9256/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.09.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Herkunft von Bioprodukten

 

 

In unserem Nachbarland Deutschland stehen Bioprodukte bereits unter Verdacht, da das Betrugsrisiko bei Bioprodukten – vor allem aus China – besonders hoch ist. Häufig werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt, die Kriterien, um die Bezeichnung „Bio“ zu tragen, erst gar nicht oder nicht zur Gänze erfüllt. Die deutschen Behörden haben noch vor kurzem keine Notwendigkeit einer Importbeschränkung gesehen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. In welchem Ausmaß importiert die Republik Österreich jährlich Bio-Produkte aus China?
  2. Wie wird von Seiten Ihres Ministeriums sichergestellt, dass der Konsument bei EU-ausländischen Bio-Produkten nicht den Eindruck bekommt, es handle sich um einheimische Produkte?
  3. Wenn Ihr Ministerium in diesem Zusammenhang keine Maßnahmen ergreift, warum ist das der Fall?
  4. Ist von Seiten Ihres Ministeriums angedacht, über importierte Bio-Produkte aus dem EU-Ausland ein Importverbot anzuregen, wenn sie den einheimischen Bio-Kriterien nicht entsprechen?
  5. Ist von Seiten Ihres Ministeriums angedacht, über importierte Bio-Produkte aus der Europäischen Union ein Importverbot anzuregen, wenn sie den einheimischen Bio-Kriterien nicht entsprechen?
  6. Wie kann Ihrer Meinung nach sichergestellt werden, dass ausländische Bio-Produkte den inländischen Standards entsprechen?