9228/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.09.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Schadenersatzzahlungen aufgrund eines Verstoßes gegen Diskriminierungsverbote im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Seit 1993 gibt es das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Dieses Gesetz sieht vor, dass Vertragsbediensteten und BeamtInnen, die im öffentlichen Dienst aufgrund ihres Geschlechts oder anderer Gründe (ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung) diskriminiert wurden, ein Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens zusteht. Ansprüche von vertraglichen DienstnehmerInnen sind gerichtlich geltend zu machen. Ansprüche von BeamtInnen sind innerhalb einer bestimmten Frist mit Antrag bei der für sie zuständigen Dienstbehörde geltend zu machen.
Es stellt sich daher die Frage, wie oft Ihr Ressort als zuständige Dienstbehörde bisher mit Schadenersatzansprüchen aufgrund einer möglichen Diskriminierung Schadenersatzforderungen konfrontiert war und wie oft und in welcher Höhe Sie Schadenersatzzahlungen geleistet haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie
viele Gerichtsverfahren hat es seit Bestehen des
Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes gegeben, in denen Ihr Ressort als
zuständige Dienstbehörde aufgrund einer möglichen
Diskriminierung nach dem Bundesgleichbehandlungsgesetz von Vertragsbediensteten
als beklagte Partei betroffen war?
2. In
wie vielen dieser Gerichtsverfahren ging es um eine Diskriminierung aufgrund
des Geschlechts?
3. In
wie vielen dieser Gerichtsverfahren ging es um eine Diskriminierung aufgrund
anderer Diskriminierungsgründe (ethnische Zugehörigkeit, Religion
oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung)?
4. In
wie vielen dieser Gerichtsverfahren ging es um eine Mehrfachdiskriminierung
aufgrund des Geschlechts und anderer Diskriminierungsgründe (ethnische
Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle
Orientierung)?
5. Wie
viele dieser Verfahren wurden mit einer außergerichtlichen Einigung
beendet?
6. In wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung ihres Ressorts als zuständige Dienstbehörde aufgrund einer möglichen Diskriminierung von Vertragsbediensteten nach dem Bundesgleichbehandlungsgesetz?
7. Wie
hoch war die Gesamtsumme des Ersatzes des Vermögensschadens und wie hoch
war die Gesamtsumme des immateriellen Schadenersatzes, die Ihr Ressort bisher
aufgrund von Verstößen gegen das Bundesgleichbehandlungs-gesetz an
Vertragsbedienstete ausbezahlt hat (bitte nach Frauen und Männern
aufschlüsseln)?
8. Welcher
Anteil dieser Schadenersatzzahlungen betraf Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts und welcher Anteil betraf andere Diskriminierungsgründe oder
Mehrfachdiskriminierungen?
9. In
wie Fällen haben BeamtInnen an Ihr Ressort als zuständige
Dienstbehörde einen Antrag auf Schadenersatz aufgrund einer
(möglichen) Diskriminierung nach dem Bundesgleichbehandlungsgesetz
gestellt?
10. Wie viele dieser Anträge auf Schadenersatz wurden mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts begründet?
11. Wie
viele dieser Anträge auf Schadenersatz wurden mit anderen
Diskriminierungsgründen begründet?
12. Wie
vielen dieser Anträge wurden mit Mehrfachdiskriminierungen aufgrund des
Geschlechts und anderer Diskriminierungsgründe (ethnische
Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle
Orientierung) begründet?
13. In
wie vielen Fällen wurden einem Antrag auf Schadenersatz aufgrund eines
Verstoßes gegen das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz stattgegeben?
14. Wie
hoch ist die Gesamtsumme, die Sie bisher an Schadenersatz aufgrund einer
Diskriminierung nach dem Bundesgleichbehandlungsgesetz an BeamtInnen ausbezahlt
haben (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)?
15. Wie
hoch war die Gesamtsumme des Ersatzes des Vermögensschadens und wie hoch
war die Gesamtsumme des immateriellen Schadenersatzes, die an BeamtInnen
ausbezahlt wurde?
16. Welcher
Anteil davon betraf Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und welcher
Anteil betraf andere Diskriminierungsgründe oder
Mehrfachdiskriminierungen?
17. In
wie vielen Fällen ist die Bundes-Gleichbehandlungskommission in ihrem
Gutachten bisher zu dem Schluss gekommen, dass eine Diskriminierung in ihrem Ressort
vorlag? In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um eine
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und in wie vielen Fällen handelte
es sich um andere Diskriminierungsgründe oder Mehrfachdiskriminierungen?
18. Wie bzw. von welcher Stelle werden Vertragsbedienstete und BeamtInnen über ihre Rechte nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz informiert bzw. auf die ihnen zustehende Möglichkeit vor Gericht auf Schadenersatz zu klagen bzw. einen Antrag bei der zuständigen Dienstbehörde zu stellen, aufmerksam gemacht?