9189/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2011
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend transparente Qualitätsstandards bei Schönheitsoperationen

 

 

Kosmetische chirurgische Eingriffe haben sich in den letzten Jahrzehnten immer stärker zu einem marktfähigen Konsumprodukt entwickelt. Das ist insbesondere an der zunehmenden medialen Bewerbung von Schönheitsoperationen, in letzter Zeit auch vermehrt durch deren Verlosung, erkennbar. Da es sich hier um medizinisch nicht indizierte Eingriffe handelt, die nicht zu unterschätzende Risiken in sich bergen können, braucht es zum Schutz der KonsumentInnen dieser Dienstleistungen mehr Transparenz und klare Qualitätsstandards.

 

Im Rahmen der Regierungsverhandlungen wurde vereinbart, dass es im Bereich der Regelung von Schönheitsoperationen Handlungsbedarf gibt. Im aktuellen Regierungsprogramm auf Seite 181 heißt es: „Medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen müssen konkret geregelt werden, um dabei medizinische Standards sicherzustellen und Missbrauch bei Jugendlichen zu verhindern.“

Internationale Richtlinien wie z.B. die der IQUAM (International Comitee for Quality Assusrance, Medical Technologies and Devices in Plastic Surgery) sowie eine Entschließung des Europäischen Parlaments (KOM(2001)666 – C5-0327/2002 – 2002/2171(COS)) empfehlen, bei Frauen unter 18 Jahren Implantate nur aus medizinischen Gründen zu erlauben. Doch konkrete Maßnahmen zur Regelung von Schönheitsoperationen, insbesondere zum Schutz von unter 18-Jährigen, lassen immer noch auf sich warten.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie viele Operationen, die als „Schönheitsoperationen“ in Frage kommen könnten, wurden in den Jahren 2009 in Österreich an erwachsenen Personen, aufgegliedert nach Geschlecht, durchgeführt und wie viele dieser Eingriffe waren medizinisch indiziert?

  1. Wie viele Operationen, die als „Schönheitsoperationen“ in Frage kommen könnten, wurden in den Jahren 2009 in Österreich an unter 18-Jährigen Personen (bitte nach Geschlecht getrennt anführen) durchgeführt und wie viele davon waren medizinisch indiziert?

  2. Wie viele Operationen, die als „Schönheitsoperationen“ in Frage kommen könnten, wurden in den Jahren 2010 in Österreich an erwachsenen Personen, aufgegliedert nach Geschlecht, durchgeführt und wie viele dieser Eingriffe waren medizinisch indiziert?

  3. Wie viele Operationen, die als „Schönheitsoperationen“ in Frage kommen könnten, wurden in den Jahren 2010 in Österreich an unter 18-Jährigen Personen (bitte nach Geschlecht getrennt anführen) durchgeführt und wie viele davon waren medizinisch indiziert?

  4. Sind derzeit medizinische Leitlinien betreffend Schönheitsoperationen an Jugendlichen in Arbeit? Falls ja, wann ist mit deren Fertigstellung zu rechnen und wer ist in die Erarbeitung dieser Leitlinien eingebunden?

  5. Was tun Sie, um die PatientInnen-Information betreffend Schönheits-operationen zu verbessern?

  6. Sind Sie für eine Festlegung von Mindestaus- und/oder Fortbildungsstandards für ÄrztInnen, je nach Komplexität und Risikogeneigtheit des Eingriffs?

  7. Wie können potentielle PatientInnen ohne großen Aufwand ersehen, welche konkrete fachliche Aus- und/oder Fortbildung ÄrztInnen zur Durchführung bestimmter medizinisch nicht indizierter Eingriffe berechtigt bzw. sogar besonders qualifiziert?

  8. Wie können potentielle PatientInnen ohne großen Aufwand ersehen, wie viel praktische Erfahrung ÄrztInnen in der Durchführung bestimmter medizinisch nicht indizierter Eingriffe nachweisen können?

  9. Wie stehen sie zur Einrichtung eines transparenten, bundesweiten Ergebnisqualitätsregisters für ausgewählte medizinisch nicht indizierte

Eingriffe als Informationsquelle für PatientInnen?

  1. Was würde gegen eine Erhöhung der Dokumentationsanforderungen betreffend die ärztliche Aufklärungspflicht vor medizinisch nicht indizierten Eingriffen (zB durch einen zusätzlichen Tonbandmitschnitt) und ein Verbot, dass auf Information und Aufklärung unter keinen Umständen verzichtet werden kann,  sprechen?

  2. Führen sie derzeit Gespräche mit der Justizministerin bezüglich einer gesetzlichen Einschränkung der medizinisch nicht indizierten Eingriffe bei unter 18-Jährigen?