9232/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.09.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Franz Josef Huainigg

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung

In Österreich führen zahlreiche behinderte Menschen mit Hilfe von Persönlicher
Assistenz ein selbstbestimmtes Leben. Sie entscheiden, von wem sie wann, wo und
wie unterst
ützt werden und leiten ihre AssistentInnen selbst an.

Seit 2004 gibt es in Österreich die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, welche
vom Bundessozialamt gef
ördert wird. Diese Leistung ist bundesweit einheitlich
geregelt und erm
öglicht es behinderten Menschen, trotz steigendem Pflegebedarf
ihre Arbeitst
ätigkeit weiterhin auszuführen bzw. konnten Menschen mit Pflegebedarf
ihren Job erhalten. Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz hat sich gut bewährt
und wird von Betroffenen gesch
ätzt. Die Leistungen im Alltagsbereich, also
au
ßerhalb der Arbeit, liegen in der Kompetenz der Bundesländer und sind
entsprechend unterschiedlich geregelt.

Am 8. Juli 2011 hat der Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-
Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine Stellungnahme
herausgegeben. Demnach umfasst der Begriff Persönliche Assistenz“ sämtliche
Lebensbereiche. Es ist daher kontraproduktiv, einzelne Bereiche wie z.B. Wohnen
oder Arbeit separat zu betrachten und daf
ür unterschiedliche Dienstleistungen
anzubieten.


Persönliche Assistenz soll weiters für alle Menschen mit Behinderungen, die diese
Dienstleistung ben
ötigen und in Anspruch nehmen wollen, gewährleistet sein,
insbesondere auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit psycho-sozialen
Einschr
änkungen und für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen.

 

Der Monitoringausschuss beschreibt schließlich die IST-Situation in den einzelnen
Bundesländern und die Angebote, die es für einzelne Lebensbereiche bereits gibt.
Der Ausschuss kommt aber zum Ergebnis, dass derzeit keine Regelung die
Vorgaben der UN-Konvention in
Österreich erfüllt, und identifiziert den daraus
ableitbaren Handlungsbedarf.

Der Nationalrat hat bereits im März 2011 mit Zustimmung aller Parlamentsparteien
die Entschlie
ßung 153/E XXIV. GP verabschiedet, mit der der Sozialminister ersucht
wird, gemeinsam mit den Ländern Vorschläge für eine bundesweit einheitliche
Regelung der Pers
önlichen Assistenz in allen Lebensbereichen im Rahmen einer
Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zu erarbeiten und diese bei Neuordnungen im
Zuge des n
ächsten Finanzausgleiches mit zu verhandeln.

Schon im aktuellen Regierungsprogramm wurde eine bundesweit einheitliche
Regelung als Zielsetzung festgelegt: "Pr
üfung der Möglichkeit einer bundesweiten
Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen sowie Evaluierung des Ist-
Zustandes und
Überprüfung von Weiterentwicklungsmöglichkeiten."

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.               Welche Schritte zur Erarbeitung einer bundesweit einheitlichen Regelung der
Pers
önlichen Assistenz haben Sie bislang gesetzt?

2.       Gibt es einen Zwischenbericht zu den bereits erzielten Ergebnissen?

3.       Welche Vorgespräche wurden bislang geführt?

4.       Wie wird die Einbindung von Behindertenorganisationen und damit das
Selbstvertretungsrecht behinderter Menschen, welches die UN-Konvention
über die Rechte behinderter Menschen vorsieht, umgesetzt?

5.    Ist daran gedacht, durch eine Studie zu erheben, wie viele behinderte
Menschen Persönliche Assistenz benötigen würden, in welchem Umfang und
wie hoch der entsprechende Kostenaufwand wäre?

6.    Wie sieht der weitere Zeit- und Ablaufplan aus?