9317/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.09.2011
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Almfutterflächen

 

 

Die Futterflächen-Feststellung auf den österreichischen Almen erscheint sehr schwierig.  Derzeit sind viele Landwirte, die Almen besitzen oder nutzen mit hohen Rück- bzw. Strafzahlungsaufforderungen der AMA konfrontiert. Selbst die Präsidenten der Landwirtschaftskammern von Salzburg und Kärnten sprechen im Zusammenhang mit den Futterflächenfeststellungen von einem „Schätzspiel“ und einer quasi Unmöglichkeit einer korrekten Futterflächenfeststellung „mit herkömmlichen Methoden“, ja nicht einmal mit der Digitalisierung.

Derzeit wird die Verantwortung für diese teils schikanöse Behandlung der Bauern zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, der AMA und den Landwirtschaftskammern hin- und hergeschoben. Die betroffenen Bauern werden von der eigenen Standesvertretung sowie der AMA und dem Ministerium im Stich gelassen. Es wird zwar auf den Rechtsweg, den betroffene Bauern beschreiten können, verwiesen. Doch dieser ist langwierig, teuer und mit ungewissem Ausgang.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wie viele Bauern sind im Bereich der Futterflächen-Kontrollen durch die AMA heuer auf den österreichischen Almen betroffen? Wie viele davon nur aus dem Titel Futterflächenabweichung? (Anm.: bitte jeweils um Auflistung nach Bundesländern)
  2. Wie erfolgt die Vermessung bzw. Feststellung der Futterflächen auf den Almen?
  3. Seit wann und warum müssen die Bauern die Flächen digitalisieren?
  4. Welche Möglichkeit(en)– und jeweils wie lange – hatten die Bauern vor der Digitalisierung die Almfutterflächen genau festzustellen?
  5. Wie viele Kontrollen und wie wurden die Kontrollen der Almfutterflächen vor der Digitalisierung durch die AMA durchgeführt?
  6. Seit wann stehen den Landwirten Luftbilder seitens der AMA bzw. des BMLFUW  oder der Landwirtschaftskammer zur korrekten Feststellung der Almfutterflächen zur Verfügung?
  7. Wie ist die Weitergabe/Information über einlangende Bilder seitens des Grundstückeigentümers gegenüber dem Pächter/Bewirtschafter/Auftreiber geregelt und wann und wo ist bzw. wurde dies fest geschrieben)
  8. Können Sie garantieren, dass bei einer weiteren Kontrolle und Erhebung einer Almfutterfläche durch den Technischen Prüfdienst der AMA tatsächlich das gleiche Flächenausmaß ermittelt wird?
  9. Welche Ausbildung haben die Kontrollore der AMA im Bereich der Vermessung und wie werden deren Kenntnisse und Handhabung der Geräte von der AMA bzw. dem BMLFUW überprüft und diese Ergebnisse dann entsprechend dokumentiert? Wie viele solcher Überprüfungen gab es seit 2008 jeweils und mit welchen Ergebnissen?
  10. Ist ein allfälliges Schulungs- und/oder Prüfzertifikat der Kontrollore anerkannt und dann von wem?
  11. Sind die AMA-Kontrollore gesetzlich anerkannte Geometer?
  12. Wer eicht die AMA-Messinstrumente (GPS, Laser, etc.) überhaupt, wer überprüft diese, in welchen Zeitabständen und wie hoch ist die Fehlerquote der Geräte?
  13. Müssen die AMA-Kontrollore den zu überprüfenden Bauern die Prüf- und Eichplaketten zeigen? Wenn nein, warum nicht?
  14. Der Präsident der LK Kärnten, Ing. Johann Mößler, bezeichnet die Flächenfeststellung gleich überhaupt als „Schätzspiel“. Zitat aus Kleine Zeitung: Für unsere Bauern sind solche Futterflächenschätzungen nicht zumutbar. Sie versuchen zwar die Fläche bestmöglich darzustellen, eigentlich ist das aber ein Schätzspiel.
  15. Ist die Futterflächenfeststellung auf Almen, wie es Präsident Mößler sagte, Ihrer Meinung nach ein Schätzspiel? Wenn nein, warum nicht?
  16. Der Präsident der LK Salzburg, Abg.z.NR Franz Eßl, behauptete bei der GAP-Enquete am 23. Mai in Wien, dass „man mit einer herkömmlichen Messmethode“ eine Futterflächenfeststellung auf Almen nicht machen kann – „auch nicht mit Digitalisierung“. Sehen Sie das auch so? Wenn ja, warum ändern Sie dieses bauernschädigende System nicht? Wenn nein, warum?
