9184/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend Sturmgewehr in der Straßenbahn

 

 

Wie eine besorgte Bürgerin glaubwürdig berichtet, beobachtete sie im Frühjahr diesen Jahres einen Soldaten des Bundesheeres, der mit Gepäck einschließlich Sturmgewehr in Wien in der Straßenbahn fuhr, schließlich ausstieg und seelenruhig in einem Gemeindebau verschwand.

 

Auch eine weitere Bürgerin berichtete, dass ihr Sohn anlässlich der Überstellung in eine andere Kaserne mitsamt seinem Sturmgewehr in öffentlichen Verkehrsmitteln reisen musste.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.         Ist es gängige Praxis im Bereich des Bundesheeres, dass SoldatInnen außerhalb Ihrer Dienstzeiten ihre Sturmgewehre in öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren?

2.         Wie lauten die diesbezüglichen Dienstvorschriften?

3.         Halten Sie es für mit der Sicherheit der Bevölkerung aber auch der betroffenen SoldatInnen für vereinbar, dass diese Kriegsmaterial im öffentlichen Bereich mit sich führen müssen?