9181/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend illegale Spielautomaten in Tirol

 

 

 

Das Bundesland Tirol ist eines jener Länder, in denen das sogenannte „kleine Glücksspiel“, also das Glücksspiel an Spielautomaten im Rahmen einer Ausnahme vom Glücksspielmonopol des Bundes nach dem Glücksspielgesetz, verboten ist.

 

Dennoch besteht eine lebhafte Spielautomatenszene mit schätzungsweise rund 1500 illegalen Automaten in Tirol, welche ein Jahreseinspielergebnis von etwa 300 Millionen Euro erzielen dürften.

 

Die Polizei sieht sich erstaunlicherweise außer Stande, gegen diese illegalen Spielautomaten vorzugehen. Dies obwohl der illegale Betrieb von Spielautomaten nicht nur gegen das Glücksspielgesetz verstößt und mit Verwaltungsstrafen bedroht ist, sondern unter Umständen auch das Delikt des illegalen Glücksspiels nach § 168 StGB bilden kann.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.         Ist Ihnen bekannt, dass durch die Gemeinde Innsbruck Vergnügungssteuer auf illegale Spielautomaten eingehoben wird?

2.         Wurden seitens der zuständigen Sicherheitsbehörden in Tirol bereits Ermittlungen angestellt, um jene Spielautomaten festzustellen, für die Vergnügungssteuer eingehoben wird, um in weiterer Folge Anzeigen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden bzw. Verwaltungsstrafbehöden zu erstatten?

3.         Falls ja: mit welchem Ergebnis?


4.         Falls nein: wieso nicht?

5.         Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundespolizeidirektion Innsbruck im Jahr 2010 ergriffen, um gegen illegale Glücksspielautomaten vorzugehen?

6.         Wie viele Anzeigen hat die Bundespolizeidirektion Innsbruck im Jahr 2010 wegen dem Betrieb illegaler Spielautomaten nach § 168 StGB erstattet?

7.         Wie viele Anzeigen hat die Bundespolizeidirektion Innsbruck im Jahr 2010 wegen dem Betrieb illegaler Spielautomaten an die zuständigen Verwaltungsstrafbehörden erstattet?

8.         Wie viele illegale Spielautomaten wurden durch die Bundespolizeidirektion Innsbruck im Jahr 2010 beschlagnahmt?

9.         Welche Schwerpunkte werden Sie setzen, um in Zukunft effizienter gegen das illegale Glücksspiel in Österreich vorgehen zu können?