9191/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.07.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend transparente Qualitätsstandards bei Schönheitsoperationen
Kosmetische chirurgische Eingriffe haben sich in den letzten Jahrzehnten immer stärker zu einem marktfähigen Konsumprodukt entwickelt. Das ist insbesondere an der zunehmenden medialen Bewerbung von Schönheitsoperationen, in letzter Zeit auch vermehrt durch deren Verlosung, erkennbar. Da es sich hier um medizinisch nicht indizierte Eingriffe handelt, die nicht zu unterschätzende Risiken in sich bergen können, braucht es zum Schutz der KonsumentInnen dieser Dienstleistungen mehr Transparenz und klare Qualitätsstandards.
Im Rahmen der Regierungsverhandlungen wurde vereinbart, dass es im Bereich der Regelung von Schönheitsoperationen Handlungsbedarf gibt. Im aktuellen Regierungsprogramm auf Seite 181 heißt es: „Medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen müssen konkret geregelt werden, um dabei medizinische Standards sicherzustellen und Missbrauch bei Jugendlichen zu verhindern.“
Internationale Richtlinien wie z.B. die der IQUAM (International Comitee for Quality Assusrance, Medical Technologies and Devices in Plastic Surgery) sowie eine Entschließung des Europäischen Parlaments (KOM(2001)666 – C5-0327/2002 – 2002/2171(COS)) empfehlen, bei Frauen unter 18 Jahren Implantate nur aus medizinischen Gründen zu erlauben. Doch konkrete Maßnahmen zur Regelung von Schönheitsoperationen, insbesondere zum Schutz von unter 18-Jährigen, lassen immer noch auf sich warten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: