9200/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend die Ressourcen zur Bekämpfung des Frauen- und Menschenhandels

 

 

Menschenhandel, im speziellen Frauenhandel, ist eine der schlimmsten Menschen-rechtsverletzungen. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen werden die Betroffenen von Frauenhandel nach Österreich gelockt. Ihre rechtlose Lage wird ausgenützt, um sie zur Ausübung von Dienstleistungen in der Sexarbeit oder anderen Bereichen zu zwingen. Obwohl Menschenhandel im Strafrecht geregelt sind, kommt es nur sehr selten zu Gerichtsverfahren und die Zahl der Verurteilungen ist äußerst gering. Unzureichende personelle Ressourcen zur Ausforschung und Beweissicherung von Menschenhandelsdelikten könnten ein Grund dafür sein. Eine weitere Ursache könnte in einem unzureichenden  Aus- und Fortbildungsangebot im Bereich Menschenhandel, unter Berücksichtigung von Opferschutz und Menschenrechts-aspekten, liegen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.   Wie viele der aktiven Exekutivbediensteten sind auf den Bereich des Frauen- und Menschenhandels spezialisiert?

2.   Wie viele dieser spezialisierten Exekutivbediensteten sind derzeit tatsächlich in diesem Bereich eingesetzt und in welchem Stundenumfang, in Vollzeitäquivalenten gerechnet, können sie sich diesem Arbeitsbereich widmen?

3.   Wie viele Stunden umfasst das Ausbildungsangebot zum Schwerpunkt Menschenhandel in den Grundausbildungslehrgängen? Wie viele dieser Stunden sind Teil des regulären Curriculums und wie viele davon frei wählbar?


4.   Wie viele Stunden umfasst das Ausbildungsangebot zum Schwerpunkt Menschenhandel in den Fortbildungskursen? Wie viele dieser Stunden sind im Rahmen der regulären Fortbildung  verpflichtend?

5.   Wie viel der Fort- und Weiterbildungsangebote zu Menschenhandel erfolgen berufsbegleitend?

6.   In welchem Kontext und unter welchen Gesichtspunkten wird das Thema Menschenhandel in der Aus- und Fortbildung behandelt (zB: Opferschutz, Menschenrechte, Schlepperwesen, Organisierte Kriminalität)? Werden multidisziplinäre Ansätze in die Aus- und Fortbildung eingebracht und falls ja, in welcher Form?

7.   Wird im Rahmen der Aus- und Fortbildung auch auf externe Expertise  zum Thema Menschenhandel zurückgegriffen? Falls ja, in welcher Form?

8.   Wie oft haben im Jahr 2010 Opfer von Menschenhandel eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten?