9248/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.09.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Abgabe von Schlankheitsmittel

 

 

Die Schlankheitsmittel-Industrie verzeichnet jährlich steigende Umsätze, die Produktpalette vergrößert sich von Jahr zu Jahr. Die Zeitschrift „Konsument“ hat spezifisch das Schlankheitsmittel „Alli“ untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass – obwohl es nicht an Schwangere und stillende Mütter abgegeben werden darf – Apotheker dieses bedenkenlos verkaufen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. Welche Maßnahmen trifft Ihr Ministerium gegenwärtig um den rezeptfreien Zugang zu Schlankheitsmitteln zu kontrollieren resp. zu überwachen?
  2. Auf welche Art und Weise soll die Einhaltung der Abgabe konkret des Schlankheitsmittels „Alli“ an übergewichtige Erwachsene mit einem BMI von mehr als 28 kontrolliert resp. überwacht werden?
  3. Warum darf konkret das Schlankheitsmittel „Alli“ ohne Rezept verkauft werden, wenn einer der Hauptbestandteile Xenical rezeptpflichtig ist?
  4. Ist von Seite Ihres Ministeriums in Zukunft angedacht, Regelungen zur Kontrolle der Abgabe in Apotheken anzuregen?
  5. Wenn ja, welche Regelungen konkret?
  6. Wird von Seite Ihres Ministeriums in Zukunft angeregt, die gegenwärtig nicht rezeptpflichtigen Schlankheitsmittel mit hoher Xenical-Konzentration rezeptpflichtig zu machen?
  7. Wenn ja, wie soll das erfolgen?