9240/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.09.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Einhebung und Abführung der Umsatzsteuer bei Post-Produkten außerhalb des Universaldienstes

 

 

Bis Ende 2010 waren adressierte Postsendungen in Österreich generell von der Umsatzsteuer befreit. Seit 1.1.2011 ist die Österreichische Post AG aufgrund eines Erkenntnisses des Europäischen Gerichtshofes zur Einhebung und Abführung der Umsatzsteuer bei Produkten außerhalb des Universaldienstes verpflichtet.

Das bedeutet, dass seit dem 1.1.2011 nur mehr Leistungen des Universaldienstes also Postsendungen bis 2 kg (BRIEF, INFO.MAIL), Tages-, Wochen- und Monatszeitungen und Postpakete bis 10 kg (ausgenommen EMS), wenn sie auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Postgeschäftsstellen (Postfilialen, Post Partner) oder Briefkästen aufgegeben werde, steuerbefreit sind.

 

Bei der Aufgabe von großen Mengen an Poststücken gibt es nunmehr folglich eine unterschiedliche steuerliche Behandlung abhängig rein davon, ob eine Postendung in einer Großfiliale oder direkt in einem Verteilzentrum aufgegeben wird. Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigte Kunden liefern ihre Post angeblich bevorzugt in Großfilialen ab und zahlen auch keine USt, da sie den Universaldienst in Anspruch nehmen. Vorsteuerabzugsberechtigte Kunden bringen ihre Post direkt in die Verteilzentren und führen die USt ab.

 

Da zwischen großen Mengen von Post (eines einzigen Absenders) im Verteilzentrum und in einer Großfiliale kein Unterschied im Produkt besteht, der Abgabeort aber dafür verantwortlich ist, ob Umsatzsteuer verrechnet wird, gleichzeitig Rabatte auf die Beförderungsentgelte nur bei Abgabe in Verteilzentren gewährt werden, gibt es immer wieder großes Unverständnis bei Postkunden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Finanzen folgende


ANFRAGE

 

1.    Wie hoch sind im heurigen Jahr bislang die Einnahmen aus der Umsatzsteuer bei Post-Produkten?

 

2.    Entsprechen im heurigen Jahr die bisherigen Einnahmen aus der Umsatzsteuer bei Post-Produkten den Erwartungen?

 

3.    Wie schätzt man die künftige Entwicklung der Einnahmen aus der Umsatzsteuer bei Post-Produkten, insbesondere ab dem 1.1.2013, wo alternativen Anbietern von Postdiensten zu rechnen ist?

 

4.    Wie beurteilen Sie die unterschiedliche steuerliche Behandlung von (großen Mengen an) Poststücken, die rein vom Aufgabeort (Großfiliale – Verteilzentrum) abhängt?

5.    Inwieweit sehen Sie bzgl. der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Poststücken durch die Tatsache, dass nur die Österreichische Post AG Universaldiensteanbieter ist, Vor- bzw. Nachteile sowohl für die Österreichische Post AG als auch für allfällige alternative Anbieter?

 

6.    Inwieweit sehen Sie bzgl. der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Poststücken Vor- bzw. Nachteile für Unternehmen, die große Mengen von Poststücken aufgeben?

 

7.    Welche Auswirkungen gibt es durch die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Poststücken und die Möglichkeit für Unternehmen frei zu wählen, ob Sie Umsatzsteuer zahlen wollen oder nicht, auf die Umsatzsteuereinnahmen und damit auf das österreichische Budget?

 

8.    Gibt es Pläne in Zukunft den sämtliche Poststücke, d.h. auch die Produkte des Universaldienstes zu besteuern?