9292/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.09.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Vollziehung und Kontrollen nach dem Pyrotechnikgesetz 1974 und dem Pyrotechnikgesetz 2010“

 

Mit der AB 6283/XXIV.GP vom 16.11.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

 

Grundlegende Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Besitz, Verwendung, Überlassung und Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände und Sätze wurden durch das Pyrotechnikgesetz 2010 (BGBl I 2009/131) neu geregelt. Die Vollziehung dieses Gesetzes fällt in die Zuständigkeit der Bundesministerin für Inneres. Allerdings ergeben sich in diesem Zusammenhang einige Fragen, die aus Sicht der Fragesteller nicht geklärt sind.

 

Untersuchungen von Feuerwerkskörper in Österreich durch das Umweltministerium zeigten bereits 2009, dass auch in Österreich ca. 20 % der Proben „Hexachlorbenzol“ in relevanten Mengen enthielten (siehe AB 4218 vom 1. März 2010).

„Zur Frage der Hintanhaltung von Schäden ist zu erwähnen, dass das BMLFUW im Dezember 2009 gemäß den Überwachungsvorschriften des Chemikaliengesetzes 1996 (BGBl I 1997/53 idF BGBl 2009/88) österreichweit Untersuchungen von Feuerwerkskörpern (Raketen der Klasse II) durchführen ließ. Zusätzlich wurden auch vom Land Vorarlberg fünf Analysen vorgenommen. Grund dafür waren Hinweise aus Dänemark, wonach dort bei entsprechenden Feuerwerkskörfern der Stoff Hexachlorbenzol (kurz: HCB) nachgewiesen wurde. Dieser unterliegt gemäß der EU-Verordnung EG Nr. 689/2004 über persistente organische Schadstoffe (kurz: POP) einem Totalverbot“.


Dieser nachgewiesene Stoff unterliegt somit nach der EU-Verordnung EG Nr. 689/2004 über persistente organische Schadstoffe (kurz: POP) einem Totalverbot. Hexachlorbenzol (HCB) wurde unter anderem im Tierversuch krebserregend und fruchtschädigend beurteilt, bei Menschen kann dieser Stoff zu Leberschädigungen und Muskelschwund führen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

 

1.      Welche Mitgliedsländer haben die EU-Richtlinie zum Inverkehrbringen von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen noch nicht umgesetzt?

 

2.      Ist es richtig, dass bei der Umsetzung beispielsweise in Deutschland höhere Altersbeschränkungen normiert wurden, als in Österreich?
Welche Altersbeschränkungen gibt es für die Abgabe pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F 1 und F 2 in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten (Aufschlüsselung auf Mitgliedsstaaten)?

 

3.      Gelten in Österreich die neuen Altersbeschränkungen (§ 15 Pyrotechnikgesetz 2010) auch für den Besitz und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen, deren Markteinführung im Bundesgebiet vor dem 4. Juli 2010 erfolgte (z.B. Schweizerkracher)?

 

4.      Ist es richtig, dass nach dem neuen Pyrotechnikgesetz Feuerwerkskörper mit 75 Gramm Nettoexplosivsatz schon an Personen verkauft werden dürfen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (früher 18. Lebensjahr)?

Wie ist die Abgabe derartiger Feuerwerkskörper in den anderen EU-Mitgliedsstaaten geregelt (Aufschlüsselung auf Länder)?

 

5.      Ist es richtig, dass nach dem neuen Pyrotechnikgesetz Feuerwerksbatterien mit einem Nettoexplosivsatz von 500 Gramm (ein halbes Kilo) schon an Personen verkauft werden dürfen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (früher waren es 50 Gramm)?

Wie ist diese Abgabe derartiger Feuerwerksbatterien in den anderen EU-Mitgliedsstaaten geregelt (Aufschlüsselung auf Länder)?

 

6.        Welchen Lärmpegel hat ein sog. „Schweizerkracher“ (Kl II oder F2)?


7.      Sind aus Sicht des Ressorts sog. „Schweizerkracher“ Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind (K1 II oder F 2)?
Wenn nein, wie müssen diese nach der zit. EU-Richtlinie klassifiziert werden?

