9278/J XXIV. GP
Eingelangt am
14.09.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Gorbachs Telekom-Universaldienstverordnung - 5 Jahre danach
Im Juli 2006 richtete die Anfragestellerin eine Parlamentarische Anfrage an den damals im BMVIT amtsführenden Bundesminister und Vizekanzler Hubert Gorbach, „betreffend Wahlspenden und Universaldienstverordnung“ (4556/J XXII.GP).
Diese Anfrage hatte die „Behauptung eines Zusammenhanges zwischen Spenden an das BZÖ und einer beabsichtigten Änderung der Universaldienstverordnung“ (so die Datenbank des Parlaments) zum Inhalt.
Konkret waren bereits 2006 öffentlich Wahlspenden von zwei Großunternehmen aus dem inhaltlichen BMVIT-Zuständigkeitsbereich an das BZÖ in Höhe von ca. 500.000 bzw. ca 250.000 Euro kolportiert worden. Zeitnah dazu wurde die Absicht des Verkehrsministers bekannt, die von ihm zu erlassende Telekom-Universaldienstverordnung kurzfristig zum ausschließlichen (und beträchtlichen) finanziellen Vorteil der Telekom Austria AG (TA) abzuändern. Diese Absicht stand im Konflikt mit EU-Recht (Universaldienst-Richtlinie, 2002/22/EG), entsprechende Absichten der TA waren in einem über dreijährigen Rechtsstreit bereits zweimal vor dem Höchstgericht gescheitert. Weiters stand dieser Plan des BMVIT auch im Konflikt zu offiziellen Statements des Telekom-Regulators zur „beträchtlichen Marktmacht“ der TA, was wenn überhaupt dann eine Reform der Universaldienstverordnung in die Gegenrichtung – Stärkung der Wettbewerber, nicht der TA – nahegelegt hätte.
Zu den Zusammenhängen hieß es in der Grünen Anfrage von 2006:
„Nun ist es durchaus legitim, dass Unternehmen ihre Wettbewerbssituation verbessern wollen und sich dabei verschiedenster Argumentationen bedienen. Allerdings wäre es nicht legitim, politische Entscheidungen, wie etwa die Änderung der Universaldienstverordnung, mit Vorteilen für die eigene Gesinnungsgemeinschaft zu verknüpfen. Deshalb ist der Beweis zu erbringen, dass die geplante Änderung der Universaldienstverordnung ausschließlich zum Wohle der Allgemeinheit und zur Erhaltung der Universaldienste erfolgt und nicht dem Aufbessern der Kassen des BZÖ dient.“
Nach aktuellem Stand des Telekom-Korruptionsskandals soll die damals diskutierte Zahlung der Telekom Richtung Gorbach/BZÖ, wohl 264.000 Euro, später über das zwischengeschaltete PR-Agentur-Netzwerk Hochegger in Form weit jenseits normaler Gehalts-Größenordnungen dimensionierter Zahlungen an die Sekretärin der von Gorbach nach seinem Polit-Abgang gegründeten Beratungsfirma geflossen sein. Über die Bezüge zwischen der Empfängerin und Gorbach berichteten die Medien im Spätsommer 2011: „Sie war schon für ihn tätig, als er noch in der Vorarlberger Landespolitik aktiv war. Sie war auch seine rechte Hand, als er in die Bundespolitik ging. 2003 wurde sie kurzfristig von der FPÖ-Vorarlberg an das Kabinett des Vizekanzlers "verliehen", fungierte danach aber als sein Draht ins Ländle.“
(Auch dieses originelle „Ausufern des Vizekanzlerkabinetts ins Heimatbundesland“ war im Übrigen schon 2005 Gegenstand einer Parlamentarischen Anfrage der Anfragestellerin.)
Dass Gorbach selbst bzw. sein damals noch BZÖ-geführtes BMVIT in der Anfragebeantwortung von Anfang September 2006 (4485/AB XXII.GP) - die sich inhaltlich über weite Strecken wie ein Lobbying-Papier der Telekom Austria liest - den klaren Vorwurf einer finanziellen Gegenleistung für eine unternehmensdienliche Verordnung noch leugnete, war wenig überraschend:
„Die scheinbar zeitliche Nähe zwischen Novellierung und dem Ende der Regierungsperiode ist zufällig. (...) Ich kann ausschließen, dass Gelder aufgrund meiner Tätigkeit als Vizekanzler und Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zugunsten irgendeiner wahlwerbenden Partei oder Gruppierung direkt oder indirekt geflossen sind.“
Bemerkenswert ist jedoch, dass die mit Juli 2006 für jedermann sichtbar offengelegten Vorwürfe und Kritikpunkte auch nach dem Wechsel der politischen Federführung im BMVIT vom BZÖ zur SPÖ nach der Nationalratswahl 2006 folgenlos blieben:
· Die unter Gorbach einseitig geänderte Universaldienstverordnung blieb bis heute in der 2006 mutmaßlich „gekauften“ Version aufrecht.
· Ob und wie die Leitung des BMVIT seit 2006 die mögliche Beteiligung von Akteuren/AkteurInnen des Hauses an Vorbereitung und Durchsetzung dieser Verordnungsnovelle aufgeklärt und entsprechende Konsequenzen gezogen hat, ist ebenfalls unbekannt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: