9197/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ursula Haubner

Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend „bewusst fehlerhafte“ Beantwortungen der Anfrageserie „Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch - BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt!

 

Seit einigen Monaten stellen die unterfertigten Abgeordneten nicht zuletzt vor dem Hintergrund der grauenvollen Fälle von Kindesmisshandlung- und missbrauch der jüngeren Vergangenheit immer gleich lautende Fragen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.

So lauten zwei dieser nun schon vielfach gestellten Fragen im Wortlaut wie folgt:

„Wie ist der Stand der Verhandlung betreffend ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz?

An welchem Datum ist geplant, ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz im Parlament abzustimmen?“

Die zitierten Fragestellungen erfolgen nicht zuletzt in der Hoffnung und Erwartung, in den entsprechenden Beantwortungen seitens des Bundesministers über den jeweils jüngsten Stand der Verhandlungen und Entwicklungen in Zusammenhang mit einem Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetz tatsachenkonform informiert zu werden.

 

Wie nachfolgend zitierte und seit Monaten immer gleichlautende Antworten beweisen, wurden die Erwartungen der unterfertigten Abgeordneten bislang mehr als enttäuscht.

„Im Hinblick auf die Verabschiedung eines neuen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat am 21. Februar 2011 unter Leitung von Frau Staatssekretärin Mag. Remler ein weiteres Gespräch mit den Ländern auf politischer Ebene stattgefunden. In diesem wurde eine Anstoßfinanzierung in Höhe von € 3,6 Mio. angeboten. Während sich die Bundesländer Wien, Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Niederösterreich und Salzburg für den vorliegenden Entwurf ausgesprochen haben, haben die Bundesländer Burgenland, Oberösterreich und die Steiermark erklärt, die Mehrkosten dieser Gesetzesreform nicht tragen zu können. Sie fordern weiterhin Verhandlungen im Konsultationsgremium, weshalb sich die Beschlussfassung weiter verzögert.“

Da das wiederholte Kopieren des immer gleichlautenden Textes offensichtlich dem Ministerium aufgrund der Wichtigkeit der Materie doch unangenehm ist, beschränkte man sich in der Folge - und zwar mittlerweile 13 Mal - auf einen Verweis auf jene erste Anfragebeantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7722/J, in welcher o.a. Text enthalten war.


Diese Form der Beantwortung legt für sich betrachtet zum einen den Schluss nahe, dass seit 21.02.2011 in dieser Frage absoluter Stillstand herrscht oder aber, dass der Bundesminister durch diese sich auf die Verwendung der PC-Funktionen „Kopieren und Einfügen“ beschränkende Art der Anfragebeantwortung das Interpellationsrecht der Abgeordneten nachhaltig missachtet. Weiters besteht die zumindest theoretische Möglichkeit, dass diese Art der inhaltsleeren Beantwortung der Fragen auf das überraschende Ausscheiden von Frau Mag. Remler aus ihrem Amt und einer damit verbundenen Unterbrechung des Informationsflusses hinsichtlich der Ergebnisse der entsprechenden Gespräche, zurückzuführen ist.

Erschreckenderweise wurden diese Verdachtsmomente durch nachstehend auszugsweise zitiertes Arbeitspapier der Bundesregierung „Österreich weiterbringen – 7 Arbeitspakete – Fahrplan 2011-2013“ bestätigt, in welchem folgendes angekündigt wird:

„Bundes-Kinder-und Jugendhilfe Gesetz (Herbst 2012)

• Die geplante Reform des Jugendwohlfahrtsrechtes bringt eine deutliche Verbesserung des Kinderschutzes. Verhandlungen mit den Bundesländern für ein gemeinsames Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz. 4-Augenprinzip bei der Gefährdungsabklärung in der Jugendwohlfahrt sollte zu tragen kommen.“

 

Zum einen dürfte in Anbetracht des - nach dem Arbeitsprogramm - weit in die Ferne gerückten, geplanten Umsetzungsdatums sowie der Tatsache, dass Frau Mag. Remler nicht mehr das Amt der Staatssekretärin bekleidet, klar sein, dass die Verhandlungen derzeit „auf Eis liegen“.

Gleichzeitig ist klar, dass insbesondere die letzten acht der eingelangten Beantwortungen zu diesem Thema unserer durchaus als konkret einzustufenden Fragen als Tatsachen verschweigend einzustufen sind. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass zum Zeitpunkt der letzten Beantwortung am 11. Juli 2011 der oben zitierte Auszug aus dem Arbeitspapier der Bundesregierung vom 30. und 31. Mai 2011 bereits bekannt war, und daher eine von der „Kopieren und Einfügen“- Methode abweichende und aktuellere, den Fakten entsprechende Beantwortung möglich gewesen wäre.

Alles in allem erschreckt einerseits die Aushöhlung des Interpellationsrechts. Noch viel stärker wiegt jedoch, dass man trotz Kenntnis der bestehenden Schutzlücken -

die sich regelmäßig wie beispielsweise im Fall der kleinen Angelina äußern - tatenlos zusieht.

 

Vor dem Hintergrund dieser widersprüchlichen Tatsachenlage und erinnernd an die schrecklichen Kinderschicksale richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende

 

Anfrage:

 

1.

Wie ist der Stand der Verhandlung betreffend ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz?

 

2.

Wann werden Sie dem Nationalrat einen Entwurf betreffend ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz zuleiten?


3.

Tragen Sie die Ankündigung „Bundes-Kinder-und Jugendhilfe Gesetz (Herbst 2012)“ im Arbeitspapier der Bundesregierung „Österreich weiterbringen – 7 Arbeitspakete – Fahrplan 2011-2013“ mit? 

 

4.

Wenn ja, warum haben Sie dieses Vorhaben in den nach dem 31. Mai 2011 erfolgten Beantwortungen verschwiegen oder erfolgte dies unbewusst?

 

5.

Stimmen Sie dem zu, dass die mitgeteilten Tatsachen in den Beantwortungen und dem Arbeitspapier widersprüchlich sind?

 

6.

Werden Verhandlungen im Konsultationsgremium mit den Ländern geführt?

 

7.

Mit welchen Ländern besteht derzeit eine Einigung?

 

8.

Mit welchen Ländern besteht derzeit keine Einigung und wie sind die Forderungen dieser Länder?

 

9.

Warum halten Sie die bestehende Gesetzeslage für reformbedürftig?

 

10.

Wollen Sie durch die geplante Reform den Schutz der Kinder verbessern?

 

11.

Wie begründen Sie in Hinblick auf die vorstehenden Fragen und Erkenntnisse das jetzt erst für Herbst 2012 festgesetzte Umsetzungsdatum?