9232/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.09.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Franz Josef Huainigg
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung
In Österreich führen zahlreiche behinderte Menschen mit
Hilfe von Persönlicher
Assistenz ein selbstbestimmtes Leben. Sie
entscheiden, von wem sie wann, wo und
wie unterstützt werden und leiten ihre
AssistentInnen selbst an.
Seit 2004 gibt es in Österreich die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, welche
vom Bundessozialamt gefördert wird. Diese Leistung ist
bundesweit einheitlich
geregelt und ermöglicht es behinderten Menschen,
trotz steigendem Pflegebedarf
ihre Arbeitstätigkeit
weiterhin auszuführen bzw. konnten Menschen mit Pflegebedarf
ihren Job erhalten.
Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
hat sich gut bewährt
und wird von Betroffenen geschätzt.
Die Leistungen im Alltagsbereich, also
außerhalb der Arbeit, liegen in der
Kompetenz der Bundesländer und sind
entsprechend unterschiedlich geregelt.
Am
8. Juli 2011 hat der Unabhängige Monitoringausschuss zur
Umsetzung der UN-
Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine
Stellungnahme
herausgegeben.
Demnach umfasst der Begriff „Persönliche Assistenz“ sämtliche
Lebensbereiche. Es ist daher kontraproduktiv, einzelne Bereiche wie z.B. Wohnen
oder Arbeit separat zu betrachten und dafür unterschiedliche Dienstleistungen
anzubieten.
Persönliche
Assistenz soll weiters für alle Menschen mit Behinderungen,
die diese
Dienstleistung benötigen und in Anspruch nehmen wollen, gewährleistet
sein,
insbesondere auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit
psycho-sozialen
Einschränkungen und
für Kinder und
Jugendliche mit Behinderungen.
Der
Monitoringausschuss beschreibt schließlich die
IST-Situation in den einzelnen
Bundesländern und die
Angebote, die es für einzelne Lebensbereiche bereits gibt.
Der Ausschuss kommt
aber zum Ergebnis, dass derzeit keine Regelung die
Vorgaben der UN-Konvention in Österreich
erfüllt, und identifiziert den daraus
ableitbaren Handlungsbedarf.
Der Nationalrat hat
bereits im März 2011 mit Zustimmung aller
Parlamentsparteien
die Entschließung 153/E XXIV. GP
verabschiedet, mit der der Sozialminister ersucht
wird, gemeinsam mit
den Ländern Vorschläge für eine bundesweit einheitliche
Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen
im Rahmen einer
Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zu erarbeiten und diese bei Neuordnungen im
Zuge des nächsten
Finanzausgleiches mit zu verhandeln.
Schon im aktuellen
Regierungsprogramm wurde eine bundesweit einheitliche
Regelung als Zielsetzung festgelegt:
"Prüfung der Möglichkeit
einer bundesweiten
Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen
sowie Evaluierung des Ist-
Zustandes und Überprüfung von Weiterentwicklungsmöglichkeiten."
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1.
Welche Schritte zur Erarbeitung einer bundesweit einheitlichen Regelung
der
Persönlichen Assistenz haben Sie bislang gesetzt?
2. Gibt es einen Zwischenbericht zu den bereits erzielten Ergebnissen?
3. Welche Vorgespräche wurden bislang geführt?
4.
Wie wird die
Einbindung von Behindertenorganisationen und damit das
Selbstvertretungsrecht behinderter
Menschen, welches die UN-Konvention
über die Rechte behinderter
Menschen vorsieht, umgesetzt?
5.
Ist daran gedacht, durch eine Studie zu erheben, wie viele behinderte
Menschen Persönliche Assistenz benötigen würden, in welchem
Umfang und
wie hoch der entsprechende Kostenaufwand wäre?
6. Wie sieht der weitere Zeit- und Ablaufplan aus?