9251/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.09.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Werner Neubauer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Änderungen seit 1. Jänner 2011
Im Jahr 2011 sind die Österreicher aufgrund von Preis- und Gebührenänderungen sowie Leistungskürzungen wieder einmal mit einer Belastungswelle überrollt worden, die am meisten, wie schon so oft, die Ärmsten der Armen trifft.
Hiermit seien einige Beispiele genannt:
· Erhöhung der Kosten für die Krankenversicherung für Studenten um 100 % (EUR 600,- statt EUR 300,-)
· Erhöhung der Gebühr für KFZ-Zulassungen um 5,45 % (EUR 181,95 statt EUR 172,55)
· Erhöhung der Gebühr für die Ausstellung eines Führerscheines um 8,62 % (EUR 60,50 statt EUR 55,70)
· Erhöhung der Gebühr für die Ausstellung eines Duplikates oder die Verlängerung des Führerscheins um 8,55 % (EUR 49,50 statt EUR 45,60)
· Erhöhung der Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses um 8,58 % (EUR 75,90 statt EUR 69,90)
· Erhöhung bei der Ausstellung von Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden um durchschnittlich 8 %
· Erhöhung der Mineralölsteuer
· Erhöhung der Normverbrauchsabgabe
· Preissteigerung bei der Autobahnvignette um 0,4%
· Anheben der Flugticketsteuer
· Erhöhung der Rezeptgebühr um EUR 0,10 auf EUR 5,10
· Erhöhung der Gerichtsgebühren bei gleichzeitig weniger "Service"
· Durch den Beschluss des Ökostromgesetzes sind Preissteigerungen für Energie zu erwarten
· Preiserhöhung bei Zigaretten im Jänner um 15 bis 20 Cent, im Juli um 10 bis 20 Cent/Packung
Gleichzeitig wurden unter anderem folgende Leistungen gekürzt:
· Familienbeihilfe nur mehr bis 24 statt bis 26
· Streichung der 13. Familienbeihilfe im September, dafür 1x fix EUR 100,- für jedes Kind von 6 – 15
· Kürzung des Mehrkindzuschlages für das dritte und jedes weitere Kind von EUR 36,40 auf EUR 20,00
· Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages
· Zugang zu Pflegegeldstufen 1 und 2 wurde erschwert, indem der monatliche Pflegebedarf erhöht wurde, der Voraussetzung für den Bezug ist
· Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung um EUR 90,00 auf EUR 4.200,-
· Staatlicher Zuschuss zum Bausparen sinkt von 3,5 auf 3,0 %, für Zukunftsvorsorge von 9,0 auf 8,5 %
Die minimalen Steigerungen auf der Einkommensseite (Löhne und Pensionen) können nicht annähernd die Inflation und diese Belastungen auffangen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Welche Regelungen sind neben den in der Anfrage bereits angeführten Änderungen noch in Kraft getreten, die eine finanzielle Belastung für die Menschen Österreichs zur Folge haben?
2. Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf Familien ohne Kind?
3. Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf Familien mit einem Kind?
4. Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf Familien mit zwei und mehr Kindern?
5. Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf Familien mit einem studierenden Kind?
6. Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf Alleinerzieher mit einem Kind?
7. Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf Alleinerzieher mit zwei Kindern?
8. Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf Alleinerzieher mit einem studierenden Kind?
9. Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf Alleinverdiener ohne Kind?
10. Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf Alleinverdiener mit einem Kind?
11. Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf Alleinverdiener mit zwei Kindern?
12. Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf Alleinverdiener mit einem studierenden Kind?
13. Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf Pensionistenehepaare?
14. Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf allein lebende Pensionisten?
15. Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf Mindestpensionisten?
16. Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf Studenten?
17. Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf chronisch kranke Patienten?