 

8.      Nach welchen konkreten Kriterien und technischen Vorgaben (z.B. Nettoexplosivsatz) werden Feuerwerkskörper kategorisiert?
Wo ist dies normiert?

 

9.      Ist es richtig, dass nach dem neuen Pyrotechnikgesetz 2010 der in- oder ausländische Hersteller pyrotechnische Gegenstände nach ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad ihrer Gefährlichkeit einschließlich ihres Lärmpegels in Kategorien gemäß
§§ 11 – 13 Pyrotechnikgesetz 2010 selbst einzuteilen hat?

 

10.  Welche unabhängige Behörde hat in Österreich nach einem erfolgten Konformitätsverfahren die eingesetzten Verfahren zu überprüfen, ob die Konformitätsbewertung rechtlich korrekt erfolgt ist und ob das CE-Kennzeichen (das kein Sicherheitszeichen ist) zu Recht verwendet wird?

 

11.  Wie viele diesbezügliche Kontrollen wurden 2010 bei pyrotechnischen Gegenständen oder Sätzen durch diese zuständige Behörde durchgeführt?
Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen?
Wurde das CE-Kennzeichen immer zu Recht verwendet?

 

12.  In welcher Form wurde durch die zuständigen Behörden die Marktüberwachung nach dem Pyrotechnikgesetz 2010 im Jahr 2010 vorgenommen?
Wie viele Proben von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen wurden gezogen (Aufschlüsselung nach Kategorien und auf Bundesländer)?

 

13.  In wie vielen Fällen haben im Jahr 2010 die zuständigen Behörden im Rahmen der Marktüberwachung dem Hersteller, Importeur oder Händler das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände und Sätze untersagt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

14.  Wie wird durch die zuständigen Behörden im Rahmen der Marktüberwachung sichergestellt, dass pyrotechnische Gegenstände und Sätze keine gesundheitsschädlichen chemischen Stoffe bzw. chemikalienrechtlich verbotene Stoffe enthalten und diese verwendet werden (siehe Einleitung zur Anfrage)?

 

15.  In wie vielen Fällen gab es zu Silvester 2010/2011 durch Bürgermeister Verordnungen nach § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz 2010 (Aufschlüsselung der Anzahl auf die einzelnen Gemeinden)?

 

16.  Wie viele Kontrollen oder sonstigen Vollzugsmaßnahmen (z.B. Schwerpunktaktionen) wurden im Zusammenhang mit der Einfuhr von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) von den nach dem Pyrotechnikgesetz zuständigen Behörden mit den zuständigen Behörden des BMF, des BMVIT und/oder den Bezirksverwaltungsbehörden im Jahr 2010 durchgeführt (Aufschlüsselung auf Behörden und Aktionen)?

 

17.  Haben Sie im Jahr 2010 die zuständigen Behörden beauftragt, im Handel oder bei Herstellern entsprechende Kontrollen und Probeziehungen von pyrotechnischen
Gegenständen und Sätzen vorzunehmen?
Wenn nein, weshalb nicht?

 

18.  Wenn ja, wie viele Betriebskontrollen gab es?
Wie viele Probenziehungen mit anschließenden Untersuchungen auf Zusammensetzung und Einstufung nach dem Pyrotechnikgesetz 1974 sowie dem Pyrotechnikgesetz 2010 wurden im Jahr 2010 vorgenommen (Aufschlüsselung der Probenanzahl nach Rechtsgrundlage sowie auf Bundesländer, Handels- und Herstellerbetriebe)?

 

19.  Wer führte diese Untersuchungen durch?
Welches konkrete Ergebnis erbrachten diese Untersuchungen (Aufschlüsselung auf Tatbestände nach jeweiliger Gesetzesgrundlage sowie auf Bundesländer)?

