9244/J XXIV. GP
Eingelangt am
14.09.2011
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Anfrage
des Abgeordneten Werner NEUBAUER
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Verfahren zur Entziehung der Sachverständigenzulassung von Uwe Sailer sowie strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Uwe Sailer
In der parlamentarischen Anfragebeantwortung 7027/AB XXIV. GP hat die (damalige) Bundesministerin für Justiz mitgeteilt, dass gegen Uwe Sailer ein Verfahren nach § 10 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz eingeleitet sei, in dessen Rahmen die Frage der Entziehung der Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger geprüft werde sowie weiters, dass mit einer Entscheidung in diesem Entziehungsverfahren etwa im Frühjahr 2011 zu rechnen sei.
Diesbezüglich erstattete jedoch die Präsidentin des Landesgerichtes Linz zur Aktenzahl Jv 1198/10m-5-36 die amtliche Äußerung, dass Uwe Sailer (jedenfalls per Stand 30. Juni 2011) nach wie vor als gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger in die von der Landesgerichtspräsidentin geführte Sachverständigenliste eingetragen sei.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wann wird das gegen Uwe Sailer nach § 10 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz eingeleitete Verfahren zum - von der Bundesministerin für Justiz für das Frühjahr 2011 angekündigten - Abschluss gelangen?
2. Wie ist der aktuelle Stand dieses Verfahrens?
3. Welche konkreten Erhebungen wurden diesbezüglich gepflogen?
4. Welche Akten wurden diesbezüglich beigeschafft?
5. Welche Auskunftspersonen wurden diesbezüglich einvernommen?
6. Welche Eingaben (Beschwerden, Anregungen, Mitteilungen) liegen bisher im gegebenen Zusammenhang vor?
7. Von welchen Personen bzw. von welchen Behörden wurden diese erstattet?
8. Was ist deren Inhalt, d.h. welche Vorwürfe wurden Uwe Sailer im gegebenen Zusammenhang zur Last gelegt?
9. Welche Entziehungstatbestände bzw. welche diesbezüglichen Verdachtsmomente gegen Uwe Sailer wurden bisher geprüft?
10. Welche Entziehungstatbestände bzw. welche diesbezüglichen Verdachtsmomente gegen Uwe Sailer stehen noch zur Prüfung an?
11. Welche strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind gegen Uwe Sailer aktuell bei den staatsanwaltschaftlichen Behörden - österreichweit - anhängig?
12. Was liegt Uwe Sailer im Rahmen dieser Ermittlungsverfahren in Einzelnen zur Last?
13. Wird die von Vertretern der Sicherheitsdirektion OÖ, in Bezug auf Uwe Sailer zum Thema "Internet-Fallen", "E-Mail-Fallen" u. dgl. zu bedenken gegebene Rechtsauffassung: "Das Auslegen einer E-Mail-Falle sei als eine Tätigkeit eines 'agent provocateur' zu sehen und bräuchte es dafür einen Auftrag einer zuständigen Staatsanwaltschaft, wenn ein Polizist so etwas macht, denn ein Polizist habe engere Verpflichtungen als ein Privater. Gleich ob der Beamte konkret im Dienst ist oder nicht, er ist jedenfalls ein Polizist und handelt somit als Polizist und darf daher nicht ohne Auftrag irgendjemandem E-Mail-Fallen stellen.", von Ihnen auch vertreten?
14. Darf ein Polizeibeamter ohne dienstlichen Auftrag jemandem E-Mail-Fallen stellen?
15. Wurden bzw. werden (auch) diesbezügliche Ermittlungen in Bezug auf Uwe Sailer gepflogen?
16. Wenn ja, wegen welcher Verdachtsmomente und aufgrund welcher Tatbestände?
17. Sind die von der vormaligen Bundesministerin für Justiz Fekter angesprochenen, eingeleiteten Disziplinarverfahren gegen Inspektor Uwe Sailer mittlerweile abgeschlossen?
18. Wenn ja, in welcher Form?
19. Wenn nein, was verzögert den Abschluss der Ermittlungen?