9284/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.09.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Einhebung und Abführung der Umsatzsteuer bei Post-Produkten außerhalb des Universaldienstes“

 

 

Bis Ende 2010 waren adressierte Postsendungen in Österreich generell von der Umsatzsteuer befreit. Seit 1.1.2011 ist die Österreichische Post AG aufgrund eines Erkenntnisses des Europäischen Gerichtshofes zur Einhebung und Abführung der Umsatzsteuer bei Produkten außerhalb des Universaldienstes verpflichtet.

Das bedeutet, dass seit dem 1.1.2011 nur mehr Leistungen des Universaldienstes (Postsendungen bis 2 kg (BRIEF, INFO.MAIL) Tages-, Wochen- und Monatszeitungen und Postpakete bis 10 kg (ausgenommen EMS)) steuerbefreit, wenn sie auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Postgeschäftsstellen (Postfilialen, Post Partner) oder Briefkästen aufgegeben werden.

 

Bei der Aufgabe von großen Mengen an Poststücken gibt es nunmehr offensichtlich eine unterschiedliche steuerliche Behandlung abhängig davon, ob eine Postendung in einer Großfiliale oder direkt in einem Verteilzentrum aufgegeben wird. Nicht Vorsteuerabzugsberechtigte Kunden liefern ihre Post angeblich bevorzugt in Großfilialen ab und zahlen auch keine USt, da sie den Universaldienst in Anspruch nehmen. Vorsteuerabzugsberechtigte Kunden bringen ihre Post direkt in die Verteilzentren und führen die USt ab.

 

Da zwischen großen Mengen von Post (eines einzigen Absenders) im Verteilzentrum und in einer Großfiliale kein Unterschied im Produkt besteht, der Abgabeort aber dafür verantwortlich ist, ob Umsatzsteuer verrechnet wird, gleichzeitig Rabatte auf die Beförderungsentgelte nur bei Abgabe in Verteilzentren gewährt werden, gibt es immer wieder Unverständnis bei Postkunden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie beurteilen Sie die unterschiedliche steuerliche Behandlung von (großen Mengen an) Poststücken, die rein vom Aufgabeort (Großfiliale – Verteilzentrum) abhängt?


2.    Inwieweit wurden an Sie bereits Beschwerden aufgrund der steuerlichen Ungleichbehandlung von Poststücken rein abhängig von Aufgabeort herangetragen?

 

3.    Inwieweit wurden an Sie bereits Beschwerden aufgrund der Möglichkeit von Rabatten rein abhängig von Aufgabeort (Großfiliale – Verteilzentrum) herangetragen?

 

4.    Inwieweit sehen Sie bzgl. der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Poststücken durch die Tatsache, dass nur die Österreichische Post AG Universaldiensteanbieter ist, Vor- bzw. Nachteile sowohl für die Österreichische Post AG als auch für allfällige alternative Anbieter?

 

5.    Inwieweit sehen Sie bzgl. der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Poststücken Vor- bzw. Nachteile für Unternehmen, die große Mengen von Poststücken aufgeben?