9201/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die Ressourcen zur Bekämpfung des Frauen- und Menschenhandels
Menschenhandel, im speziellen Frauenhandel, ist eine der schlimmsten Menschen-rechtsverletzungen. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen werden die Betroffenen von Frauenhandel nach Österreich gelockt. Ihre rechtlose Lage wird ausgenützt, um sie zur Ausübung von Dienstleistungen in der Sexarbeit oder anderen Bereichen zu zwingen. Obwohl Menschenhandel im Strafrecht geregelt sind, kommt es nur sehr selten zu Gerichtsverfahren und die Zahl der Verurteilungen ist äußerst gering. Unzureichende personelle Ressourcen zur Ausforschung und Beweissicherung von Menschenhandelsdelikten könnten ein Grund dafür sein. Eine weitere Ursache könnte in einem unzureichenden Aus- und Fortbildungsangebot im Bereich Menschenhandel, unter Berücksichtigung von Opferschutz und Menschenrechts-aspekten, liegen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele der aktiven
StaatsanwältInnen sind auf den Bereich Frauen- und Menschenhandel
spezialisiert?
2. Wie viele dieser
spezialisierten StaatsanwältInnen sind derzeit tatsächlich in diesem
Bereich eingesetzt und in welchem Stundenumfang, in Vollzeitäquivalenten
gerechnet, können sie sich diesem Arbeitsbereich widmen?
3. Wie viele der aktiven
RichterInnen sind auf den Bereich des Frauen- und Menschenhandels
spezialisiert?
4. Wie viele dieser
spezialisierten RichterInnen sind derzeit tatsächlich in diesem Bereich
eingesetzt und in welchem Stundenumfang, in Vollzeitäquivalenten
gerechnet, können sie sich diesem Arbeitsbereich widmen?
5. Wie viel der Fort-
und Weiterbildungsangebote zu Menschenhandel erfolgen berufsbegleitend?
6. In welchem Kontext
und unter welchen Gesichtspunkten wird das Thema Menschenhandel in der Aus- und
Fortbildung behandelt (zB: Opferschutz, Menschenrechte, Schlepperwesen,
Organisierte Kriminalität)? Werden multidisziplinäre Ansätze in
die Aus- und Fortbildung eingebracht und falls ja, in welcher Form?
7. Wird im Rahmen der
Aus- und Fortbildung auch auf externe Expertise zum Thema Menschenhandel
zurückgegriffen? Falls ja, in welcher Form?
8. Gibt es
Überlegungen die Ansprüche auf Schadenersatz für die Opfer von
Menschenhandel der Höhe nach in ein angemesseneres Verhältnis zum
Erlebten setzen?
9. Kommt es zur Beschlagnahmung des Vermögens der TäterInnen, wenn die Gefahr besteht, dass dieses vor einer Verurteilung verschwinden könnte? Falls ja, wie oft war dies 2010 der Fall?