9179/J XXIV. GP
Eingelangt am
11.07.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Reisen des "Botschafters" von Kadyrow
Am 28.3.2011 veröffentlichte die Tageszeitung „Die Presse“ einen bemerkenswerten Artikel über die illegalen Reisen des inoffiziellen „Botschafters“ von Ramzan Kadyrow, dem Präsidenten von Tschetschenien, in Österreich.
Dieser im Artikel „Wolfgang F.“ genannte Mann lebe als anerkannter Flüchtling in Österreich, und sei dennoch nachweislich mehrmals nach Tschetschenien gereist, wo er sich mit Kadyrow getroffen habe und auch im Fernsehen aufgetreten sei.
Eine derartige Reise in den Verfolgungsstaat ist Flüchtlingen untersagt und führt in der Regel zur Aberkennung des Asylstatus. Nicht so offenbar in diesem Fall. Die Presse berichtet:
Wolfgang F. reiste als russischer Staatsbürger Suliman E. zweimal nach Tschetschenien. 2009 trat er in einer TV-Sendung auf, die, wie F. sagt, der „Friedensstiftung“ diente. 2010 fuhr er zu besagtem Kongress. Letzteres tat er, wie F. im Gespräch mit der „Presse“ behauptet, sogar mit „Erlaubnis der österreichischen Behörden“. In Einvernahmeprotokollen, die der „Presse“ ebenfalls vorliegen, ist von einem Polizeibeamten namens „Herr Peter“ die Rede, den F. von seiner Reise informiert hätte. Damit nicht genug: Der Beamte habe ihm eine Nachricht für Kadyrow mitgegeben: Es dürfe „keinesfalls zu weiteren Vorfällen wie mit Israilow kommen“, soll er laut F. gesagt haben. Wolfgang F. bat den Beamten außerdem, dass ihm und seiner Familie beim Bundesasylamt wegen seiner Reise keine Probleme erwachsen sollten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Hat das Bundesministerium für Inneres wie geschildert über die genannte Person „Nachrichten“ an Ramzan Kadyrow übermittelt?
2. Wurde der genannten Person zugesichert, dass es im Asylverfahren aufgrund der Reise nach Tschetschenien keine Schwierigkeiten geben werde?
3. Wurde mittlerweile ein Verfahren zur Überprüfung des Asylstatus der genannten Person eingeleitet?
4. Wie sich auch im Verfahren rund um Umar Israilov gezeigt hat, kommt es offenbar öfters zu Reisen von Exil-Tschetschenen nach Tschetschenien, wobei es sich häufig um Handlanger des autoritären Regimes in Tschetschenien handeln dürfte. Wie viele derartige Fälle aus den Jahren 2009 und 2010 sind Ihnen bekannt?
5. In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Überprüfung des Asylstatus?
6. In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Aberkennung von Asyl?
7. Wie viele Personen sind nach Ihren Erkenntnissen heute für das tschetschenische Regime in Österreich tätig?