9289/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.09.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Oswald Klikovits
Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend verfassungsrechtlich bedenkliche Versuche für ein Berufsheer
Trotz
laufender koalitionärer Verhandlungen rund um die Notwendigkeit
von weitergehenden
Reformen des Österreichischen Bundesheeres hat der
Verteidigungsminister erst jüngst
angekündigt,
einseitig Pilotversuche zur Abschaffung der Wehrpflicht zu starten. Diese
sollen
bereits im Jahr 2012
beginnen. Laut Medienberichten hat der Verteidigungsminister den
Generalstab mit der entsprechenden Planung beauftragt, welche bis Ende
September
abgeschlossen sein sollen. Dieser Zeithorizont bedeutet aber auch, dass zum
Zeitpunkt der
zu erwartenden Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage die konkreten
Planungen
abgeschlossen und genaue Informationen über die Pilotversuche vorliegen müssen.
Aus
der Presseaussendung des Bundesministeriums für Landesverteidigung
und Sport vom
6. September 2011
ergibt sich lediglich, dass die Pilotprojekte in drei Bereichen ansetzen
sollen, nämlich
1. bei der Freiwilligenmiliz,
2. bei der Reduktion von Systemerhaltern und
3. bei der Professionalisierung von Verbänden.
Wie genau der Bundesminister bei
seinen Pilotversuchen vorgehen will und welche
konkreten Maßnahmen
geplant sind, können aus der kurz gehaltenen
Pressemitteilung nicht
entnommen
werden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage:
1.
Warum warten Sie mit Ihrem Auftrag zur Planung von Pilotversuchen für ein
Berufsheer
nicht die Ergebnisse der Verhandlungen mit dem Koalitionspartner über allfällige
Reformen des Österreichischen Bundesheeres ab?
2.
Warum
riskieren Sie mit diesen Pilotversuchen für ein Berufsheer eine Verletzung des
Regierungsübereinkommens,
in welchem auch Sie sich zur Wehrpflicht bekennen und
diese als „Voraussetzung für eine
kontinuierliche Sicherstellung jenes Personals, das für
die Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums des Österreichischen
Bundesheeres
erforderlich ist“ ansehen?
3. Wie soll die von Ihnen geplante Attraktivierung der Miliz konkret aussehen?
4.
Wie hoch soll
die Anreizprämie in der Miliz pro Person sein,
unter welchen
Voraussetzungen soll sie ausbezahlt bzw.
zurückgefordert werden und wie lange sollen
Wehrpflichtige in den
Genuss dieser Prämie kommen?
5.
Wie viele Milizübungen und wie viel freiwillige Waffenübungen haben
im Jahr 2011
jeweils mit wie viel
Soldaten stattgefunden?
6.
Ist Ihnen klar, dass Sie für eine derartige Prämie eine
bundesgesetzliche Grundlage
benötigen?
7.
In welchen Bereichen sollen im Zuge des Pilotprojekts Systemerhalter
eingespart
werden?
8. Wie viele Systemerhalter sollen jeweils in jedem dieser Bereiche eingespart werden?
9. Wie werden im Rahmen Ihres Pilotprojekts diese Systemerhalter ersetzt?
a) Wie viele von ihnen werden eingespart?
b) Wie viele werden durch sonstiges Personal ersetzt?
c)
Wie viele Personen müssen für die
Erledigung dieser Aufgaben zusätzlich angestellt
werden?
10. Wie hoch sind die Kosten für das ersatzweise eingesetzte Personal?
11.
In welchen Bereichen finden die nicht mehr benötigten
Systemerhalter eine adäquate
Ausbildung und Beschäftigung?
12.
Welchen Schluss wollen Sie aus der Reduktion von Systemerhaltern im
Hinblick auf die
Abschaffung der
Wehrpflicht ziehen, wenn bereits jetzt klar ist, dass systemerhaltende
Funktionen im Grundwehrdienst zugunsten einer besseren Ausbildung der
Grundwehrdiener reduziert werden müssen?
13. Welche weitere Attraktivierung des Grundwehrdienstes werden Sie vorsehen?
14.
Welche Verbände des Österreichischen
Bundesheeres werden bereits jetzt
ausschließlich mit Berufs- und Zeitsoldaten besetzt?
15.
Welche „Musterverbände"
werden im Zuge Ihres Pilotprojekts ausschließlich mit
Berufs-
und Zeitsoldaten befüllt?
16.
Wie viele Grundwehrdiener können durch diese Schaffung von „Musterverbänden“
nicht
mehr ausgebildet werden?
17. In welchen Bereichen werden diese Grundwehrdiener zukünftig eingesetzt?
18.
Ist daran gedacht, im Zuge der Umsetzung dieser Pilotprojekte
Wehrpflichtige nicht mehr
zum Grundwehrdienst einzuberufen?
Wenn ja, wie viele Wehrpflichtige sollen im Jahr 2012 nicht mehr einberufen werden?
19.
Wie rechtfertigen Sie diese Nichteinberufung von Wehrpflichtigen im
Hinblick auf die
dadurch eintretende Wehrungerechtigkeit?
20. Auf welcher gesetzlichen Basis beruht diese Nichteinberufung von Wehrpflichtigen?
21.
Wie hoch ist die gesamte budgetäre Belastung durch
die von Ihnen im Zuge der
Pilotversuche angeordneten Maßnahmen?
22.
Wie können Sie angesichts der angespannten budgetären Lage
Ihres Ressorts diese
zusätzlichen Ausgaben rechtfertigen?