Presse Interview folgende Aussagen getätigt:


 

„In einem Atemzug meinte Vorsitzender des Vereins Atib "Wir sind kein Integrationsverein" aber stellte zugleich fest, dass er die österreichische Politik bei der Integration stärker in die Pflicht nehmen will. Weiters meinte er, dass die deutsche Sprache allein nicht Integration ausmacht, die Predigten weiterhin auf Türkisch gehalten werden und es nicht einmal eine deutsche Version der Atib-Homepage gibt. Seyfi Bozkus bestätigte auch, dass er vom Präsidium, dass innerhalb eines staatlichen Ministeriums geregelt ist, als religiöser Beamter in Wien arbeite.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

 

 

A n f r a g e:

 

  1. Wie beurteilen Sie das geltende Islamgesetz 1912, sehen Sie Reformbedarf? Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie jemals gesetzt oder werden Sie diesbezüglich setzen?

 

  1. Können Sie mit Gewissheit behaupten, dass die IGGiÖ nicht aus privaten Vereinen besteht oder bestanden hat?

 

  1. Ist die Einbeziehung privater Vereine in die IGGiÖ mit dem Islamgesetz vereinbar?

 

  1. 1999 wurde die ursprüngliche IGGiÖ-Verfassung geändert, dabei verabsäumte das Kultusamt, sie nochmals auf der Grundlage der Islamverordnung 1988 zu genehmigen. Wann ist Ihnen diese Problematik bekannt geworden und wie beurteilen Sie dies rechtlich?

 

  1. Ist die neue IGGiÖ- Verfassung bereits in Kraft? Wenn ja, seit wann?

 

  1. Wann hat die IGGiÖ den letzten Finanzbericht herausgegeben, wie oft sollte dieser erstellt werden? Falls es keinen aktuellen Bericht gibt, welche Auswirkungen hat der mangelhaft transparenter Umgang mit öffentlichen Geldern auf die IGGiÖ?

 

  1. Wie viele eingetragene Mitglieder hat die IGGiÖ?

 

  1. Wie hoch ist die Mindestanzahl an eingetragenen Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, um das Anerkennungsgesetz zu erfüllen?

 

  1. Wie viele Beitragszahler hat die IGGiÖ?

 

  1.  Erfüllt die IGGiÖ die im Anerkennungsgesetz 1847 vorgeschriebene Mindestanzahl an eingetragenen Mitgliedern? Wenn nein, warum gilt die IGGiÖ dennoch als anerkannte Religionsgemeinschaft und welche Auswirkungen hat dies auf die finanzielle Förderungswürdigkeit?

 

  1. Liegt dem Kultusamt ein Mitgliederverzeichnis der IGGiÖ vor? Wenn nein, warum nicht und wie wird die Mitgliederanzahl kontrolliert?

 

  1. Mitglieder einer Religionsgemeinschaft haben eine jährlich festgesetzte Kultusumlage zu bezahlen. Wann wurde dem Kultusamt  seitens der IGGiÖ ihrer eigenen „Verfassung“ gemäß eine Kultusumlageordnung vorgelegt?

 

  1. Falls keine Kultusumlageordnung vorgelegt wurde, mit welchen Konsequenzen hat die IGGiÖ zu rechnen? Falls es keine Konsequenzen gibt, warum nicht?

 

  1. Artikel 6 der derzeitigen „Verfassung“ bescheinigt neben der IGGiÖ auch den vier Islamischen Religionsgemeinden (Wien, Linz, Bregenz, Graz) Rechtspersönlichkeit. Ist dafür rechtlich seitens des Kultusamtes ein eigner Bescheid erforderlich? Wenn ja, gibt es diesen?

 

  1. Atib ist direkt beeinflusst und geleitet von DIYANET (dt. Präsidium für Religionsahngelegenheiten), der türkischen Religionsbehörde. Wie beurteilen Sie das im Zusammenhang mit der IGGiÖ und unter Berücksichtigung, dass viele Moscheen bzw. Gebetshäuser und Kulturzentren von Atib betriebenen werden?

 

16.  Gibt es gesetzliche Grundlagen, dass Atib dem staatlichen Präsidium für religiöse Angelegenheiten der Türkei untersteht?

 

17.  Gibt es ein Verwaltungsübereinkommen, dass Atib als staatliche türkische Einrichtung in Österreich hoheitlich tätig sein darf?

 

18.  Auf welchen völkerrechtlichen Grundlagen übt eine staatliche/behördliche Einrichtung der Republik Türkei hoheitliche/behördliche Tätigkeiten auf dem Gebiet der Republik Österreich aus?

 

  1. Ist es korrekt, dass auch ausländische Muslime, wie unzählige Botschaftsangehörige, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen und Firmen, die in Österreich ihren ständigen ordentlichen Wohnsitz und Aufenthalt haben, bei den IGGiÖ-Wahlen aktives und passives Wahlrecht besaßen?

 

  1. Wie viele Moscheen in Österreich werden von der IGGiÖ betrieben, wie viele von Vereinen?

 

  1. Ist die Finanzierung von Einrichtungen privater Vereine seitens der IGGiÖ statutenwidrig? Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen?

 

  1. Wie weit liegt es in Ihrem Kompetenzbereich die interne Finanzgebarung einer Religionsgemeinschaft zu prüfen?