9215/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.09.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Schadenersatzzahlungen aufgrund eines Verstoßes gegen Diskriminierungsverbote im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Seit 1993 gibt es das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Dieses Gesetz sieht vor, dass Vertragsbediensteten und BeamtInnen, die im öffentlichen Dienst aufgrund ihres Geschlechts oder anderer Gründe (ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung) diskriminiert wurden, ein Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens zusteht. Ansprüche von vertraglichen DienstnehmerInnen sind gerichtlich geltend zu machen. Ansprüche von BeamtInnen sind innerhalb einer bestimmten Frist mit Antrag bei der für sie zuständigen Dienstbehörde geltend zu machen.
Es stellt sich daher die Frage, wie oft Ihr Ressort als zuständige Dienstbehörde bisher mit Schadenersatzansprüchen aufgrund einer möglichen Diskriminierung Schadenersatzforderungen konfrontiert war und wie oft und in welcher Höhe Sie Schadenersatzzahlungen geleistet haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele
Gerichtsverfahren hat es seit Bestehen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes
gegeben, in denen Ihr Ressort als zuständige Dienstbehörde aufgrund
einer möglichen Diskriminierung nach dem Bundesgleichbehandlungsgesetz von
Vertragsbediensteten als beklagte Partei betroffen war?
2. In wie
vielen dieser Gerichtsverfahren ging es um eine Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts?
3. In wie
vielen dieser Gerichtsverfahren ging es um eine Diskriminierung aufgrund
anderer Diskriminierungsgründe (ethnische Zugehörigkeit, Religion
oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung)?
4. In wie
vielen dieser Gerichtsverfahren ging es um eine Mehrfachdiskriminierung
aufgrund des Geschlechts und anderer Diskriminierungsgründe (ethnische
Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle
Orientierung)?
5. Wie viele
dieser Verfahren wurden mit einer außergerichtlichen Einigung beendet?
6. In wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung ihres Ressorts als zuständige Dienstbehörde aufgrund einer möglichen Diskriminierung von Vertragsbediensteten nach dem Bundesgleichbehandlungsgesetz?
7. Wie hoch
war die Gesamtsumme des Ersatzes des Vermögensschadens und wie hoch war
die Gesamtsumme des immateriellen Schadenersatzes, die Ihr Ressort bisher
aufgrund von Verstößen gegen das Bundesgleichbehandlungs-gesetz an
Vertragsbedienstete ausbezahlt hat (bitte nach Frauen und Männern
aufschlüsseln)?
8. Welcher
Anteil dieser Schadenersatzzahlungen betraf Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts und welcher Anteil betraf andere Diskriminierungsgründe oder
Mehrfachdiskriminierungen?
9. In wie
Fällen haben BeamtInnen an Ihr Ressort als zuständige
Dienstbehörde einen Antrag auf Schadenersatz aufgrund einer
(möglichen) Diskriminierung nach dem Bundesgleichbehandlungsgesetz
gestellt?
10. Wie viele dieser Anträge auf Schadenersatz wurden mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts begründet?
11. Wie viele dieser
Anträge auf Schadenersatz wurden mit anderen
Diskriminierungsgründen begründet?
12. Wie vielen dieser
Anträge wurden mit Mehrfachdiskriminierungen aufgrund des Geschlechts und
anderer Diskriminierungsgründe (ethnische Zugehörigkeit, Religion
oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung) begründet?
13. In wie vielen
Fällen wurden einem Antrag auf Schadenersatz aufgrund eines Verstoßes
gegen das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz stattgegeben?
14. Wie hoch ist die
Gesamtsumme, die Sie bisher an Schadenersatz aufgrund einer Diskriminierung
nach dem Bundesgleichbehandlungsgesetz an BeamtInnen ausbezahlt haben (bitte
nach Frauen und Männern aufschlüsseln)?
15. Wie hoch war die
Gesamtsumme des Ersatzes des Vermögensschadens und wie hoch war die
Gesamtsumme des immateriellen Schadenersatzes, die an BeamtInnen ausbezahlt
wurde?
16. Welcher Anteil davon
betraf Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und welcher Anteil betraf
andere Diskriminierungsgründe oder Mehrfachdiskriminierungen?
17. In wie vielen
Fällen ist die Bundes-Gleichbehandlungskommission in ihrem Gutachten
bisher zu dem Schluss gekommen, dass eine Diskriminierung in ihrem Ressort
vorlag? In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um eine
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und in wie vielen Fällen handelte
es sich um andere Diskriminierungsgründe oder Mehrfachdiskriminierungen?
18. Wie bzw. von welcher Stelle werden Vertragsbedienstete und BeamtInnen über ihre Rechte nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz informiert bzw. auf die ihnen zustehende Möglichkeit vor Gericht auf Schadenersatz zu klagen bzw. einen Antrag bei der zuständigen Dienstbehörde zu stellen, aufmerksam gemacht?