9211/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gabriele Binder-Maier,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Errichtung einer familienpolitischen Datenbank"

Der Rechnungshofbericht vom Juni 2011, welcher sich mit familienbezogenen Leistungen des Bundes und ausgewählter Länder beschäftigt, zeigte strukturelle Parallelitäten und Überlappungen von Leistungen.[1] Laut diesem Bericht gibt es eine große Vielfalt an unterschiedlichen und heterogenen Leistungen"[2]. Einerseits hingen Leistungen voneinander ab, andererseits schlossen sie sich gegenseitig aus.[3]

Besonders kritisiert wurde, dass Familienleistung nur eingeschränkt transparent sind und keine Wirkungsziele von den Gebietskörperschaften definiert wurden.[4]

In der Aussendung vom 7.7.2011 sowie diversen Interviews kündigte Bundesminister Reinhold Mitterlehner eine Datenbank an, in der alle Familienleistungen aufgelistet werden. Diese werde vom Institut für Familienforschung (ÖIF) erstellt und solle alle familienbezogenen Leistungen von Bund und Ländern auflisten.[5]

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

Anfrage:

1.                   Welche Familienleistungen werden in der Datenbank erfasst?

2.         Wie werden die Daten ermittelt?

3.         Wie werden nicht-monetäre Leistungen bewertet?

4.         Wie werden  Leistungen, die nicht direkt Personen zuzuordnen sind (z.B.


Kinderbetreuungseinrichtungen), erfasst und zugeordnet?

5.         Wie werden die Familienleistungen der Gemeinden und Länder in die Datenbank integriert?

6.         Haben die Länder und Gemeinden der Zusammenarbeit und der Datenweitergabe bereits zugestimmt? Falls nein: Was passiert, wenn die Gemeinden und Länder nicht bereit sind, Daten offenzulegen?

7.         Wer verwaltet die Datenbank?

8.         Wer hat auf diese Zugriff?

9.         Wer wurde mit der Erstellung der Datenbank beauftragt? Wie und wann erfolgten Ausschreibung und Vergabe?

10.     Mit welchen Kosten ist bei der Errichtung und Wartung der Familiendatenbank zu rechnen?

11.     Worin unterscheidet sich die familienpolitische Datenbank von der geplanten Transparenz-Datenbank? Warum war es nicht möglich, die familienpolitische Datenbank in die Transparenzdatenbank zu integrieren?

12.     Wann wird die Datenbank fertig gestellt?

13.     Wie werden Förderungen, die vom Bund, den Ländern und/oder den Gemeinden an Unternehmen ausgezahlt werden (z.B. als Unterstützung für die Errichtung eines Betriebskindergartens) in die Datenbank integriert?

14.     Soll es als Folge dieser Datenbank zu Zusammenlegungen bzw. Kürzungen oder Streichungen von Familienleistungen kommen?

15.     Was ist der Nutzen dieser Datenbank für die  Bürgerinnen  und  Bürger? Können sie auf die Daten zurückgreifen bzw. die Daten einsehen?



[1] Vgl. Bericht des Rechnungshofes, Reihe BUND 2011/6, S.11.

[2] Bericht des Rechnungshofes, Reihe BUND 2011/6, S. 12.

[3] Vgl. Bericht des Rechnungshofes, Reihe BUND 2011/6, S. 12.

[4] Vgl. Bericht des Rechnungshofes, Reihe BUND 2011/6, S. 13.

[5] Vgl. Mitterlehner: VfGH-Bestätigung sichert Sanierung des FLAF ab, OTS0105, 7.7.2011.