 

20.  Wie oft mussten die zuständigen Behörden in Betrieben im Jahr 2010 pyrotechnische Gegenstände und Sätze beanstanden?
Wie viele davon wurden im Jahr 2010 beschlagnahmt (Mengenangabe)?
Was waren die genauen Beanstandungs- bzw. die Beschlagnahmegründe (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

 

21.  Welche Mengen pyrotechnischer Gegenstände und Sätze wurden im Jahr 2010 vernichtet?


22.  Welche Mengen pyrotechnische Gegenstände und Sätze wurden vor, während und nach Silvester 2010/2011 beschlagnahmt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Welche Mengen wurden vernichtet (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

23.  Wie viele Anzeigen wegen Verstoßes nach dem Pyrotechnikgesetz 1974 und nach dem Pyrotechnikgesetz 2010 mussten im Jahr 2010 erstattet werden (Aufschlüsselung nach Rechtsgrundlage und jeweils nach Bundesländern)?

 

24.  Wie viele Anzeigen wurden nach dem Pyrotechnikgesetz 1974 und nach dem Pyrotechnikgesetz 2010 zu Silvester 2010/2011 erstattet (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Rechtsgrundlage und jeweils auf Bundesländer)?

 

25.  Wie viele rechtskräftigen Strafen oder sonstige Sanktionen wurden dazu bis dato ausgesprochen (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Rechtsgrundlage und jeweils auf Bundesländer)?
Welche Geldstrafen wurden dabei verhängt (von – bis) (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

26.  Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden im Jahr 2010 mit dem Stichtag 31.12.2010 im
Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern wegen Körperverletzung erstattet?
Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wegen Körperverletzung zu Silvester 2010/2011 (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf
Bundesländer bzw. Gerichte)?

 

27.  Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es dazu im Jahr 2010?
Welche rechtskräftigen Strafen oder sonstige Sanktionen wurden dabei durch die Gerichte ausgesprochen (Aufschlüsselung
auf Bundesländer bzw. Gerichte)?

 

28.  Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden im Jahr 2010 und mit Stichtag 31.12.2010 im
Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern wegen Sachbeschädigung erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Gerichte)?

 

29.  Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es im Jahr 2010?
Welche rechtskräftigen Strafen oder sonstige Sanktionen wurden dabei ausgesprochen (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?


30.  Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden wegen Delikte gegen Leib und Leben zu Silvester 2010/2011 insgesamt erstattet (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Gerichte)?

 

31.  Wurden die „fliegenden Händler“ auch anlässlich Silvester 2010/2011 kontrolliert?
Wenn ja, wie viele Händler und mit welchem Ergebnis?
Welche Mengen pyrotechnischer Gegenstände oder Sätze mussten bei diesen beschlagnahmt werden (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

 

32.  Wie viele Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz 1974 bzw. nach dem Pyrotechnikgesetz 2010 mussten in diesem Zusammenhang erstattet werden (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Rechtsgrundlage sowie auf Bundesländer)?

 

33.  Wie viele Unfälle mit Personenschaden durch pyrotechnische Gegenstände oder Sätze gab es in Summe im Jahr 2010 sowie um die Jahreswende 2010/2011 (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Jahr bzw. Jahreswende sowie jeweils auf die einzelnen Bundesländer)?

 

34.  Wie viele Unfälle mit Sachschäden durch pyrotechnische Gegenstände oder Sätze gab es in Summe im Jahr 2010 sowie um die Jahreswende 2010/2011 (Ersuche um Aufschlüsselung nach Jahr bzw. Jahreswende sowie jeweils auf die einzelnen Bundesländer)?

 

35.  Wie viele Anzeigen wurden um Silvester 2010/2011 wegen eines Verstoßes nach dem Pyrotechnikgesetz 1974 und nach dem Pyrotechnikgesetz 2010 erstattet (Ersuche um Aufschlüsselung nach Rechtsgrundlage sowie auf die einzelnen Bundesländer)?
Was waren die Gründe dafür?