  17. Warum sollen Landwirte, die lediglich eine Almfläche nutzen und nicht besitzen, Strafen und teilweise Fördergeldrückforderungen über mehrere Jahre für falsche Angaben der Grundbesitzer hinnehmen?
  18. Haben die Landwirtschaftskammern, das BMLFUW oder die AMA Landwirte, die lediglich eine Alm nutzen und nicht besitzen, vor Förderungsbeantragung darüber nachweislich direkt und persönlich aufgeklärt, dass sie die Flächenangaben des Almbesitzers persönlich überprüfen müssen und wie haben die Einschreiter (BBK, LK, AMA) dies dann jeweils dokumentiert?
  19. Hat es auch bei den österreichischen Bundesforsten, die Almen an Landwirte verpachten, Futterflächenfeststellungen gegeben? Wenn ja: zu welchen Ergebnissen ist der Technische Prüfdienst dabei jeweils gekommen?  
  20. Der Präsident der LK Österreich, Gerhard Wlodkowsiki, betont auf der offiziellen AMA-Homepage, dass die Landwirtschaftskammer „verlässliche Partner“ der Bauern sind, und die „BERATUNGSLEISTUNGEN“ durch die Kammer von den Bauern stark in Anspruch genommen werden. Er betont zusätzlich die gute Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den BBKs und der AMA. Welche Verantwortung bzw. Haftungen haben die Landwirtschaftskammern, die die BERATUNG beim Ausfüllen der Förderanträge (MFA, usw.) für die Landwirte machen, bei der Feststellung der Almfutterflächen?
  21. Welche Vorgaben (Rechte und Pflichten) haben Ihrer Rechtsmeinung nach die Landwirtschaftskammern gemäß dem mit dem BMLFUW geschlossenen „INVEKOS-Vertrag“?
  22. Wie ist die Digitalisierung, zu der die Landwirte von den Kammern ja oft zwangsweise vorgeladen wurden/werden,  im INVEKOS-Vertrag geregelt?
  23. Welche Haftungen haben die Kammern Ihrer Rechtsmeinung nach aus dem INVEKOS-Vertrag gegenüber den einzelnen Landwirten? Generell gesehen bzw. in Sachen Digitalisierung?
  24. Welche Haftungen hat das BMLFUW Ihrer Meinung nach aus dem INVEKOS-Vertrag gegenüber den einzelnen Landwirten?
  25. Welche Haftungen hat Ihrer Rechtsmeinung nach die AMA für fehlerhaft ermittelte Flächenausmaße?
  26. Bei den Vor-Ort-Kontrollen durch Vertreter des Technischen Prüfdienst der AMA kommt es laut den Bauern immer wieder zu Ausfällen der Messgeräte. Meistens hat ein Kontrollor gleich mehrere Geräte mit. Sind Ihrer Rechtsmeinung nach Vor-Ort ermittelte Messergebnisse, die auf Messungen mit mehreren Geräten beruhen, überhaupt verwendbar? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
  27. Wer haftet für falsche Prüfergebnisse der AMA bzw. des Technischen Prüfdiensts der AMA?
  28. Tritt das BMLFUW für Fehler der AMA ein? Wenn ja wie? Wenn nein, warum nicht?
  29. Wie viele und welche Bezirksbauernkammern/Landeslandwirtschaftskammern hat das BMLFUW seit 2008 jeweils in Sachen Förderansuchen-Verwaltung/Förderansuchen-Beratung sowie Digitalisierung jeweils überprüft und mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen?
  30. Halten Sie es für richtig, Bauern, die im guten Glauben und nach bestem Gewissen, gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Förderanträge ausgefüllt und Flächenfeststellungen durchgeführt haben, mit hohen Sanktionszahlungen durch die AMA zu bestrafen?
  31. Welche Sanktionen und Strafzahlungen durch die AMA sind bei Fehlern in der Beantragung oder unberechtigtem Fördergeldbezug für die einzelnen Maßnahmen vorgesehen? (Anm.: bitte um detailierte Auflistung des sogenannten. „Sanktionskatalogs“)
  32. Wie versucht das BMLFUW als Rechtsinstanz, berufenden Bauern zu helfen?
  33. Warum ziehen in Fällen von Strafen und /oder Rückforderungen die AMA den betreffenden Bauern diesen „Außenstand“ bei den Prämien im laufenden Jahr gleich ab? Wie wird das rechtlich begründet?
  34. Wie viele Berufungen gab es bis heute in Sachen Flächenabweichungen (a: bei „normalen“ Grund- und/oder Feldstücken; b. bei Almflächen) und wie viele wurden davon bereits positiv (im Sinne des Bauern), negativ entschieden bzw. wie viele davon sind noch offen?