9222/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.09.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Schadenersatzzahlungen aufgrund eines Verstoßes gegen Diskriminierungsverbote im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

 

 

Seit 1993 gibt es das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Dieses Gesetz sieht vor, dass Vertragsbediensteten und BeamtInnen, die im öffentlichen Dienst aufgrund ihres Geschlechts oder anderer Gründe (ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung) diskriminiert wurden, ein Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens zusteht. Ansprüche von vertraglichen DienstnehmerInnen sind gerichtlich geltend zu machen. Ansprüche von BeamtInnen sind innerhalb einer bestimmten Frist mit Antrag bei der für sie zuständigen Dienstbehörde geltend zu machen.

 

Es stellt sich daher die Frage, wie oft Ihr Ressort als zuständige Dienstbehörde bisher mit Schadenersatzansprüchen aufgrund einer möglichen Diskriminierung Schadenersatzforderungen konfrontiert war und wie oft und in welcher Höhe Sie Schadenersatzzahlungen geleistet haben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.   Wie viele Gerichtsverfahren hat es seit Bestehen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes gegeben, in denen Ihr Ressort als zuständige Dienstbehörde aufgrund einer möglichen Diskriminierung nach dem Bundesgleichbehandlungsgesetz von Vertragsbediensteten als beklagte Partei betroffen war?


2.   In wie vielen dieser Gerichtsverfahren ging es um eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts?

3.   In wie vielen dieser Gerichtsverfahren ging es um eine Diskriminierung aufgrund anderer Diskriminierungsgründe (ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung)? 

4.   In wie vielen dieser Gerichtsverfahren ging es um eine Mehrfachdiskriminierung aufgrund des Geschlechts und anderer Diskriminierungsgründe (ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung)?

5.   Wie viele dieser Verfahren wurden mit einer außergerichtlichen Einigung beendet?

6.   In wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung ihres Ressorts als zuständige Dienstbehörde aufgrund einer möglichen Diskriminierung von Vertragsbediensteten nach dem Bundesgleichbehandlungsgesetz?

 

7.   Wie hoch war die Gesamtsumme des Ersatzes des Vermögensschadens und wie hoch war die Gesamtsumme des immateriellen Schadenersatzes, die Ihr Ressort bisher aufgrund von Verstößen gegen das Bundesgleichbehandlungs-gesetz an Vertragsbedienstete ausbezahlt hat (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)?

8.   Welcher Anteil dieser Schadenersatzzahlungen betraf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und welcher Anteil betraf andere Diskriminierungsgründe oder Mehrfachdiskriminierungen?

9.   In wie Fällen haben BeamtInnen an Ihr Ressort als zuständige Dienstbehörde einen Antrag auf Schadenersatz aufgrund einer (möglichen) Diskriminierung nach dem Bundesgleichbehandlungsgesetz gestellt?

10. Wie viele dieser Anträge auf Schadenersatz wurden mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts begründet?

 

11. Wie viele dieser Anträge auf Schadenersatz wurden mit anderen Diskriminierungsgründen  begründet?

12. Wie vielen dieser Anträge wurden mit Mehrfachdiskriminierungen aufgrund des Geschlechts und anderer Diskriminierungsgründe (ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung) begründet?


13. In wie vielen Fällen wurden einem Antrag auf Schadenersatz aufgrund eines Verstoßes gegen das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz stattgegeben?

14. Wie hoch ist die Gesamtsumme, die Sie bisher an Schadenersatz aufgrund einer Diskriminierung nach dem Bundesgleichbehandlungsgesetz an BeamtInnen ausbezahlt haben (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)?

15. Wie hoch war die Gesamtsumme des Ersatzes des Vermögensschadens und wie hoch war die Gesamtsumme des immateriellen Schadenersatzes, die an BeamtInnen ausbezahlt wurde?

16. Welcher Anteil davon betraf Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und welcher Anteil betraf andere Diskriminierungsgründe oder Mehrfachdiskriminierungen?

17. In wie vielen Fällen ist die Bundes-Gleichbehandlungskommission in ihrem Gutachten bisher zu dem Schluss gekommen, dass eine Diskriminierung in ihrem Ressort vorlag? In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und in wie vielen Fällen handelte es sich um andere Diskriminierungsgründe oder Mehrfachdiskriminierungen?

18. Wie bzw. von welcher Stelle werden Vertragsbedienstete und BeamtInnen über ihre Rechte nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz informiert bzw. auf die ihnen zustehende Möglichkeit vor Gericht auf Schadenersatz zu klagen bzw. einen Antrag bei der zuständigen Dienstbehörde zu stellen, aufmerksam gemacht?