 

36.  Welche Strafen und/oder sonstige Sanktionen wurden dabei ausgesprochen (Ersuche um diesbezügliche Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

 

37.  Wie viele Personen wurden Silvester 2010/2011 wegen Verwaltungsübertretungen oder nach strafrechtlichen Bestimmungen (StGB) festgenommen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?


38.  Wie viele Anzeigen wurden vor, während und nach Silvester 2010/2011 wegen ungebührlicher Lärmerregung erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

39.  Wie viele Großfeuerwerke wurden im Jahr 2010 durch Bezirkshauptmannschaften bewilligt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Wie viele Großfeuerwerke wurden ohne Genehmigung durchgeführt?

 

40.  Wie viele Verletzte bzw. sonstige Schadensfälle (z.B. Sachschäden) gab es 2010 bei diesen Großfeuerwerken (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Wie viele gab es bei nicht genehmigten Großfeuerwerken?

 

41.  Wie viele Strafanzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz bzw. anderen Gesetzen (z.B. StGB) mussten nach Abfeuern von Großfeuerwerken 2010 erstattet werden (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Verwaltungsstrafanzeigen und gerichtlichen Anzeigen sowie auf Bundesländer)?

 

42.  Wie viele Verkehrsunfälle (mit sowie ohne Personenschaden) gab es in der Silvesternacht 2010/2011 (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

43.  Wie viele dieser Verkehrsunfälle fanden unter Alkoholeinfluss statt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

44.  Ist für die Vollziehung chemikalienrechtlicher Bestimmungen in pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen im Sinne des Pyrotechnikgesetzes 2010 das BMLFUW oder das BMI zuständig?

 

45.  Sind chemikalienrechtliche Untersuchungen von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen in Österreich durch das Umweltministerium – die bereits 2009 zeigten, dass in Österreich ca. 20 % der Proben „Hexachlorbenzol“ in relevanten Mengen enthielten (siehe AB 4218 vom 1. März 2010) – oder durch das BMI im Rahmen der Vollziehung zu veranlassen?

 

46.  Wurden durch das Ressort im Jahr 2010 Untersuchungen von Feuerwerkskörpern der KL I, II  bzw. F 1, F 2 oder anderer Kategorien nach dem Chemikaliengesetz oder nach anderen chemikalien-rechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Vollziehung veranlasst und durchgeführt?

 

47.  Wenn ja, welche Kategorien Feuerwerkskörper wurden untersucht?
Welche Anzahl?
Welche Untersuchungsergebnisse wurden erzielt?
Wenn nein, warum nicht?

 

48.  Zu welchen Schlussfolgerungen führten die übermittelten Informationen des Umweltressorts im Jahr 2009 über Hexachlorbenzol in pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen im BMI?
Welche Maßnahmen wurden danach ergriffen?

 

49.  Wurde die Europäische Kommission von ihrem Ressort über diese Untersuchungsergebnisse informiert?
Welche Maßnahmen wurden in der EU ergriffen, um das Totalverbot von Hexachlorbenzol in Europa – auch in pyrotechnischen Gegenständen oder Sätzen – sicherzustellen?
Welche Maßnahmen mussten durch ihr in Österreich ergriffen werden?

 

50.  Welche sonstigen verbotenen Schadstoffe sind nach Kenntnis des Ressorts in pyrotechnischen Gegenständen oder Sätzen, die auch in Österreich in Verkehr gebracht werden, enthalten?
Welche toxischen Stoffe werden beim Abfeuern dieser pyrotechnischen Gegenstände oder Sätzen konkret freigesetzt?

 

51.  Welche konkreten Maßnahmen wurden durch das Ressort 2009-2011 gegen Hersteller, Händler oder Importeure ergriffen, wenn verbotene Stoffe wie Hexachlorbenzol in deren pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen nachgewiesen wurden?

 

52.  Wie muss aus Sicht des Ressorts das Problem von verbotenen Stoffen, wie Hexaxchlorbenzol in Feuerwerkskörper international bzw. auf EU-Ebene gelöst werden, nachdem vermutlich fast alle dieser Feuerwerkskörper aus dem asiatischen Raum stammen?