9209/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Musiol, Schwentner Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst

 

betreffend Papamonat im Bundesdienst

 

Im Regierungsprogramm wird bereits in der Präambel festgehalten, dass Männer von heute ein anderes Rollenverständnis haben als Väter der Generation zuvor. Die Regierung möchte daher „den Weg der aktiven Vaterschaft unterstützen und auf ein modernes partnerschaftliches Rollenverständnis zwischen Müttern und Vätern hinwirken.“ (Präambel Regierungserklärung SPÖ/ÖVP)

 

Die konkrete Zielsetzung betreffend Väterbeteiligung lautet daher im Kapitel Familie des Regierungsprogramms:

 

„Väterbeteiligung: Entwicklung von Modellen zum Einbezug der Väter unmittelbar nach der Geburt mit den Zielsetzungen arbeits- und sozialrechtlicher sowie finanzieller Absicherung während dieser Zeit unter Einbindung der Sozialpartner.“

 

Mit 1. Jänner 2011 wurde nach einer Neuregelung im Beamten-Dienstrechtsgesetz (§75d) der Papamonat für den Bundesdienst eingeführt.  Dieser umfasst mind. 1 Woche und maximal 4 Wochen, ist unbezahlt und es besteht seitens der Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch, d.h. es bedarf einer Zustimmung seitens des Arbeitgebers („wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen“).  Der Papamonat muss innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt des Babys angetreten werden.

 

Einige Bundesländer haben den Papamonat für Landesbeamte bereits umgesetzt (NÖ, OÖ, Stmk, Wien, Bgld.) bzw. befinden sich in der Implementierungs-Phase (apa, 29.6.2011).

 

Wenngleich der Papamonat im Bundesdienst sowie im Landesdienst einzelner Bundesländer als erster Schritt in Richtung Steigerung der Väterbeteiligung gewertet werden muss, so trüben zwei wesentliche Fakten die Freude darüber: Ein unbezahlter Papamonat stellt für viele Eltern weiterhin eine schwierige Hürde dar. Gerade Jungfamilien werden vor dem Problem stehen, dass sie es sich nicht leisten können, auf ein gesamtes Monatsgehalts des Vaters zu verzichten. Weiters wollen sich nicht nur Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Beginn an an der Betreuung ihres Kindes beteiligen, sondern auch Beschäftigte in der Privatwirtschaft. Ihnen bleibt diese Möglichkeit jedoch immer noch vorenthalten. In der Privatwirtschaft sind Väter weiterhin auf Urlaubsanspruch, freie Tage für Geburt lt. Kollektivvertrag/Betriebsvereinbarung oder Pflegefreistellung angewiesen.

 

Frauenministerin Heinisch-Hosek kündigte zuletzt im Sommer 2011 (apa, 25.7.2011) an, sich auch für die Einführung eines Papa-Monats in der Privatwirtschaft einsetzen zu wollen. Sie kündigte an, mit ihren Ideen demnächst an Familienminister Mitterlehner heranzutreten.

 

Ministerin Heinisch-Hosek strebt laut zitierten Medienberichten eine kostenneutrale Möglichkeit über den Kindergeld-Topf an, d.h. Väter sollen ein Monat, das ihnen im Rahmen des Kinderbetreuungsgeld zustehen, direkt nach der Geburt vorziehen können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wie viele Männer haben seit 1.1.2011 ein Ansuchen betreffend Papamonat bei einer Dienststelle des Bundes (bzw. als Landeslehrer)  gestellt?

2. Wie viele Männer haben seit 1.1.2011 einen Papamonat absolviert?

3. In wie vielen Fällen wurde ein Ansuchen auf Papamonat verweigert?

4. Welche Gründe wurden von den betreffenden Dienststellen jeweils geltend gemacht?

5. Wie viel Prozent der Antragsteller wollten den Papamonat im Ausmaß von  einer Woche, 2 Wochen, 3 Wochen, 4 Wochen absolvieren?

6. Wie war die prozentuelle Aufteilung (1-4 Wochen) bei den bisher absolvierten Papamonaten?

7. Wie viel Prozent der Antragsteller wollten den Papamonat direkt im Anschluss an die Geburt, wie viele im darauffolgenden Monat absolvieren?

8. Wie war die prozentuelle Aufteilung (Monat nach der Geburt, darauffolgendes Monat) bei den bisher absolvierten Papamonaten?

9. Mit wie vielen bundesbediensteten Vätern rechnen sie bis Ende 2011, die den Papamonat beanspruchen werden?

10. Gehen sie aufgrund erster Zahlen davon aus, dass sich die Annahme (lt. Entwurf Budgetbegleitgesetz 2011), wonach 1/6 der neuen bundesbediensteten Väter (somit ca. 425 Bundesbedienstete und ca.60 Landeslehrer) in den kommenden Jahren die Frühkarenz beanspruchen,  erfüllen wird?


11. Sind sie zufrieden mit der bisherigen Anzahl der Väter, die den unbezahlten Papamonat absolvieren?

12. Sehen sie einen Zusammenhang zwischen etwaiger geringer Inanspruchnahme des Papamonats und dem Faktum, dass es keinen Einkommensersatz während dieses Monats gibt?

13. Ab wann werden auch Männer in der Privatwirtschaft einen Papamonat beanspruchen können?

14. Hat das medial angekündigte Gespräch zum Papamonat zwischen Ihnen und BM Mitterlehner bereits stattgefunden?

15. Wenn ja, wann?

16. Zu welchem Ergebnis sind sie dabei gekommen?

17. Wenn nein, warum hat das Gespräch bis jetzt nicht stattgefunden? Bzw. wann wird es stattfinden?

18. Wovon wird die Umsetzung ihres Vorschlags, ein Partnermonat des Kinderbetreuungsgeldes direkt nach der Geburt vorziehen zu können, abhängen?

19. Wie realistisch bewerten sie die Umsetzungsmöglichkeiten?

20. Ab wann sollte die Umsetzung ihres Vorschlags bestenfalls abgeschlossen sein?