9192/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend rechtswidrige fremdenpolizeiliche Vorladungen vor fremde Botschaften

 

 

Bisher kam es immer wieder vor, dass Behörden fremdenpolizeiliche Ladungen an Personen verschickten, die ausgewiesen werden sollten, und sie mit der Ladung zum Erscheinen vor der jeweiligen Botschaft des Herkunftslandes aufforderten. Dort

sollten die Betroffenen dann zu einem „Interview“, anhand dessen die Botschaft feststellte, ob es sich um einen Landsmann handelte. Dies diente der Ausstellung von sog. „Heimreisezertifikaten“, die eine Abschiebung erst möglich machen. Bei Nichterscheinen drohten Festnahme sowie weitere Zwangsmaßnahmen.

 

Am 22. März 2011 erging eine Verwaltungsgerichtshofentscheidung mit der der Verwaltungsgerichtshof Ladungsbescheide von fremdenpolizeilichen Behörden zum Zwecke der Vorführung von Fremden vor ihrer Heimatsbotschaft – und damit die bisherige Praxis - für rechtswidrig erklärt.

 

Denn laut den österreichischen Verwaltungsverfahrensgesetz („AVG“) kann eine österreichische Behörde Ladungen nur zu sich selbst, aber nicht vor eine Behörde eines fremden Staates anordnen. Eine derartige Anordnung - wie sie bei zahlreichen fremdenpolizeilichen Dienststellen in Österreich offenbar gang und gäbe war -  ist laut Verwaltungsgerichtshof rechtswidrig.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Seit wann gibt es die Praxis, auszuweisende Personen mit fremdenpolizeilichen Vorladungen zu Botschaften fremder Länder zwecks Durchführung eines „Interviews“ bzgl. Heimreisezertifikat zu bestellen?

  1. Wurden seit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes am 22. März 2011 weitere fremdenpolizeiliche Vorladungen zu Botschaften erlassen? Falls ja wie viele und von wem?

 

  1. Auf welche gesetzlichen Bestimmungen stützte sich bisher diese Praxis?

 

  1. Wurde die Erlassung solcher Vorladungen vom Bundesministerium für Inneres angeordnet? Falls ja, in welcher Form und von welcher Person? Bitte um Beifügung des Erlasses.

 

  1. An wie viele Personen erging in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2011 eine solche rechtswidrige Vorladung? Wurden für all diese Personen auch jeweils Heimreisezertifikate  ausgestellt?

 

  1. Wie viele Personen, denen in den Jahren 2005-2011 eine solche fremdenpolizeiliche Vorladung geschickt wurde, wurden wegen ihres Nichterscheinens festgenommen?

 

  1. Über wie viele Personen, denen in den Jahren 2005-2011 eine solche fremdenpolizeiliche Vorladung geschickt wurde, wurden „weitere Zwangsmaßnahmen“ verhängt? Worin bestanden diese „Zwangsmaßnahmen“ genau?

 

  1. Wie   wurde   bis   zur   genannten   VwGH- Entscheidung   mit   der   Gefahr

umgegangen, dass manche der Botschaft vorzuführenden Personen eine Verfolgung durch ebendiese Botschaft bzw. Staat geltend gemacht hatten? Was wurde gegen eine solche Gefährdung getan?

 

  1. War Ihnen bewusst, dass die bestehende Praxis der Vorladungen vor Botschaften rechtswidrig war? Falls nein, weshalb nicht? Falls ja, weshalb wurde diese Praxis dennoch fortgesetzt?

 

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass diese rechtswidrige Vorgehensweise künftig restlos eingestellt wird?