9295/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.09.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Spadiut, Markowitz
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Tierschutzkontrollen bei der Ausstellung von Milchkühen
Gemäß Tierschutzgesetz § 5. (1) „ist es verboten einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen“. Gegen diesen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer gemäß Punkt 8. „ein Tier zu einer Filmaufnahme, Werbung, Schaustellung oder ähnlichen Zwecken und Veranstaltungen heranzieht, sofern damit Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst für das Tier verbunden sind“.
Bezüglich der Haltung von Milchkühen und den weiteren Haltungsbedingungen gilt weiters die 1. Tierhaltungsverordnung, wobei hier bei der Haltung von Milchkühen nicht explizit darauf Bezug genommen wird, dass diese zwei Mal am Tag zu melken sind. Ein Umstand der sich für jeden Sachkundigen daraus ergibt, da das Nichtmelken einer Kuh in der Laktationsperiode ohne langsames Trockenstellen automatisch den generellen Tatbestand der Tierquälerei gemäß Tierschutzgesetz § 5. (1) bedeuten würde.
So weit zur Theorie und zur Intention des hoffnungsvollen Gesetzgebers.
Geübte Praxis bei Ausstellungen von Milchkühen in der Laktationsphase ist es jedoch, dass diese vor der Ausstellung bis zu zwei Mal, also mehr als 24 Stunden nicht gemolken werden, um bei der Ausstellung ein pralles Euter präsentieren zu können. Der Strichkanal der Zitzen wird dabei zusätzlich mit Silikon verschlossen, damit während der Zeit der Ausstellung keine Milch aus dem Euter tropft. Die Tiere selbst leiden in dieser Zeit große Schmerzen und die Möglichkeit nachfolgend an einer Euterentzündung zu erkranken steigt um ein Vielfaches an.
Gemäß Tierschutzveranstaltungsverordnung §1(2) „hat der Verantwortliche sicherzustellen, dass die Ausstellung der Tiere so erfolgt, dass diesen keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt und sie nicht in schwere Angst versetzt werden“.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE
1. Ist das absichtliche Überschreiten des 12-Stunden Intervalls der Melkzeit einer Kuh in der Laktationsphase und das zusätzliche Verschließen des Strichkanals mit Silikon Tierquälerei, wenn nein, warum nicht?
2. Wie viele Ausstellungen in denen Milchkühe in der Laktationsperiode ausgestellt wurden haben in den letzten drei Jahren in Österreich stattgefunden? (Bitte um Aufstellung österreichweit nach Bezirken).
3. Bei wie vielen dieser Ausstellungen wurden Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Tierschutzgesetztes generell vorgenommen? Wenn nein, warum nicht? (Bitte um Aufstellung österreichweit nach Bezirken).
4. Bei wie vielen dieser Ausstellungen wurden die Euter der Tiere kontrolliert ob diese gemolken wurden bzw. der letzte Melkvorgang nicht länger als 12 Stunden zurücklag? Wenn nein, warum nicht? (Bitte um Aufstellung österreichweit nach Bezirken).
5. Bei wie vielen dieser Ausstellungen wurden die Strichkanäle der Euter der Tiere kontrolliert ob diese mit Silikon verschlossen wurden? Wenn nein, warum nicht? (Bitte um Aufstellung österreichweit nach Bezirken).
6. Bei wie vielen dieser Kontrollen gab es Beanstandungen und wenn ja, welcher Art? (Bitte um Aufstellung österreichweit nach Bezirken).
7. Bei wie vielen dieser Kontrollen gab es Beanstandungen die angezeigt werden mussten und aus welchem Grund? (Bitte um Aufstellung österreichweit nach Bezirken).
8. Gibt es spezielle Anweisungen Ihres Ressorts an die Amtstierärzte bei Ausstellungen mit laktierenden Milchkühen auf die Euter und Zitzen der Tiere zu achten, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?