9242/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.09.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend „Recycling“ von medizinischen Einwegprodukten – Kosteneinsparungen durch validierte Aufbereitungsverfahren

 

 

Seit Anfang der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts steigt der Anteil der sogenannten Einwegprodukte, die für den einmaligen Einsatz bestimmt sind, bei den medizinischen Gebrauchsgütern massiv an. Es handelt sich bei diesen Einwegprodukten zumeist um sehr teure und komplexe Produkte, die für patientenschonende Behandlungsmethoden eingesetzt werden.

 

Die Deklaration dieser Produkte als „Einweg-“ oder „Mehrwegprodukt“ obliegt dabei einzig und allein dem Hersteller. Dieser kann nach eigenem technischem und wirtschaftlichem Ermessen eine derartige Einstufung vornehmen und muss für seine Deklaration keine Erklärung abgeben. Sollte der Hersteller sein Produkt als „Einwegprodukt“ deklarieren, so ist nach jeder Anwendung dieses Produkt zu entsorgen und ein neues Produkt, welches durch den Anwender zum Neupreis zu erwerben ist, zu verwenden. Sollte der Hersteller dieses Produkt jedoch als „Mehrwegprodukt“ auf den Markt bringen, so hat er eine umfassende Aufbereitungsanleitung, die in ihrer Erarbeitung sehr teuer und zeitintensiv ist, diesem Produkt beizufügen. Das Produkt kann bis zu seiner Unbrauchbarkeit durch den Anwender eingesetzt und durch den Hersteller nicht wieder verkauft werden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für den Hersteller und den Anwender sind klar ersichtlich.

 

Da diese Produkte oftmals aus hitzeempfindlichen Kunststoffen bestehen oder schwer zu reinigende Lumen besitzen, ist eine Aufbereitung dieser komplexen Einwegprodukte in den herkömmlichen krankenhauseigenen Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte (AEMP) auf Grund deren technischer Ausstattung nicht möglich.


 

Aus diesem Grund wurden seit Mitte der 90er Jahre in mehreren Ländern spezielle Maschinen und Verfahren entwickelt, mit denen es ohne erhöhtes Risiko möglich ist, einen Großteil dieser, durch den Hersteller als „Einweg“ deklarierten Produkte, aufzubereiten, um sie erneut zu verwenden. Für die Wiederaufbereitung jedes Produktes wird ein eigenes validiertes Verfahren entwickelt, d.h. jeder Prozessschritt wird dokumentiert und die gewonnenen Ergebnisse werden mit denen identischer Neuprodukte verglichen. Nur wenn es bei diesem Vergleich zu keinen Abweichungen kommt, wird die Freigabe für einen erneuten Einsatz dieses Produktes erteilt. Die Aufbereitung erfolgt dabei in zertifizierten und durch die zuständigen Behörden kontrollierten Einrichtungen, unter Befolgung der behördlich vorgegebenen Hygienerichtlinien (z.B. in Deutschland durch das Robert-Koch-Institut und in den USA durch die U.S. Food and Drug Administration). Mittlerweile belegen mehrere wissenschaftliche Studien, dass es keine signifikanten Unterschiede zwischen neuen und den aufbereiteten Produkten gibt.

 

Deshalb ist die Aufbereitung von medizinischen Einwegprodukten mittlerweile u.a. in Deutschland und den USA eine gängige und etablierte Methode mit dem Ergebnis, dass:

 

      erhebliche Kosteneinsparungen erzielt werden.

      die umfangreichen Sondermüllmengen reduziert werden.

      materielle Ressourcen umfassend geschont und

      Spitzenmedizin auch in Zukunft für alle Patienten ermöglicht wird und somit

auch geeignet ist, einer „Zweiklassenmedizin“ entgegenzuwirken.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.    Wurden bereits medizinische, rechtliche, ökonomische oder ökologische Studien zu diesen innovativen Verfahren für Österreich erstellt?

 

  1. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese?

 

  1. Wenn nein, gibt es Überlegungen, die  „International Expert Group for Medical Device Reprocessing“ mit diesem Thema zu beauftragen? (Diese war bereits für die EU-Kommission beratend zu diesem Thema tätig.)

 

  1. Welche finanziellen Mittel wurden in den Jahren 2008, 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt, um diese innovativen Aufbereitungstechnologien zu fördern?