Eingelangt am 21.09.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Jannach
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Almfutterflächen
Die Futterflächen-Feststellung auf den
österreichischen Almen erscheint sehr schwierig. Derzeit sind viele
Landwirte, die Almen besitzen oder nutzen mit hohen Rück- bzw.
Strafzahlungsaufforderungen der AMA konfrontiert. Selbst die Präsidenten
der Landwirtschaftskammern von Salzburg und Kärnten sprechen im Zusammenhang
mit den Futterflächenfeststellungen von einem
„Schätzspiel“ und einer quasi Unmöglichkeit einer
korrekten Futterflächenfeststellung „mit herkömmlichen
Methoden“, ja nicht einmal mit der Digitalisierung.
Derzeit wird die Verantwortung für diese teils schikanöse
Behandlung der Bauern zwischen dem Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, der AMA und den Landwirtschaftskammern hin- und hergeschoben. Die
betroffenen Bauern werden von der eigenen Standesvertretung sowie der AMA und
dem Ministerium im Stich gelassen. Es wird zwar auf den Rechtsweg, den
betroffene Bauern beschreiten können, verwiesen. Doch dieser ist
langwierig, teuer und mit ungewissem Ausgang.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft folgende
Anfrage
- Wie
viele Bauern sind im Bereich der Futterflächen-Kontrollen durch die
AMA heuer auf den österreichischen Almen betroffen? Wie viele davon
nur aus dem Titel Futterflächenabweichung? (Anm.: bitte jeweils um
Auflistung nach Bundesländern)
- Wie
erfolgt die Vermessung bzw. Feststellung der Futterflächen auf den Almen?
- Seit
wann und warum müssen die Bauern die Flächen digitalisieren?
- Welche
Möglichkeit(en)– und jeweils wie lange – hatten die
Bauern vor der Digitalisierung die Almfutterflächen genau festzustellen?
- Wie
viele Kontrollen und wie wurden die Kontrollen der Almfutterflächen
vor der Digitalisierung durch die AMA durchgeführt?
- Seit
wann stehen den Landwirten Luftbilder seitens der AMA bzw. des BMLFUW oder
der Landwirtschaftskammer zur korrekten Feststellung der Almfutterflächen
zur Verfügung?
- Wie
ist die Weitergabe/Information über einlangende Bilder seitens des Grundstückeigentümers
gegenüber dem Pächter/Bewirtschafter/Auftreiber geregelt und
wann und wo ist bzw. wurde dies fest geschrieben)
- Können
Sie garantieren, dass bei einer weiteren Kontrolle und Erhebung einer
Almfutterfläche durch den Technischen Prüfdienst der AMA tatsächlich
das gleiche Flächenausmaß ermittelt wird?
- Welche
Ausbildung haben die Kontrollore der AMA im Bereich der Vermessung und wie
werden deren Kenntnisse und Handhabung der Geräte von der AMA bzw.
dem BMLFUW überprüft und diese Ergebnisse dann entsprechend
dokumentiert? Wie viele solcher Überprüfungen gab es seit 2008 jeweils
und mit welchen Ergebnissen?
- Ist
ein allfälliges Schulungs- und/oder Prüfzertifikat der
Kontrollore anerkannt und dann von wem?
- Sind
die AMA-Kontrollore gesetzlich anerkannte Geometer?
- Wer
eicht die AMA-Messinstrumente (GPS, Laser, etc.) überhaupt, wer
überprüft diese, in welchen Zeitabständen und wie hoch ist
die Fehlerquote der Geräte?
- Müssen
die AMA-Kontrollore den zu überprüfenden Bauern die Prüf-
und Eichplaketten zeigen? Wenn nein, warum nicht?
- Der
Präsident der LK Kärnten, Ing. Johann Mößler, bezeichnet
die Flächenfeststellung gleich überhaupt als
„Schätzspiel“. Zitat aus Kleine Zeitung: Für unsere Bauern sind solche
Futterflächenschätzungen nicht zumutbar. Sie versuchen zwar die
Fläche bestmöglich darzustellen, eigentlich ist das aber ein
Schätzspiel.
- Ist
die Futterflächenfeststellung auf Almen, wie es Präsident
Mößler sagte, Ihrer Meinung nach ein Schätzspiel? Wenn
nein, warum nicht?
- Der
Präsident der LK Salzburg, Abg.z.NR Franz Eßl, behauptete bei
der GAP-Enquete am 23. Mai in Wien, dass „man mit einer
herkömmlichen Messmethode“ eine Futterflächenfeststellung
auf Almen nicht machen kann – „auch nicht mit
Digitalisierung“. Sehen Sie das auch so? Wenn ja, warum ändern
Sie dieses bauernschädigende System nicht? Wenn nein, warum?
