9262/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.09.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Online-Glücksspiel „Lopoca“

 

 

Online-Gaming boomt zunehmend. Das Online-Portal „Lopoca“ ist nach einem System aufgebaut, das mit dem Vertriebssystem von Tupperware oder Lyoness verglichen werden kann. Das Unternehmen sitzt im steirischen Fürstenfeld, hat ihr Hauptquartier in Zypern und arbeitet mit einer maltesischen Lizenz.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. Wie ist es möglich, dass ein steirisches Unternehmen seinen Hauptsitz in Zypern hat und mit einer maltesischen Lizenz arbeitet?
  2. Wurde vom Unternehmen „Lopoca“ um eine österreichische Lizenz angesucht?
  3. Wenn ja, wie wurde in dieser Sache entschieden?
  4. Wird von Seite Ihres Ministeriums angedacht, Online-Glücksspiel österreichischer Unternehmen auf österreichische Lizenzen zu beschränken?
  5. Welche Kontrollmöglichkeit hat Ihr Ministerium bei der Online-Aktivität dieses Glücksspielbetreibers?
  6. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat Ihr Ministerium bei der Online-Aktivität dieses Glücksspielbetreibers?
  7. Wird von Ihrem Ministerium die von „Lopoca“ immer wieder hervorgehobene Spielsucht-Prävention kontrolliert resp. auf irgendeine Art und Weise überwacht?
  8. Welche Schritte zur Spielsucht-Prävention werden in absehbarer Zeit von Ihrem Ministerium angedacht?