9279/J XXIV. GP
Eingelangt am
14.09.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Sammelklagen in Österreich – Belastung der Justiz
Sammelklagen – so notwendig diese sind – belasten in dieser Form insgesamt die österreichische Justiz und natürlich auch die jeweils zuständigen Richter. Daher wird von den Fragestellern nochmals versucht, genaue Zahlen und den Arbeitsaufwand für die Abwicklung derartiger Verfahren (z.B. AWD) mit nachstehenden Fragen zu erfahren.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Sammelklagen österreichische
Prägung wurden in den Jahren 2005-2011 eingebracht?
Von wem wurden diese Sammelklagen eingebracht?
Wie viele davon wurden zugelassen (Aufstellung auf Jahre)?
2. Gegen welche Unternehmen wurden zugelassene Sammelklagen in diesen Jahren eingebracht (Aufschlüsselung der Unternehmen auf Jahre)?
3.
Wie viele Personen haben jeweils in diesen
Jahren dabei Ansprüche über Dritte (z.B. VKI) geltend gemacht?
Welche Beträge wurden jeweils geltend gemacht? (Aufschlüsselung auf
Jahre mit Personenanzahl, Beklagte Parteien, Beträge und zuständiges Gericht)?
4.
Wie hoch war in diesen Jahren der Zeitaufwand
des jeweils zuständigen Richters für die gerichtliche Erledigung
dieser Sammelklagen (Aufschlüsselung des Arbeitsaufwandes auf die in den
letzten 6 Jahren geführten Sammelklagen)?
Sollte dies nicht möglich sein die Beschreibung des Verfahrensmanagements,
des personellen Aufwandes, des Zeitaufwandes und des Arbeitsaufwandes insgesamt
bei diesen Sammelklagen.
5. Wie werden Sammelklagen bzw. die Anzahl der Personen, die Ansprüche mit Sammelklagen über Dritte geltend machen, in den elektronischen Registern des BMJ erfasst?
6. Wie viele und welche Sammelklagen sind mit Stichtag 30.06.2011 offen und noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung der Anzahl auf Beklagte Parteien)?