- Warum
sollen Landwirte, die lediglich eine Almfläche nutzen und nicht besitzen,
Strafen und teilweise Fördergeldrückforderungen über
mehrere Jahre für falsche Angaben der Grundbesitzer hinnehmen?
- Haben
die Landwirtschaftskammern, das BMLFUW oder die AMA Landwirte, die
lediglich eine Alm nutzen und nicht besitzen, vor
Förderungsbeantragung darüber nachweislich direkt und
persönlich aufgeklärt, dass sie die Flächenangaben des
Almbesitzers persönlich überprüfen müssen und wie
haben die Einschreiter (BBK, LK, AMA) dies dann jeweils dokumentiert?
- Hat
es auch bei den österreichischen Bundesforsten, die Almen an
Landwirte verpachten, Futterflächenfeststellungen gegeben? Wenn ja:
zu welchen Ergebnissen ist der Technische Prüfdienst dabei jeweils gekommen?
- Der
Präsident der LK Österreich, Gerhard Wlodkowsiki, betont auf der
offiziellen AMA-Homepage, dass die Landwirtschaftskammer
„verlässliche Partner“ der Bauern sind, und die „BERATUNGSLEISTUNGEN“
durch die Kammer von den Bauern stark in Anspruch genommen werden. Er
betont zusätzlich die gute Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den
BBKs und der AMA. Welche Verantwortung bzw. Haftungen haben die
Landwirtschaftskammern, die die BERATUNG beim Ausfüllen der
Förderanträge (MFA, usw.) für die Landwirte machen, bei der
Feststellung der Almfutterflächen?
- Welche
Vorgaben (Rechte und Pflichten) haben Ihrer Rechtsmeinung nach die
Landwirtschaftskammern gemäß dem mit dem BMLFUW geschlossenen
„INVEKOS-Vertrag“?
- Wie
ist die Digitalisierung, zu der die Landwirte von den Kammern ja oft
zwangsweise vorgeladen wurden/werden, im INVEKOS-Vertrag geregelt?
- Welche
Haftungen haben die Kammern Ihrer Rechtsmeinung nach aus dem
INVEKOS-Vertrag gegenüber den einzelnen Landwirten? Generell gesehen
bzw. in Sachen Digitalisierung?
- Welche
Haftungen hat das BMLFUW Ihrer Meinung nach aus dem INVEKOS-Vertrag
gegenüber den einzelnen Landwirten?
- Welche
Haftungen hat Ihrer Rechtsmeinung nach die AMA für fehlerhaft ermittelte
Flächenausmaße?
- Bei
den Vor-Ort-Kontrollen durch Vertreter des Technischen Prüfdienst der
AMA kommt es laut den Bauern immer wieder zu Ausfällen der
Messgeräte. Meistens hat ein Kontrollor gleich mehrere Geräte
mit. Sind Ihrer Rechtsmeinung nach Vor-Ort ermittelte Messergebnisse, die
auf Messungen mit mehreren Geräten beruhen, überhaupt
verwendbar? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
- Wer
haftet für falsche Prüfergebnisse der AMA bzw. des Technischen
Prüfdiensts der AMA?
- Tritt
das BMLFUW für Fehler der AMA ein? Wenn ja wie? Wenn nein, warum
nicht?
- Wie
viele und welche Bezirksbauernkammern/Landeslandwirtschaftskammern hat das
BMLFUW seit 2008 jeweils in Sachen
Förderansuchen-Verwaltung/Förderansuchen-Beratung sowie Digitalisierung
jeweils überprüft und mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen?
- Halten
Sie es für richtig, Bauern, die im guten Glauben und nach bestem Gewissen,
gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Förderanträge
ausgefüllt und Flächenfeststellungen durchgeführt haben,
mit hohen Sanktionszahlungen durch die AMA zu bestrafen?
- Welche
Sanktionen und Strafzahlungen durch die AMA sind bei Fehlern in der
Beantragung oder unberechtigtem Fördergeldbezug für die
einzelnen Maßnahmen vorgesehen? (Anm.: bitte um detailierte
Auflistung des sogenannten. „Sanktionskatalogs“)
- Wie
versucht das BMLFUW als Rechtsinstanz, berufenden Bauern zu helfen?
- Warum
ziehen in Fällen von Strafen und /oder Rückforderungen die AMA
den betreffenden Bauern diesen „Außenstand“ bei den
Prämien im laufenden Jahr gleich ab? Wie wird das rechtlich
begründet?
- Wie
viele Berufungen gab es bis heute in Sachen Flächenabweichungen (a:
bei „normalen“ Grund- und/oder Feldstücken; b. bei
Almflächen) und wie viele wurden davon bereits positiv (im Sinne des
Bauern), negativ entschieden bzw. wie viele davon sind noch offen?