9201/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend die Ressourcen zur Bekämpfung des Frauen- und Menschenhandels

 

 

Menschenhandel, im speziellen Frauenhandel, ist eine der schlimmsten Menschen-rechtsverletzungen. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen werden die Betroffenen von Frauenhandel nach Österreich gelockt. Ihre rechtlose Lage wird ausgenützt, um sie zur Ausübung von Dienstleistungen in der Sexarbeit oder anderen Bereichen zu zwingen. Obwohl Menschenhandel im Strafrecht geregelt sind, kommt es nur sehr selten zu Gerichtsverfahren und die Zahl der Verurteilungen ist äußerst gering. Unzureichende personelle Ressourcen zur Ausforschung und Beweissicherung von Menschenhandelsdelikten könnten ein Grund dafür sein. Eine weitere Ursache könnte in einem unzureichenden  Aus- und Fortbildungsangebot im Bereich Menschenhandel, unter Berücksichtigung von Opferschutz und Menschenrechts-aspekten, liegen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie viele der aktiven StaatsanwältInnen sind auf den Bereich Frauen- und Menschenhandel spezialisiert?

2. Wie viele dieser spezialisierten StaatsanwältInnen sind derzeit tatsächlich in diesem Bereich eingesetzt und in welchem Stundenumfang, in Vollzeitäquivalenten gerechnet, können sie sich diesem Arbeitsbereich widmen?


3. Wie viele der aktiven RichterInnen sind auf den Bereich des Frauen- und Menschenhandels spezialisiert?

4. Wie viele dieser spezialisierten RichterInnen sind derzeit tatsächlich in diesem Bereich eingesetzt und in welchem Stundenumfang, in Vollzeitäquivalenten gerechnet, können sie sich diesem Arbeitsbereich widmen?

5. Wie viel der Fort- und Weiterbildungsangebote zu Menschenhandel  erfolgen berufsbegleitend?

6. In welchem Kontext und unter welchen Gesichtspunkten wird das Thema Menschenhandel in der Aus- und Fortbildung behandelt (zB: Opferschutz, Menschenrechte, Schlepperwesen, Organisierte Kriminalität)? Werden multidisziplinäre Ansätze in die Aus- und Fortbildung eingebracht und falls ja, in welcher Form?

7. Wird im Rahmen der Aus- und Fortbildung auch auf externe Expertise  zum Thema Menschenhandel zurückgegriffen? Falls ja, in welcher Form?

8. Gibt es Überlegungen die Ansprüche auf Schadenersatz für die Opfer von Menschenhandel der Höhe nach in ein angemesseneres Verhältnis zum Erlebten setzen?

9. Kommt es zur Beschlagnahmung des Vermögens der TäterInnen, wenn die Gefahr besteht, dass dieses vor einer Verurteilung verschwinden könnte? Falls ja, wie oft war dies 2010 der Fall?